Hallo zusammen hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar hatte ich ein kleines ereignis in österreich wohne aber in deutschland mit einem lkw und einer holzpalette. Das ganze spielte sich so an auf der autobahn und zwar auf der mittleren spur neben mir ein lkw mit östereichichen kennzeichen fährt über eine liegenden palette und bring sie o ins wirbeln die fliegenden teile voll gegen mein pkw zum glück nichts weiteres passiert, versuche den lkw fahrer anzuhalten wollte nicht. Habe mir das kennzeichen notiert und bei der polizei zur anzeige gebracht. Nach ein paar tagen habe ich alle daten bekommen von der polizei und der gegnerischen versicherung. Die wollten jetzt ein gutachten und fotos habe ich hingeschickt bis jetzt lief alles super. Heute bekomme ich eine email wo das drin steht:
Wir haben unsere Unterlagen geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir unter Hinweis auf § 9 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) die Ersatzleistung ablehnen.
Diese gesetzliche Bestimmung legt fest, dass die Ersatzpflicht ausgeschlossen ist, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges beruhte.
EineEntschädigungsleistung ist uns daher nicht möglich.
Was sagt ihr dazu
Wir haben unsere Unterlagen geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir unter Hinweis auf § 9 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) die Ersatzleistung ablehnen.
Diese gesetzliche Bestimmung legt fest, dass die Ersatzpflicht ausgeschlossen ist, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges beruhte.
EineEntschädigungsleistung ist uns daher nicht möglich.
Was sagt ihr dazu