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Unfall in Österreich

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Kralj84
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Kralj84

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar hatte ich ein kleines ereignis in österreich wohne aber in deutschland mit einem lkw und einer holzpalette. Das ganze spielte sich so an auf der autobahn und zwar auf der mittleren spur neben mir ein lkw mit östereichichen kennzeichen fährt über eine liegenden palette und bring sie o ins wirbeln die fliegenden teile voll gegen mein pkw zum glück nichts weiteres passiert, versuche den lkw fahrer anzuhalten wollte nicht. Habe mir das kennzeichen notiert und bei der polizei zur anzeige gebracht. Nach ein paar tagen habe ich alle daten bekommen von der polizei und der gegnerischen versicherung. Die wollten jetzt ein gutachten und fotos habe ich hingeschickt bis jetzt lief alles super. Heute bekomme ich eine email wo das drin steht:

Wir haben unsere Unterlagen geprüft und teilen Ihnen mit, dass wir unter Hinweis auf § 9 des Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetzes (EKHG) die Ersatzleistung ablehnen.

Diese gesetzliche Bestimmung legt fest, dass die Ersatzpflicht ausgeschlossen ist, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, das weder auf einem Fehler in der Beschaffenheit noch auf einem Versagen der Verrichtungen des Kraftfahrzeuges beruhte.

EineEntschädigungsleistung ist uns daher nicht möglich.

Was sagt ihr dazu
 
Hallo Kralj84,

Österreich ist ein spezielles Land mit eigenen Gesetzten und Verordnungen. Also in Deinem Fall gehe ich davon aus, dass Du auf Deinen Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit sitzen bleiben wirst. Du könntest zwar versuchen den Bezirk, indem sich der Autobahnabschnitt befand, zu verklagen (In Richtung Räumungspflicht bei Gegenständen auf der Autobahn), aber viel Hoffnung kann ich Dir nicht machen.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Rekordbär,

Danke für deine antwort, hoffe das ich doch vllt Glück haben werde allerdings ist es ein blödes gefühl keine schuld und ein schaden von 3600€ merkwürdig das es die haftlicht nicht übernimmt. Werde morgen ein anwalt aufsuchen mal schauen was er davon hält.

Gruss und danke nochmals
 
Hallo Kralj84,

Da sag' ich Abs. 2 dazu:

(2) Als unabwendbar gilt ein Ereignis insbesondere dann, wenn es auf das Verhalten des Geschädigten, eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres zurückzuführen ist, sowohl der Betriebsunternehmer oder Halter als auch die mit Willen des Betriebsunternehmers oder Halters beim Betrieb tätigen Personen jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beachtet haben und der Unfall nicht unmittelbar auf die durch das Verhalten eines nicht beim Betrieb tätigen Dritten oder eines Tieres ausgelöste außergewöhnliche Betriebsgefahr zurückzuführen ist.
Deine Schilderung lässt schon auf die Möglichkeit schliessen, dass der Unfall auf ein Fehlverhalten eines Dritten (Ladungssicherung) als Auslöser der außergewöhnlichen Betriebsgefahr zurückzuführen sein kann. Aber dies wäre sicher von jemandem zu prüfen, der mit österreichischem Recht vertraut ist.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Karlj84 ,

es ist eigentlich eine ganz einfache Sache ,
Teile die durch ein vor oder neben dir fahrendes Fahrzeug aufgewirbelt werden mußt du den Schaden selber bezahlen oder du findest denjenigen von dem die Palette ist .
Ist übrigens in Deutschland genauso , wen du hinter einem LKW her fährst und dir fliegt ein Steinchen in die Scheibe bezahlt die LKW-Versicherung nur wen das Steinchen von der LKW-Ladefläche stammt aber nicht wen der LKW-Reifen das Steinchen hochgewirbelt hat .

mfg
eltoro
 
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