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Unfall mit LKW - Was jetzt?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas SadLuna
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

SadLuna

Neues Mitglied
Hallo

Ich hatte gestern morgen einen Unfall auf der Autobahn. Ein LKW hat mich beim Spurwechsel übersehen. Ich wurde gegen die Leitplanke geschoben, von da bin ich abgeprallt und an solche Beton-Mauern in der Mitte, die von der Baustelle noch übrig waren hin und von dort wieder zurück in die Leitplanke, wo ich dann mit dem Kofferraum voran stecken blieb.

Die Polizei kam, Krankenwegen, im Krankenhaus wurde festgestellt, dass ich mir den Mittelhandknochen des kleinen Fingers an der rechten Hand gebrochen habe (bin Rechtshänderin), diverse Prellungen, Schürfungen, etc und eine Nackenmuskelzerrung habe.
Ich wurde nun erst mal eine Woche krankgeschrieben.

Mein Auto (ein Cinquecento) ist absolut Totalschaden, die Leute dir mir dann aus dem Auto halfen, meinten, es wundert sie, dass ich das überhaupt überlebt habe.

Ich habe grade erst eine Ausbildung zur Erzieherin begonnen, mein Kindergarten liegt in einen kleinen Dorf, wo die Busverbindungen extrem bescheiden sind, heißt, ich war auf das Auto angewiesen und könnte den Platz nun verlieren und nach beginn des Ausbildungsjahres in es schier unmöglich, einen Kindergarten zu finden, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.
Außerdem muss ich 3x pro Woche nach Sinsheim (von hier ca. 35 km) und war so auch auf das Auto angewiesen. Da ich nur mit rechts schreiben kann und den Gips für ca. 6 Wochen tragen muss, kann ich im Unterricht nichts schreiben, geschweige denn Klassenarbeiten mitschreiben.

Nun weiß ich nicht wie es weiter geht. Wer zahlt die Abschleppkosten? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz? Was, wenn ich durch den Unfall meine Ausbildung verliere oder dadurch, dass ich nicht schreiben kann Problem in der Schule bekomme?
Das Auto war 16 Jahre alt, aber so viel werde ich dafür wohl nicht bekommen, um dass ich mir wieder eins kaufen könnte, oder? Wie hoch wäre in etwa das Schmerzensgeld, wenn ich welches bekomme?
Der Abschleppdienst meinte, ich müsse die Abschleppkosten selbst zahlen, aber die zahlt doch eigentlich der Schuldige? Und wenn ich mir einen Anwalt nehme, muss ich den auch selbst zahlen?

Ich bin wirklich ratlos und etwas überfordert...
Gesundheitlich geht es mir ziemlich schlecht (und mit der linken Hand braucht man ewig um so einen Text zu tippen...) aber die Polizisten meinten, ich müsse nun so schnell wie möglich handeln und dürfe keine Zeit verlieren.

Ich hoffe jemand kann mir helfen

LG Jenny
 
Hallo SadLuna,

wenn eindeutig erwiesen ist, dass der LKW-Fahrer am Unfall schuld war, muss die Haftpflichtversicherung des Fahrers für alle Schäden aufkommen. D. h., dass du sogar Anspruch auf einen Leihwagen hättest, bis du ein anderes Auto bekommst.

Ich würde dir raten, dass du dir so schnell wie möglich einen Anwalt nimmst, der dir auch alle deine Fragen beantworten kann. Normalerweise müsste den auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung bzw. deine Eltern? Evtl. bist du bei deinen Eltern noch in der Rechtschutzversichreung mitversichert, das würde ich mal als erstes klären. Die Verkehrsrechtschutzversicherung deiner Eltern greift allerdings nur, wenn du mit einem Auto unterwegs warst, das auf sie zugelassen ist. Wenn das Auto auf dich zugelassen war, müsstest du eine eigene Rechtsschutzversicherung haben.

Wenn du - wie ich annehme - als Auszubildende wenig Geld zur Verfügung hast, kannst du den Anwalt auch fragen, ob er auf Beratungsbasis (auf Antrag hin, glaube ich) für dich tätig wird.

Aber wie gesagt, ist eigentlich die HPV des Unfallverursachers dafür zuständig, auch den Anwalt zu bezahlen.

Ich wünsche dir gute Besserung und viel Erfolg,

Rudinchen
 
Hallo SadLuna,

schön dass du verhältnismäßig glimpflich davon gekommen bist - trotzdem wünsche ich dir erstmal gute Besserung und einen schnellen Heilungsverlauf.

Nun zu deinen Fragen, wobei Rudinchen dir bereits das Wesentliche genannt hat:

1. Kläre ob du eine Rechtschutzversicherung hast.
2. Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen ( Kannst dich gerne per PN melden, Sinsheim ist von mir ca. 50km entfernt, von daher schließe ich daraus, dass du aus der schwäbischen, badischen Ecke kommst - evtl. kann ich dir einen entsprechenden Anwalt nennen)
3. Anwalt wird die Polizeiakte anfordern
4. Soweit du keine Rechtschutz hast und die Schuldfrage eindeutig geklärst ist, muss die gegnerische Haftpflich sowieso ALLE Kosten übernehmen, auch die deines Anwaltes.
5. Führe ein kleines Tagebuch, bei was du im Alltag eingeschränkt bist - bist schließlich als Rechtshänderin an der rechten Hand verletzt
6. Alle Fahrten (Arzt, etc.), auch wenn du von dritten Personen gefahren notieren.
7. Generell alle Berichte Arzt, Klinik, etc. sammeln

So, dies mal vorab.... (O;

Wenn du noch Fragen hast, einfach melden.

LG
Simon
 
Danke für die schnellen Antworten!

Ich war nun beim Anwalt. Das ist alles extrem kompliziert, ich habe keine Rechtschutzversicherung und das Auto war auf meinen Vater zugelassen, der 300km von hier entfernt wohnt. Viel Hin- und Hergeschicke, Brief, Nummernschilder, Vollmacht über dies und das...

Heute war dann auch gleich ein Gutachter da. Totalschaden, mein geliebtes Auto muss verschrottet werden...

Das mit dem Leihwagen wusste ich nicht. Geht das auch, wenn ich selbst nicht fahren kann? Mein Auto war das einzigste im Haushalt und da ich noch daheim wohne, könnte meine Mutter das ja nutzen um mich dann z.B. zum Anwalt zu fahren und zum einkaufen, etc. denn ganz ohne Auto ist man komplett aufgeschmissen und ständig Bekannte fragen oder Busfahrkarten kaufen, ist auf Dauer auch blöd...

Muss ich dann den Anwalt fragen? Der hat heute leider seit 12 Uhr zu.
Der Gutachter meinte vorhin, ich müsste das dann über ihn selber laufen lassen...
Was denn nun? :/

LG Jenny
 
Hallo und willkommen bei uns !

Wenn Du einen Anwalt hast, sollte alles über den Anwalt laufen, weil er ansonsten einfach nicht weiß, wieweit Deine Sache eigentlich ist oder was noch weiter zu tun ist.

Na, das ging aber schnell mit dem Pkw-Gutachter, junge, junge ! Da kenne ich ganz andere Geschichten !

Ja, Dir steht ein Ersatzwagen für das Unfallfahrzeug zu, wenn Du ständiger Nutzer des Fahrzeugs warst. Oder aber Du entscheidest Dich für Geld, das geht auch. Das nennt sich dann Nutzungsausfallentschädigung. Sprich, Du nimmst Dir keinen Leihwagen, sondern läßt Dich von Bekannten oder so kutschieren. Dafür steht Dir dann pro Tag ein gewisser Betrag zu (abhängig von der Pkw-Klasse), müßte man mal ausrechnen, ob sich das lohnt. Aber Du sagst ja, Du mußt mobil sein, also wird wohl ein Leihwagen bessser sein.

Hat der Gutachter gesagt, ob Du eine Kopie vom Gutachten bekommst ? Wäre nicht schlecht ! So kannst Du nachher prüfen, ob alles richtig gelaufen ist ! Ansonsten macht das eigentlich auch Dein Anwalt. Den übrigens, wie die anderen schon gesagt haben, die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlen muß !

Und denke daran: auch wenn Du eine Woche später noch irgendwo welche Zipperlein merkst und meinst, das könnte vom Unfall kommen: sofort zum Arzt und gründlich untersuchen lassen ! Manche Sachen werden beim ersten Krankenhausbesuch übersehen oder stellen sich erst später ein ! Das ist wichtig für Deine Ansprüche an die gegnerische Versicherung.

Mach Dir ein Unfalltagebuch, wo Du reinschreibst, was Du wann warum getan hast. Kann irgendwann vielleicht nochmal hilfreich sein. Wenn der Unfall lange her ist, weiß man bestimmte Sachen nicht mehr, die dann plötzlich turbowichtig sind !

Ansonsten: schön, daß Dir nicht mehr passiert ist ! Das ist wirklich ein Wunder ! Und immer Kopf hoch, Du schaffst das schon alles ! :)

Gruß,
moni68
 
Hallo SadLuna,

erst einmal GUTE BESSERUNG für Dich.
Ich hatte auch vor über einem Jahr einen ähnlichen Unfall. Ich wurde auch von einem LKW beim Spurwechsel übersehen und landete frontal vorm Baum. Unter den Folgen habe ich heute noch zu leiden.

Mein erster und wichtigster Rat für Dich ist:
Gehe zu einem Arzt und lasse ganz genau Deine Beschwerden dokumentieren. Erkläre dem Arzt genau, dass es ein unverschuldeter Unfall war und dass seine Aufzeichnungen ggf. ausschlaggebend sein könnten für evtl. spätere Schmerzensgeldforderungen. Gehe REGELMÄSSIG zum Arzt und lasse alles schriftlich festhalten.

Sofern es ein Wegeunfall, also auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder nach Hause, war, dann musst Du Dir einen D-Arzt suchen. Da einen guten zu finden ist nicht einfach. Mit gut meine ich nicht FACHLICH GUT, sondern VERTRAUENSWÜRDIG.

Am Anfang nach dem Unfall ist bei mir alles ziemlich automatisch gelaufen. Es kamen die Unterlagen von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder so usw.
Es war ziemlich schnell klar, dass ich keine Schuld hatte und die Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung war problemlos was die Sachschäden (Auto etc.) betrifft.

Da ich eine RS-Versicherung habe, habe ich dann ziemlich schnell einen Anwalt eingeschaltet um mich nicht um alles selbst kümmern zu müssen. Sofern, Du so eine Versicherung hast, solltest Du sie nutzen. Gerade wenn es hinterher ums Schmerzensgeld geht ist es sinnvoll.

Ich kann gut verstehen, dass Du mit allem Überfordert bist. Ich war es auch. Gott sei Dank hatte ich meinen Freund. ICh war damals nicht in der Lage zum Schrottplatz zu fahren um mein Auto dort auszuräumen. Ich stand vor der Tür und habe geheult wie ein Schlosshund und wollte den Wagen nicht sehen.

Lass Dir helfen von Familie, Freunde und hier im Forum.
Diese Gemeinschaft UNFALLOPFER hat mir mit Tipps und Trotz oft weitergeholfen.

Also... als erstes ab zum Arzt und alles dokumentieren lassen.

Gute Besserung

c.heintje
 
Danke noch mal für die schnellen und zahlreichen Antworten!

Ich war nun noch mal beim Arzt (Hausarzt), der Anwalt meinte ein einfaches Schreiben würde genügen, welches mir der Arzt ausstellt. Er hat alle Verletzungen reingeschrieben und diesen Brief hab ich nun auch noch zum Anwalt geschickt.
Am Dienstag muss ich noch mal zum Röntgen. Und hoffe, ich bekomme einen neuen Gips, der jetzige ist so unbequem.. Echt, jetzt nachdem der erste schock überwunden ist, kotzt mich das alles zunehmend an...

Ich hab gestern ja Fotos vom Auto gemacht und als ich sie dann daheim angeguckt habe, kamen mir wieder fast die Tränen. Es war das schönste Auto der Welt! :’(

Wie lange hat das bei euch so durchschnittlich gedauert, bis ihr euer Geld bekommen habt?
Wenn ich nach den 6 Wochen Gips wieder fahren kann, bräuchte ich ein neues Auto, grade für Schule und so.

Und ich weiß nicht ob sich damit hier jemand auskennt oder Erfahrung hat... Ich bekomme im ersten Jahr der Ausbildung ALGII. Darf ich da das Schmerzensgeld überhaupt behalten oder wird das wie so vieles angerechnet?

LG Jenny
 
Hallo SadLuna,

zu deiner Frage, wie lange dauert es bis die Versicherung Leistungen erbringt.

- hier gibt es keine Pauschalregel, dennoch kann dein Anwalt entsprechenden Druck ausüben (Fristen setzen, Vorauszahlungen fordern, etc.) --- > Lt. Gesetz gilt, dass du durch den Unfall nicht benachteiligt sein darfst; allerdings gibt es hier trotz allem immer wieder starke Abweichungen. Eiier guter Anwalt weiß jedoch mit welcher Strategie er vorgehen muss.

Zu deiner Anmerkung bezüglich eines neuen Autos wurde ja, wie oben bereits von dir geschrieben, ein Gutachten erstellt. Da dein Auto ein Totalschaden ist, muss hier auch der Restwert deines Kfz genannt sein. Diesen Betrag X muss dir die Versicherung erstatten.

Nun zu deinem letzten Punkt, Schmerzensgeld dient als Ausgleichs- oder auch Genugtuungsfunktion. Das Geld dient als Ausgleichsfunktion für deine Verletzungen (egal welcher Art) und darf NICHT angerechnet werden.

siehe auch --- >

§ 253Immaterieller Schaden

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Nicht anrechenbar auf das Arbeitslosengeld 2 sind ebenfalls folgende Leistungen:
- Schmerzensgeld,
- Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögens- oder Sachschaden ist.
- der Auslandsverwendungszuschlag und der Leistungszuschlag bei Soldaten.
- die nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- sog. Taschengeldeinnamen unter 15 Jahre alter Personen, die zwar aufgrund einer Erwerbstätigkeit erzielt werden, jedoch monatlich 100 Euro nicht überschreiten, etwa aus einem Ferienjob.

Anbei noch ein Gesetzesverweis --- >

§ 11 Absatz 3.2 SGB II :
"(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
2. Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden."

Liebe Grüße
Simon
 
Hi

Ich kann mich wirklich nicht oft genug für die schnellen und hilfreichen Antworten bedanken! :)

Der Anwalt hat mir heute geschrieben und meinte, ich solle zusehen, dass ich das Auto so schnell wie möglich verschrotte oder an den Abschleppdienst weiterverkaufe, da sonst zu hohe Standgebühren anfallen.
Nun muss ich auf das Gutachten warten, da das Auto ja meinem Vater gehört und der den Verkauf oder die Verschrottung regeln muss.
Wie lange muss man auf so ein Gutachten warten? Ich hoffe das trudelt im laufe der nächsten Woche hier ein.

Momentan habe ich extreme Rückenschmerzen, vor allem auf der Seite auf der der Bruch ist. Ich werde den Arzt am Dienstag darauf ansprechen und hoffe es ist nur eine Verspannung, die noch von der Muskelüberdehnung herrührt...

Eine Freundin meinte, ihr Anwalt hätte ihr damals geraten, sich so lange wie nur irgend möglich krankschreiben zu lassen, um so höher würde das Schmerzensgeld ausfallen. Stimmt das? Je länger krankgschrieben, desto mehr Schmerzensgeld? Wenn ja, ist das dann nicht schon fast Versicherungsbetrug?

So wie es aussieht, muss ich meine Ausbildung abbrechen. Einen neuen Kindergarten kann ich auf die Schnelle nicht bekommen, in das Kaff zu meinem jetzigen Kindergarten kann ich nur zu den unmöglichsten Uhrzeiten mit dem Überlandbus kommen und nächste Woche beginnt das erste und sehr wichtige Blockpraktikum im Kindergarten, mit viel Notizen, etc, an dem ich nicht teilnehmen kann. Ich bin dort im hauswirtschaftlichen Bereich (das war Voraussetzung für die Praxisstellenzusage) und mit Gips bin ich dort ziemlich nutzlos, das hat mir meine Anleiterin am Telefon auch gleich zu verstehen gegeben und war wenig erfreut, als ich meinte, ich würde den Gips evtl. bis zu 6 Wochen haben.


Der Anwalt meint, ich würde, sofern ich die Ausbildung nicht mehr weiterführen kann, das Gehalt das ich verdient hätte, ausbezahlt bekomme. Aber da das ja eine schulische Ausbildung ist und ich dort nichts verdiene...
Was würdet ihr mir raten? Abbrechen und nächsten Jahr noch mal an der Schule anmelden oder zusehen, dass ich durch das erste Jahr mit Mühe und Not und viel Rückstand doch irgendwie durchkomme und den Kindergarten doch irgendwie überreden kann, dort bleiben zu dürfen?


Es soll jetzt nicht so klingen als ginge es mir nur ums Geld, aber stände mir wirklich Geld zu, wenn ich sie nicht mehr weitermachen könnte? Natürlich will ich sie fortsetzen, aber es ist alles so verdammt umständlich und schwer... Mit Bus und Bahn bin ich jeden Morgen über 1 ½ Stunden nach Sinsheim unterwegs und.. all das was ich nachholen muss und...

So hart wie es klingt: Wenn ich sie tatsächlich abbrechen muss, möchte ich wenigstens eine finanzielle Wiedergutmachung haben.


Ich bin mal wieder völlig ratlos.

LG Jenny
 
Hallo,

erkundige dich bitte bei deinem Anwalt, ob du nicht ein Taxi in Anspruch nehmen kannst, das dich zum Kindergarten fährt und auch wieder abholt, solange deine Hand in Gips ist und du kein eigenes Auto zur Verfügung hast. Nur, weil du keine Fahrgelegenheit hast, die Ausbildung abzubrechen, wäre mehr als schade. Evlt. kannst du unterwegs in eine Fahrgemeinschaft umsteigen? Eigentlich müssten diese Kosten getragen werden, aber hole dir auf jeden Fall eine rechtliche Absicherung.

Evlt. können dir Schulkameraden ihre Notizen kopieren, dann musst du nicht selbst mitschreiben ... und kannst trotzdem lernen.

Falls du natürlich zu große Schmerzen hast, um lernen zu können, ist das natürlich etwas anderes - dann geht es halt leider nicht, und du musst abbrechen. Aber vielleicht kommst du mit einigen Schmerzmitteln über die ersten schlimmen Tage und bist dann wieder fit? Sprich auch hieruüber mit dem Arzt. Ein Ausbildungsabbruch wäre wirklich das Letzte, was in Frage kommen sollte - aber: wenn es nicht geht, geht es nicht, leider!

Ich wünsche dir baldige Besserung und wünsche dir, dass du die Ausbildung doch durchziehen kannst,

Rudinchen
 
Hi

Mein Anwalt meinte, dass ich in Ausnahmefällen mal ein Taxi nehmen könnte. Aber eben nicht wochenlang. Und Fahrgemeinschaften oder ähnliches... bei so wenig Einwohnern eher nicht. Und ich muss halt alles vorstrecken und das Geld hab ich nicht...

Aber darum geht es ja nicht nur, ich muss in der Ausbildung sehr viel selbst schreiben, Kinder im Kindergarten beurteilen, das wird dann benotet, etc. und auch in der Schule muss man meistens selbst Eindrücke verfassen, usw.
Wäre es eine normale Schule, wäre es ja kein Problem und ich könnte mir das Zeug kopieren.


Aber ich krieg das schon irgendwie hin. Ich will die Ausbildung weiter machen, auch wenn’s schwer wird.

Ich muss dann echt mal den Anwalt fragen, ich dachte halt nur, dass vielleicht jemand hier was drüber weiß oder Erfahrung damit hat. :)

LG Jenny
 
Hallo,

das tut mir Leid, dass das nicht klappt mit dem Taxi. Aber vielleicht kannst du ja die Kinder mündlich mit einem Diktiergerät bewerten? Evtl. lässt das die Schule zu?

Es gibt auch Spracherkennungsprogramme für den Computer, die dann das gesprochene Wort in Schrift umsetzen (ist bei Windows Vista inkl.). Ich habe nur keine Ahnung, wie gut das funktioniert.

Vielleicht kannst du dir ja im Ort ein günstiges Zimmer nehmen für die Zeit mit Gips? Oder bei einer Schulfreundin übernachten? Manchmal gibt es ja auch ganz erstaunliche Lösungen, an die man erst nicht gedacht hat.

Viele Grüße, Rudinchen
 
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