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Unfall rechts vor links

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas LilOnur
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

LilOnur

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,

ich hatte letztens ein Unfall und da der Beteiligte ein Bekannter war wurde nicht die Polizei gerufen. Wir konnten am Unfallort uns so einigen aber jetzt beginnt der Bekannte es abzustreiten.

Wir fuhren beide in einer 30er Zone geradeaus und am ende der Straße ging es nach Links und nach Rechts. Der Bekannte war vor mir und ist ohne zu Blinken nach links abgebogen. Ich bin ein Stück vor gefahren und wollte auch nach links. Bin stehen geblieben um nach rechts zu schauen ob einer von rechts kommt. Es kam keiner von rechts da bin ich langsam von der Bremse und wollte nach links schauen und los fahren da hat es aber schon geknallt. Der andere Fahrer wollte Wenden und die Straße wieder zurück fahren wo wir her kamen, hat aber kein Zeichen wie Blinker , Warnblinker oder sonstiges gegeben. Er meinte ,er ist stehen geblieben hat den Rückwärtsgang eingelegt ist aber nicht los gefahren. Ich bin zwar langsam von der Bremse bin aber wenn´s hoch kommt 50 cm vorgerollt. Mein Fahrzeug ist vorne links sehr beschädigt und die ganze Front hat sich nach rechts gedrückt. Die Stoßstange ist gerissen und durch die Spannung sind die alle möglichen Halter vom Scheinwerfer , Nebelscheinwerfer , Blinker , Stoßstange usw. abgebrochen. Der andere hat hinten links nur vereinzelte Kratzer mehr nicht. Ich bin der Meinung das er nicht mitten auf der Straße stehen bleiben kann wenn einer von hinten kommt und der Hintermann gezwungen ist nach Rechts zu schauen um seine Vorfahrt nicht zu missachten. Wenn er wenigstens Abstand einhalten würde , dies hat er aber auch nicht getan. Er hat an der Unfallstelle selbst noch gemeint, das er mich hinten nicht gesehen hat. Wer von uns beiden ist jetzt der Schuldige und wie sehen meine Chancen mit einem Anwalt aus? Danke im Voraus.

vG LilOnur
 
Unfallkonstellation

Hallo LilOnur,

aus meinen Erfahrungen heraus würde ich sagen, es kommt zur Schuldteilung. Ein Wenden des Fahrzeuges auf der Strasse darf nur erfolgen, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet ist.

Andererseits darfst Du keinem ins Fahrzeug fahren, nur weil er mitten auf der Strasse anhält.

Mal abgesehen davon bist Du Beweispflichtig, wenn Du den Schaden geltend machen willst.

Hier mal etwas dazu zum Schmökern:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105199

Ich hoffe, dass Du jetzt etwas mehr Klarheit hast.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo LilOnur,

da wirst Du wohl einen Fachanwalt aufsuchen und Dein Unfall schildern müssen. Wenn Dein Wagen so beschädigt ist kommst Du da nicht anders weg.
Außer Du versuchst noch einmal eine gütige Lösung mit deinem Bekannten. Da sagt auch schon Rekobär genau das richtige (es kommt zur Schuldteilung.)
Ich wünsche Dir viel Glück.

Wolle53
 
Erstmal danke für die Antworte.
Also ich bin der Meinung das er Rückwärts gefahren ist, er verleugnet das natürlich. Wenn man die Aufprallposition in Betracht sieht muss er Rückwärts gefahren sein. Ich war bei einem Gutachter und er meinte der Schaden sieht zu 90% so aus als wäre er drauf gefahren und ein min. 4000€ entsteht nicht wenn ich von der Bremse gehe und einen mit 3-5 km/h drauf rolle. Das zu beweisen ist natürlich sehr schwer. Augenzeugen gab es leider keine das macht die Sache um einiges schwieriger. Hab nur 2 Zeugen zu denen er gemeint hat , ich bin stehen geblieben , hab den Rückwärtsgang rein und hab erst dann geschaut ob hinter mir frei ist. Das war´s aber auch schon mit Zeugen.

vG Onur
 
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