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Unfall mit HWS-/LWS-Distorsion; Versicherung behauptet "Geschwindigkeit zu gering"

helleborus63

Nutzer
Registriert seit
13 Apr. 2012
Beiträge
3
Hallo,

ich bin "neu" hier, habe zwar in den letzten Tagen schon viel interessantes hier gelesen aber im Moment weiß ich nicht, wie weiter:(

Am 30.03. ist mir (in einem Verkehrsstau stehend) eine Dame aufgefahren. Der Aufprall war heftig, mein Auto wurde etwa einen Meter nach vorne katapultiert.

Sie hat sich sofort entschuldigt, sie hätte sich nach einem heruntergefallenen Gegenstand gebückt (so weit, so blöd:mad:).

Bei meinem Auto war von außen nicht viel zu sehen, die Abdeckung der AHK war gesprungen, die Kugel der AHK ca 2,5 cm in ihre (anscheinend elastische) Stoßstange gedrückt. Beim Zurücksetzen hat sich die Delle weitestgehend wieder zurückgeformt.

Ihre Personalien hat sie eher widerwillig rausgerückt, es wäre ja nichts passiert... Ich wollte auch weg, nach Hause, mir war nicht besonders gut, der Nacken tat schon bissel weh - dieser "Fluchtreflex" ist anscheinend nicht untypisch bei Unfällen. Polizei haben wir keine gerufen, ich hatte auch Angst daß es heißt "nur Bagatellschaden, was soll das ?"

Zuhause hatte ich schon starke Schmerzen, konnte mich kaum bewegen. Mein Mann war stinkesauer daß ich noch gefahren bin und hat mich sofort ins Krankenhaus gebracht.

Dort Untersuchung, röntgen: klassische HWS-Distorsion mit Streckfehlhaltung; Rezept für Schmerzmittel, Krankmeldung und Überweisung zum Unfallarzt erhalten. Gurtmale tauchten erst im laufe des Abends auf (haben wir fotografiert).

Übers Wochenende zunehmende Schmerzen, jetzt auch in der LWS. Montags beim Unfallarzt, dort auch geröntgt: LWS nach links verschoben und Bandscheibenkanal verengt > Bestrahlungen und Krankengymnastik verordnet bekommen.

Mein Auto kam zum Gutachter, die AHK ist verbogen und muß ausgetauscht werden, Längsträger ist aber ok.
Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt, der "klare Schadenslage" von der gegnerischen Versicherung den Sachschaden und Schmerzensgeld einforderte.

Im Laufe der kommenden Woche keine Besserung, deshalb MRT der HWS veranlasst. Zwischen zwei Wirbeln sind die Bandscheiben gedrückt und verschoben (daher die Schmerzen), keine frischen Verletzungen zu sehen.

Erst da hats bei mir geklickt - da müssen alte Verletzungen vorliegen (wahrscheinlich aus einem 30 Jahre zurückliegenden Motorradunfall). Von ärztlicher Seite wird auch bestätigt, daß die Distorsionen auf die alten Verletzungen drauf sehr übel schmerzen können.

Ich habe meinem Anwalt den Sachverhalt mit den Vorschäden gemailt und drum gebeten, die Unterlagen vom Krankenhaus und Unfallarzt anzufordern.

Eine Woche später habe ich ihn (wieder per Mail) drauf aufmerksam gemacht, daß die Zahlungsfrist für die gegenerische Versicherung abgelaufen war, er solle nochmal mahnen.

Und jetzt wirds klasse:
zwei Tage nach diesem Mail erhalte ich ein Schreiben meines Anwaltes - die gegnerische Versicherung hatte ihm acht Tage vorher den Sachschaden samt Kostenpauschale und Anwaltsgebühren überwiesen.
Schmerzensgeld wollen sie nicht zahlen, meine Unfallgegnerin wäre ja nur "aufgerollt". Aus dem selben Grund verweigern sie auch die Kosten des Gutachters - Bagatellschaden.

Mein Anwalt hat mir einen Scheck über Sachschaden und Pauschale mitgeschickt (nochmal, er hatte das Geld bereits eine Woche auf dem Konto:mad:), die kompletten Reparaturkosten bekäme ich auf Nachweis.

Mein Mann hat dort angerufen und wollte einen Termin für mich ausmachen, wurde aber abgewimmelt.

Meine Mails (über die ja beweiskräftige Unterlagen zu bekommen wären) hätte niemand gelesen, Nö, aber sie könnten ja mal im Krankenhaus die Unterlagen anfordern, und dann melden sie sich bei mir und geben mir einen Termin! Ja Hallo!

Am liebsten würde ich den Anwalt wechseln, aber : da die gegnerische Versicherung ihn ja schon bezahlt hat werde ich kaum einen zweiten auf deren Kosten beauftragen können? Der Vorgang ist ja sozusagen "abgeschlossen".

Meine Idee: ich überweise denen das Anwaltshonorar zurück und fange mit neuem Anwalt von vorne an? Ob das wohl ginge?

Weil ich jetzt nach vier Wochen immer noch massenhafte Probleme und Schmerzen habe, mich echt durch meine Arbeit quäle jeden Tag will ich tatsächlich Schmerzensgeld, ja. Und ich denke es steht mir auch zu!
Zumal mir keiner sagen kann wann es mir wieder besser gehen wird und ob nicht doch was zurückbleibt.

Ich recherchiere schon seit Tagen im Net und habe ne Menge über Unfallfolgen / HWS / Berechnung der Geschwindigkeit und so gefunden. Mit diesem Material sollte ein halbwegs gewiefter Anwalt schon was anfangen können.
Die Frage ist nur, ob das bei meinem nicht "Perlen vor die Dingens" ist ? Bissel Engagement vom Anwalt gehört halt auch dazu, nicht nur fiese Briefe weiterschicken:(

Boah, das ist jetzt aber lang geworden :eek: Hat bitte jemand einen Tip für mich wie ich jetzt da weiterkomme?

Danke Euch schonmal,

Andrea
 
Harmlosigkeitsgrenze

Hallo helleborus63,

erst einmal herzlich willkommen hier im Forum.

Wenn Du schon das Geld hast, der Versicherung die Anwaltsgebühren zurück zu überweisen, dann nimm dieses Geld doch lieber für einen neuen Anwalt.

Ich hoffe Du bzw. Dein Mann ist Ingenieur, um dem Anwalt eine entsprechende Vorlage zu geben. Von Deinem neuen Anwalt zu erwarten, dass der für Dich die sogenannte "Kollisionsbedingte Differenzgeschwindigkeit" (delta v) errechnet, ist etwas viel verlangt. Anwälte sind Juristen und keine Techniker.

Zum Thema HWS, Berechnung von delta v und einiges anderes in dem Zusammenhang schaue mal hier nach:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105207

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Zum Thema HWS, Berechnung von delta v und einiges anderes in dem Zusammenhang schaue mal hier nach:

http://www.unfallreko.de/texte/seite.php?id=105207

Herzliche Grüße vom RekoBär:)


Danke, RekoBär,

da war ich schon :)

Und ich habe auch eine wunderbare Vergleichsstudie zu Unfällen (und Ihren Auswirkungen) mit und ohne AHK ausgegraben - samt Bildern von den Schäden; Auswirkungen auf die HWS inklusive!

Die "zu geringe Geschwindigkeit" kann ich damit locker entkräften.

An der Stoßzahl bin ich noch am arbeiten, die Aufprallgeschwindigkeit sollte nach meinen neuen Erkenntnissen über 25 km/h (also deutlich über der Macht-nix-Grenze ) gelegen haben. Da folgen am Wochenende aber noch Beschleunigungstests.

Ich will meinen Anwalt ja nicht zu technischen Experimenten verleiten (die mache ich gerne selber), ich will nur daß man mir zuhört und das (durchaus mühsam gesammelte Material) auch verwendet!

Die Anwaltskosten hängen m. W. ja am Streitwert? Für die Sachbeschädigung hat er rund 84 Euro kassiert, das ist echt nicht viel und das könnte ich auch bezahlen.

Beim Thema Schmerzensgeld (und irgendwie kleben abhängig von der Schuldfrage ja auch die Kosten für die Heilbehandlungen dran) kommen doch aber wesentlich höhere Kosten zusammen, da kostet mich eine neue Beratung doch gleich schon Unsummen...

Aber beim derzeitigen Anwalt zu bleiben gibt mir auch kein gutes Gefühl, da muß ich doch dauernd hinterher sein ob wirklich gemacht wird was ich vorlege? Oder verhaut er er alles und ich kucke hinterher in die Röhre?

Ist ja auch ein Zeitproblem, einen Anwalt nimmt man weil man weder Zeit noch Lust hat, sich dauernd mit der Materie zu befassen - und dann noch immer die Fristen wahren!
Und dann muß ich (wie sein Chef quasi;)) dauernd aufpassen, macht er was er soll oder spielt er bloß am PC, setzt er genug Zeit ein, liest er seine Post, übernimmt er meine Unterlagen und Beweisführung oder läßt er fünfe gerade sein, und wenn er das Wochenende versumpft verhaut er mir Montags vielleicht einen vierstelligen Betrag:eek:

Lieben Gruß,
Andrea
 
Hallo Rekobär,
ich hatte letztes Jahr einen Wegeunfall. HWS Distorsion Bandscheibenvorfälle, LWS Distorsion - Hat nichts mit dem Unfall zu tun.
Wegeunfall abgelehnt mit: Schicksalhaft, altersbedingt was soll man dazu noch sagen.......:oops:
Scheint gängige Praxis zu sein.
Gruß
Uwe
 
Hallo,

ich bin "neu" hier, habe zwar in den letzten Tagen schon viel interessantes hier gelesen aber im Moment weiß ich nicht, wie weiter:(

Am 30.03. ist mir (in einem Verkehrsstau stehend) eine Dame aufgefahren. Der Aufprall war heftig, mein Auto wurde etwa einen Meter nach vorne katapultiert.

Sie hat sich sofort entschuldigt, sie hätte sich nach einem heruntergefallenen Gegenstand gebückt (so weit, so blöd:mad:).

Bei meinem Auto war von außen nicht viel zu sehen, die Abdeckung der AHK war gesprungen, die Kugel der AHK ca 2,5 cm in ihre (anscheinend elastische) Stoßstange gedrückt. Beim Zurücksetzen hat sich die Delle weitestgehend wieder zurückgeformt.

Ihre Personalien hat sie eher widerwillig rausgerückt, es wäre ja nichts passiert... Ich wollte auch weg, nach Hause, mir war nicht besonders gut, der Nacken tat schon bissel weh - dieser "Fluchtreflex" ist anscheinend nicht untypisch bei Unfällen. Polizei haben wir keine gerufen, ich hatte auch Angst daß es heißt "nur Bagatellschaden, was soll das ?"

Zuhause hatte ich schon starke Schmerzen, konnte mich kaum bewegen. Mein Mann war stinkesauer daß ich noch gefahren bin und hat mich sofort ins Krankenhaus gebracht.

Dort Untersuchung, röntgen: klassische HWS-Distorsion mit Streckfehlhaltung; Rezept für Schmerzmittel, Krankmeldung und Überweisung zum Unfallarzt erhalten. Gurtmale tauchten erst im laufe des Abends auf (haben wir fotografiert).

Übers Wochenende zunehmende Schmerzen, jetzt auch in der LWS. Montags beim Unfallarzt, dort auch geröntgt: LWS nach links verschoben und Bandscheibenkanal verengt > Bestrahlungen und Krankengymnastik verordnet bekommen.

Mein Auto kam zum Gutachter, die AHK ist verbogen und muß ausgetauscht werden, Längsträger ist aber ok.
Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt, der "klare Schadenslage" von der gegnerischen Versicherung den Sachschaden und Schmerzensgeld einforderte.

Im Laufe der kommenden Woche keine Besserung, deshalb MRT der HWS veranlasst. Zwischen zwei Wirbeln sind die Bandscheiben gedrückt und verschoben (daher die Schmerzen), keine frischen Verletzungen zu sehen.

Erst da hats bei mir geklickt - da müssen alte Verletzungen vorliegen (wahrscheinlich aus einem 30 Jahre zurückliegenden Motorradunfall). Von ärztlicher Seite wird auch bestätigt, daß die Distorsionen auf die alten Verletzungen drauf sehr übel schmerzen können.

Ich habe meinem Anwalt den Sachverhalt mit den Vorschäden gemailt und drum gebeten, die Unterlagen vom Krankenhaus und Unfallarzt anzufordern.

Eine Woche später habe ich ihn (wieder per Mail) drauf aufmerksam gemacht, daß die Zahlungsfrist für die gegenerische Versicherung abgelaufen war, er solle nochmal mahnen.

Und jetzt wirds klasse:
zwei Tage nach diesem Mail erhalte ich ein Schreiben meines Anwaltes - die gegnerische Versicherung hatte ihm acht Tage vorher den Sachschaden samt Kostenpauschale und Anwaltsgebühren überwiesen.
Schmerzensgeld wollen sie nicht zahlen, meine Unfallgegnerin wäre ja nur "aufgerollt". Aus dem selben Grund verweigern sie auch die Kosten des Gutachters - Bagatellschaden.

Mein Anwalt hat mir einen Scheck über Sachschaden und Pauschale mitgeschickt (nochmal, er hatte das Geld bereits eine Woche auf dem Konto:mad:), die kompletten Reparaturkosten bekäme ich auf Nachweis.

Mein Mann hat dort angerufen und wollte einen Termin für mich ausmachen, wurde aber abgewimmelt.

Meine Mails (über die ja beweiskräftige Unterlagen zu bekommen wären) hätte niemand gelesen, Nö, aber sie könnten ja mal im Krankenhaus die Unterlagen anfordern, und dann melden sie sich bei mir und geben mir einen Termin! Ja Hallo!

Am liebsten würde ich den Anwalt wechseln, aber : da die gegnerische Versicherung ihn ja schon bezahlt hat werde ich kaum einen zweiten auf deren Kosten beauftragen können? Der Vorgang ist ja sozusagen "abgeschlossen".

Meine Idee: ich überweise denen das Anwaltshonorar zurück und fange mit neuem Anwalt von vorne an? Ob das wohl ginge?

Weil ich jetzt nach vier Wochen immer noch massenhafte Probleme und Schmerzen habe, mich echt durch meine Arbeit quäle jeden Tag will ich tatsächlich Schmerzensgeld, ja. Und ich denke es steht mir auch zu!
Zumal mir keiner sagen kann wann es mir wieder besser gehen wird und ob nicht doch was zurückbleibt.

Ich recherchiere schon seit Tagen im Net und habe ne Menge über Unfallfolgen / HWS / Berechnung der Geschwindigkeit und so gefunden. Mit diesem Material sollte ein halbwegs gewiefter Anwalt schon was anfangen können.
Die Frage ist nur, ob das bei meinem nicht "Perlen vor die Dingens" ist ? Bissel Engagement vom Anwalt gehört halt auch dazu, nicht nur fiese Briefe weiterschicken:(

Boah, das ist jetzt aber lang geworden :eek: Hat bitte jemand einen Tip für mich wie ich jetzt da weiterkomme?

Danke Euch schonmal,

Andrea
Hinweis:Argument mancher Gutachter und Versicherer wegen nicht erkennbarer Fahrzeugschaden auch keine Verletzungen der Halswirbelsäule……..
Sehr häufig wird von Seiten mancher Gutachter oder Versicherer das Argument angeführt, es gebe nach nicht erkennbarem Fahrzeugschaden auch keine Verletzungen der Halswirbelsäule. Auch diese Aussage ist mittlerweile x-fach wissenschaftlich widerlegt. In Studien wurde belegt, dass bei den neueren Fahrzeugen mit guten Stoßstangen sogar bis zu einer Geschwindigkeitsänderung von 20 km/h keine sichtbaren Schäden an den Stoßstangen entstehen. Ein anderer Wissenschaftler berichtet von Stoßstangen, die Auffahrgeschwindigkeiten von bis zu 27,4 km/h ohne Schaden überstanden haben. Der Rückschluss von den Autoschäden auf die Auffahrgeschwindigkeit und die Insassenbelastung ist somit widerlegt und heute wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Die heute üblichen härteren Autos weisen also wesentlich weniger Beschädigungen auf, gleichzeitig aber erhöhen sich die Beschleunigungswerte des gestoßenen Fahrzeugs und somit auch die Belastung auf die Halswirbelsäule: Es ergibt sich hieraus die paradoxe Situation, dass man jeden Franken, den man sich bei neueren und härteren Autos durch eine Verminderung der Autoschäden spart, vervielfacht bei Schadenersatzansprüchen aus HWS- Distorsionen wieder ausgeben müsste, nur werden sie nicht ausgegeben, sondern von den Versicherungen vorenthalten.
Erfreulich hieran ist auf jeden Fall, dass der BGH wieder den Weg öffnet dahin, dass medizinische Fragestellungen auch medizinisch und nicht technisch beantwortet werden. Nimmt man aber das Urteil des BGH und berücksichtigt die internationale Literatur, die meine Meinung, dass es eine Harmlosigkeitgrenze für HWS-Verletzungen nicht gibt, bestätigt, so kann nach meiner Ansicht für die Zukunft hieraus nur ein Schluss gezogen werden:
Unfallanalytische und biomechanische Gutachten können vielleicht klären, welche Geschwindigkeiten die beteiligten Fahrzeuge hatten, wie groß die Differenzgeschwindigkeit, die Beschleunigungskräfte und die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung waren. Hieraus folgt aber für die Frage, ob jemand bei einem Unfall eine HWS-Verletzung hat erleiden können, nichts, da es viel zu viel Fälle gibt, bei denen nachgewiesener maßen auch im Niedriggeschwindigkeitsbereich schwerwiegende Verletzungen aufgetreten sind. Dazu Rechtsprechung OLG München:
Die biomechanische Begutachtung vermag eine medizinische Begutachtung grundsätzlich nicht zu ersetzen ( BGH MDR 2008 , 1115 = VersR 2008, 1133 ).Sie bestimmt die individuelle Belastung , welcher der Betroffene ausgesetzt war ( Senat , Urteil v.28.07.2006 - 10 U 1684/06 ( Juris ) und zuletzt Urteil v. 25.06.2010 - 10 U 1847/10 ( Juris ) = NJW - Spezial 2010 , 554 - red. Leitsatz , Kurzwiedergabe ) ; Walz / Muser, Verletzungsschwelle , S.2; Becke / Castro / Hein / Schimmelpfennig S. 226,235 ).Sie berücksichtigt über die Unfalldaten hinaus die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ( ) des Fahrzeugs , die mittlere und maximale Beschleunigung , die Richtung der einwirkenden Beschleunigungskräfte sowie die konstitutionellen und medizinischen Besonderheiten der betroffenen Person im Einzelfall. Hilfsmittel zur fallbezogenen biomechanischen Beurteilung sind u.a. Resultate aus Freiwilligenversuchen, biomechanische Belastungsstudien , epidemiologische Unfallstatistiken und allgemeine biomechanische Grundsätze ( Walz/ Muser , Verletzungsschwelle , S.2 ).
Die Feststellung einer HWS - Distorsions - Verletzung ist eine medizinische Frage ( vgl.KG NZV 2004, 460; 2005, 470; 2006, 145; Senat , Urteil vom 28.07.2006 - 10 U 1684/06 ( Juris ). Der medizinischen Begutachtung kommt deshalb rechtlich ausnahmslos die sachverständige Letztentscheidung zu ( BGH NJW 2003, 1116 = VersR 2003, 474 = DAR 2003, 217, wonach eine ordnungsgemäß medizinisch festgestellte HWS- Beeinträchtigung nicht durch ein biomechanisches Gutachten widerlegt werden kann; ausdrücklich BGH NJW - RR 2008 , 1280 = = NVZ 2008,502 und BGH NJW 2008 , 2845 = NZV 2008 , 501; KG VersR 2006 , 235 = NZV 2004 , 460; VersR 2006 , 1233 f; VRS 115 ( 2009 ) 330 ff. ; Senat , Urteil vom 29.06.2007 - 10 U 4379/01 ( Juris ) , dort Rz.66) ; v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 ( Juris , Rz.212).
Rechtsprechungsnachweis: OLG München vom 21.10 2011 Az. 10 U 1995/11

Die Regel der Harmlosigkeitsgrenze ist wissenschaftlich widerlegt
Es ist wissenschaftlich widerlegt, dass die mit dem gesunden Menschenverstand anzunehmende Regel, je weniger Geschwindigkeit, desto weniger Karosserieschäden, um so weniger Verletzung nicht stimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Je weniger Schaden, um so höher die Gewalteinwirkung auf die Halswirbelsäule und um so höher das Verletzungspotential. Bei tieferen Auffahrgeschwindigkeiten erhöht sich das HWS- Verletzungsrisiko, weil ein Großteil der kinetischen Energie durch die fehlende Verformung der Autos nicht vernichtet wird und auf den Sitz bzw. auf den Bereich der Halswirbelsäule übertragen wird. Es gibt also keine Harmlosigkeitsgrenze.
 
Hallo,

ich bin "neu" hier, habe zwar in den letzten Tagen schon viel interessantes hier gelesen aber im Moment weiß ich nicht, wie weiter:(

Am 30.03. ist mir (in einem Verkehrsstau stehend) eine Dame aufgefahren. Der Aufprall war heftig, mein Auto wurde etwa einen Meter nach vorne katapultiert.

Sie hat sich sofort entschuldigt, sie hätte sich nach einem heruntergefallenen Gegenstand gebückt (so weit, so blöd:mad:).

Bei meinem Auto war von außen nicht viel zu sehen, die Abdeckung der AHK war gesprungen, die Kugel der AHK ca 2,5 cm in ihre (anscheinend elastische) Stoßstange gedrückt. Beim Zurücksetzen hat sich die Delle weitestgehend wieder zurückgeformt.

Ihre Personalien hat sie eher widerwillig rausgerückt, es wäre ja nichts passiert... Ich wollte auch weg, nach Hause, mir war nicht besonders gut, der Nacken tat schon bissel weh - dieser "Fluchtreflex" ist anscheinend nicht untypisch bei Unfällen. Polizei haben wir keine gerufen, ich hatte auch Angst daß es heißt "nur Bagatellschaden, was soll das ?"

Zuhause hatte ich schon starke Schmerzen, konnte mich kaum bewegen. Mein Mann war stinkesauer daß ich noch gefahren bin und hat mich sofort ins Krankenhaus gebracht.

Dort Untersuchung, röntgen: klassische HWS-Distorsion mit Streckfehlhaltung; Rezept für Schmerzmittel, Krankmeldung und Überweisung zum Unfallarzt erhalten. Gurtmale tauchten erst im laufe des Abends auf (haben wir fotografiert).

Übers Wochenende zunehmende Schmerzen, jetzt auch in der LWS. Montags beim Unfallarzt, dort auch geröntgt: LWS nach links verschoben und Bandscheibenkanal verengt > Bestrahlungen und Krankengymnastik verordnet bekommen.

Mein Auto kam zum Gutachter, die AHK ist verbogen und muß ausgetauscht werden, Längsträger ist aber ok.
Mittlerweile habe ich einen Anwalt beauftragt, der "klare Schadenslage" von der gegnerischen Versicherung den Sachschaden und Schmerzensgeld einforderte.

Im Laufe der kommenden Woche keine Besserung, deshalb MRT der HWS veranlasst. Zwischen zwei Wirbeln sind die Bandscheiben gedrückt und verschoben (daher die Schmerzen), keine frischen Verletzungen zu sehen.

Erst da hats bei mir geklickt - da müssen alte Verletzungen vorliegen (wahrscheinlich aus einem 30 Jahre zurückliegenden Motorradunfall). Von ärztlicher Seite wird auch bestätigt, daß die Distorsionen auf die alten Verletzungen drauf sehr übel schmerzen können.

Ich habe meinem Anwalt den Sachverhalt mit den Vorschäden gemailt und drum gebeten, die Unterlagen vom Krankenhaus und Unfallarzt anzufordern.

Eine Woche später habe ich ihn (wieder per Mail) drauf aufmerksam gemacht, daß die Zahlungsfrist für die gegenerische Versicherung abgelaufen war, er solle nochmal mahnen.

Und jetzt wirds klasse:
zwei Tage nach diesem Mail erhalte ich ein Schreiben meines Anwaltes - die gegnerische Versicherung hatte ihm acht Tage vorher den Sachschaden samt Kostenpauschale und Anwaltsgebühren überwiesen.
Schmerzensgeld wollen sie nicht zahlen, meine Unfallgegnerin wäre ja nur "aufgerollt". Aus dem selben Grund verweigern sie auch die Kosten des Gutachters - Bagatellschaden.

Mein Anwalt hat mir einen Scheck über Sachschaden und Pauschale mitgeschickt (nochmal, er hatte das Geld bereits eine Woche auf dem Konto:mad:), die kompletten Reparaturkosten bekäme ich auf Nachweis.

Mein Mann hat dort angerufen und wollte einen Termin für mich ausmachen, wurde aber abgewimmelt.

Meine Mails (über die ja beweiskräftige Unterlagen zu bekommen wären) hätte niemand gelesen, Nö, aber sie könnten ja mal im Krankenhaus die Unterlagen anfordern, und dann melden sie sich bei mir und geben mir einen Termin! Ja Hallo!

Am liebsten würde ich den Anwalt wechseln, aber : da die gegnerische Versicherung ihn ja schon bezahlt hat werde ich kaum einen zweiten auf deren Kosten beauftragen können? Der Vorgang ist ja sozusagen "abgeschlossen".

Meine Idee: ich überweise denen das Anwaltshonorar zurück und fange mit neuem Anwalt von vorne an? Ob das wohl ginge?

Weil ich jetzt nach vier Wochen immer noch massenhafte Probleme und Schmerzen habe, mich echt durch meine Arbeit quäle jeden Tag will ich tatsächlich Schmerzensgeld, ja. Und ich denke es steht mir auch zu!
Zumal mir keiner sagen kann wann es mir wieder besser gehen wird und ob nicht doch was zurückbleibt.

Ich recherchiere schon seit Tagen im Net und habe ne Menge über Unfallfolgen / HWS / Berechnung der Geschwindigkeit und so gefunden. Mit diesem Material sollte ein halbwegs gewiefter Anwalt schon was anfangen können.
Die Frage ist nur, ob das bei meinem nicht "Perlen vor die Dingens" ist ? Bissel Engagement vom Anwalt gehört halt auch dazu, nicht nur fiese Briefe weiterschicken:(

Boah, das ist jetzt aber lang geworden :eek: Hat bitte jemand einen Tip für mich wie ich jetzt da weiterkomme?

Danke Euch schonmal,

Andrea
Hinweis:Argument mancher Gutachter und Versicherer wegen nicht erkennbarer Fahrzeugschaden auch keine Verletzungen der Halswirbelsäule……..
Sehr häufig wird von Seiten mancher Gutachter oder Versicherer das Argument angeführt, es gebe nach nicht erkennbarem Fahrzeugschaden auch keine Verletzungen der Halswirbelsäule. Auch diese Aussage ist mittlerweile x-fach wissenschaftlich widerlegt. In Studien wurde belegt, dass bei den neueren Fahrzeugen mit guten Stoßstangen sogar bis zu einer Geschwindigkeitsänderung von 20 km/h keine sichtbaren Schäden an den Stoßstangen entstehen. Ein anderer Wissenschaftler berichtet von Stoßstangen, die Auffahrgeschwindigkeiten von bis zu 27,4 km/h ohne Schaden überstanden haben. Der Rückschluss von den Autoschäden auf die Auffahrgeschwindigkeit und die Insassenbelastung ist somit widerlegt und heute wissenschaftlich nicht mehr haltbar. Die heute üblichen härteren Autos weisen also wesentlich weniger Beschädigungen auf, gleichzeitig aber erhöhen sich die Beschleunigungswerte des gestoßenen Fahrzeugs und somit auch die Belastung auf die Halswirbelsäule: Es ergibt sich hieraus die paradoxe Situation, dass man jeden Franken, den man sich bei neueren und härteren Autos durch eine Verminderung der Autoschäden spart, vervielfacht bei Schadenersatzansprüchen aus HWS- Distorsionen wieder ausgeben müsste, nur werden sie nicht ausgegeben, sondern von den Versicherungen vorenthalten.
Erfreulich hieran ist auf jeden Fall, dass der BGH wieder den Weg öffnet dahin, dass medizinische Fragestellungen auch medizinisch und nicht technisch beantwortet werden. Nimmt man aber das Urteil des BGH und berücksichtigt die internationale Literatur, die meine Meinung, dass es eine Harmlosigkeitgrenze für HWS-Verletzungen nicht gibt, bestätigt, so kann nach meiner Ansicht für die Zukunft hieraus nur ein Schluss gezogen werden:
Unfallanalytische und biomechanische Gutachten können vielleicht klären, welche Geschwindigkeiten die beteiligten Fahrzeuge hatten, wie groß die Differenzgeschwindigkeit, die Beschleunigungskräfte und die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung waren. Hieraus folgt aber für die Frage, ob jemand bei einem Unfall eine HWS-Verletzung hat erleiden können, nichts, da es viel zu viel Fälle gibt, bei denen nachgewiesener maßen auch im Niedriggeschwindigkeitsbereich schwerwiegende Verletzungen aufgetreten sind. Dazu Rechtsprechung OLG München:
Die biomechanische Begutachtung vermag eine medizinische Begutachtung grundsätzlich nicht zu ersetzen ( BGH MDR 2008 , 1115 = VersR 2008, 1133 ).Sie bestimmt die individuelle Belastung , welcher der Betroffene ausgesetzt war ( Senat , Urteil v.28.07.2006 - 10 U 1684/06 ( Juris ) und zuletzt Urteil v. 25.06.2010 - 10 U 1847/10 ( Juris ) = NJW - Spezial 2010 , 554 - red. Leitsatz , Kurzwiedergabe ) ; Walz / Muser, Verletzungsschwelle , S.2; Becke / Castro / Hein / Schimmelpfennig S. 226,235 ).Sie berücksichtigt über die Unfalldaten hinaus die kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung ( ) des Fahrzeugs , die mittlere und maximale Beschleunigung , die Richtung der einwirkenden Beschleunigungskräfte sowie die konstitutionellen und medizinischen Besonderheiten der betroffenen Person im Einzelfall. Hilfsmittel zur fallbezogenen biomechanischen Beurteilung sind u.a. Resultate aus Freiwilligenversuchen, biomechanische Belastungsstudien , epidemiologische Unfallstatistiken und allgemeine biomechanische Grundsätze ( Walz/ Muser , Verletzungsschwelle , S.2 ).
Die Feststellung einer HWS - Distorsions - Verletzung ist eine medizinische Frage ( vgl.KG NZV 2004, 460; 2005, 470; 2006, 145; Senat , Urteil vom 28.07.2006 - 10 U 1684/06 ( Juris ). Der medizinischen Begutachtung kommt deshalb rechtlich ausnahmslos die sachverständige Letztentscheidung zu ( BGH NJW 2003, 1116 = VersR 2003, 474 = DAR 2003, 217, wonach eine ordnungsgemäß medizinisch festgestellte HWS- Beeinträchtigung nicht durch ein biomechanisches Gutachten widerlegt werden kann; ausdrücklich BGH NJW - RR 2008 , 1280 = = NVZ 2008,502 und BGH NJW 2008 , 2845 = NZV 2008 , 501; KG VersR 2006 , 235 = NZV 2004 , 460; VersR 2006 , 1233 f; VRS 115 ( 2009 ) 330 ff. ; Senat , Urteil vom 29.06.2007 - 10 U 4379/01 ( Juris ) , dort Rz.66) ; v. 21.05.2010 - 10 U 2853/06 ( Juris , Rz.212).
Rechtsprechungsnachweis: OLG München vom 21.10 2011 Az. 10 U 1995/11

Die Regel der Harmlosigkeitsgrenze ist wissenschaftlich widerlegt
Es ist wissenschaftlich widerlegt, dass die mit dem gesunden Menschenverstand anzunehmende Regel, je weniger Geschwindigkeit, desto weniger Karosserieschäden, um so weniger Verletzung nicht stimmt. Das Gegenteil ist der Fall. Je weniger Schaden, um so höher die Gewalteinwirkung auf die Halswirbelsäule und um so höher das Verletzungspotential. Bei tieferen Auffahrgeschwindigkeiten erhöht sich das HWS- Verletzungsrisiko, weil ein Großteil der kinetischen Energie durch die fehlende Verformung der Autos nicht vernichtet wird und auf den Sitz bzw. auf den Bereich der Halswirbelsäule übertragen wird. Es gibt also keine Harmlosigkeitsgrenze.

Gruß
Elvis64
 
@uwe2007 ,

es ist in der Tat die gängige Praxis, dass die Verletzung zwar durchaus für möglich gehalten, aber letztendlich im Zusammenhang mit dem Unfall bestritten wird. Da bedarf es schon eines guten Anwaltes, der auf den zeitlichen Zusammenhang des Unfalls und der gesundheitlichen Beschwerden seitdem penetrant hinweist.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
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