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Treppensturz beim Therapeuten

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas lupus60
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

lupus60

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
mein 84jähriger Vater hat nach erfolgreicher Knie-OP ein Dutzend mal seine Krankengymnastik besucht. Beim 13ten Termin ist er auf dem Weg zu einem Behandlungsraum im Keller der Praxis die Treppe hinunter gestürzt. Folge war ein Bruch des 6ten Halswirbels. Nach 2 OP`s ist er jetzt in der Reha. Gelähmt vom Brustwirbel abwärts.
Wie lässt sich hier klären ob den Betreiber der Praxis eine Schuld trifft? Im lag ein Schreiben des Arztes vor in dem die Probleme beim Treppen steigen als Grund für weitere Behandlungen genannt wurden.

Es wäre nett wenn mir jemand aus der Gemeinschaft helfen könnte.
 
Hallo lupus,

Du schreibst leider nichts näheres über die konkreten weiteren Umstände und Verhältnisse und dem Zustandekommen des Sturzes.

Wie lässt sich hier klären ob den Betreiber der Praxis eine Schuld trifft? Im lag ein Schreiben des Arztes vor in dem die Probleme beim Treppen steigen als Grund für weitere Behandlungen genannt wurden.

Aber vorher würde ich gern die Frage stellen, wer denn die Praxis gerade angesichts der örtlichen Gegebenheiten ausgesucht hat und ob nicht eine Begleitung angebracht gewesen wäre.


Gruss

Sekundant
 
Hallo und herzlich Willkommen, sowie einen guten Start in das neue Jahr.
Ich lese zwischen Deinen Zeilen, dass die Praxismitarbeiter irgendwie ihre Pflicht zur Aufsicht verletzt haben, denn schliesslich hätten sie ja durch den Brief des Arztes wissen müssen, das der Vater Schwierigkeiten beim Treppen steigen hat. Da willst Du wahrscheinlich auch ansetzen Wird schwierig!

Ich würde erstmal so rangehen, indem ich die Betriebsstaettenverordnungen und Auflagen der Kassen studiere und auseinandernehme. Es muss doch seitens der Kassen und der BG Vorschriften geben, wie so eine Stätte eingerichtet sein muss. Vielleicht können ja unsere mitlesenden BG Mitarbeiter, da hier besser im Thema, ein paar produktive Hinweise geben
Will sagen, wenn zb. Eine Treppe vorhanden ist (was ich persönlich als unmöglich für eine barrierefreie Praxis nicht verstehe) und diese genehmigt ist, muss sie dann evt. mit einen speziellen Handlauf versehen sein, oder besondere Abrutschsichere Kantenaufsätze, war ein Teppich drauf, darf dieser überhaupt drauf sein, haettten Leuchtkanten existieren müssen, denn ältere Herrschaften haben meist ein eingeschränktes Sichtfeld usw.
Beschreibe mal wie es dort baulich aussieht und Berichte weiter!
 
Hallo an Alle,
ich bin noch dabei mir ein Bild vom ganzen Ablauf zu machen. Ich hatte noch keine Gelegenheit mir die Örtlichkeiten an zu schauen. Und mein Vater kann sich nicht mehr an Details erinnern. Es weis noch dass er vor der Mitarbeiterin die Treppen betreten hat. Am Ende hat er wahrscheinlich eine Stufe übersehen.
Es wird in dieser Praxis wohl so gehandhabt das je nach Auslastung (und Uhrzeit) auch die Räume im Keller mit einbezogen werden. In unserem Fall wohl ohne Rücksicht auf die Möglichkeiten des Patienten.
Es passierte um ca. 19:15. Angeblich waren die Räume im Erdgeschoss schon zur Reinigung geschlossen.
Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.

Einen schönen Tag noch.
 
Hallo,
wenigstens ein Trost: Dein Vater ist in Folge des Sturzes Patient der gesetzlichen Unfallversicherung geworden. Dies gilt es zu beachten bei Zuzahlungen, Krankenhauszuzahlung, Fahrten zum Besuch (Kostenerstattung). Außerdem sollte die Behandlung nach den Standards der GUV erfolgen. Die Schuldfrage stellt sich eigentlich weniger, weil die Praxis Haftpflicht versichert sein muß und gegen die richten sich die Forderungen. Also Anwalt nehmen, Versicherung mitteilen lassen und dann dort entsprechende Forderungen stellen.

Gruß von der Seenixe
 
www.treppensicherheit.de

Hallo,
ich würde da mal vorbeischauen, Fotos machen, mich unter www.treppensicherheit.de informieren und schauen ob die Treppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Sind beidseitig Handläufe vorhanden? Ausgeführt nach DIN Norm und Gesetz, d.h. durchgehend, über die erste und letzte Stufe geführt uvm.? Setzstufen? Beleuchtung? Dann würde ich denen einfach mal ne E-Mail mit dem Bild und der Fallschilderung schicken... Die haben mir auch schon in einer ähnlichen Situation sehr gut geholfen! So ein Treppensturz ist nähmlich nicht lustig. Oft wird leider unterstellt, dass der gestürzte "zu blöd" sei, deshalb der Sturz, aber dem ist in den meisten Fällen nicht so, meistens entspricht die Treppe schlicht nicht geltenden Normen und Gesetzen!
Mfg
 
Hallo,
vielen Dank an alle die sich meinem Problem annehmen und mir praktisch mit jedem Beitrag ein Stück weiter helfen.
Ich werde mich auch mit der BG und der Gewerbeaufsicht in Verbindung setzen.
Bis bald.
 
Besuch in der Praxis

Hallo an Alle,
mittlerweile konnte ich mir den "Tatort" ansehen (und fotografieren).
Diese Treppe dürfte es so in einer Praxis nicht geben. Hier wurde einfach die vorhandene Treppe des Wohnbereiches in den Praxisbetrieb übernommen.
Folgende Mängelpunkte fielen mir auf:
1. der Handlauf links ist nicht durchgehend (unterbrochen an jedem Absatz)
2. der rechte Handlauf fehlt
3. die Stufen haben die gleiche Farbe wie die Podeste und keine Markierungen

Mein Vater ist an der vorletzten Stufen (vor dem 2.ten Podest) gestürzt. Ich vermute er hat, durch die gleichfarbigkeit der Stufen und Podeste, nicht bemerkt dass da noch eine Stufe kommt. Festhalten um den Sturz zu verhindern war wegen des unterbrochenen Handlaufes wohl nicht mehr möglich.

Der Betreiber ist sich keiner Schuld bewußt.
 
Hallo Seenixe,
welche Rechte hat mein Vater und wir als Angehörige in diesem Fall? Meine Eltern sind schon von Zuzahlungen befreit. Du hast die Kostenerstattung für Besuchsfahrten erwähnt. Kannst du da näher darauf eingehen?
Gruß
lupus60
 
Hallo,
wenigstens ein Trost: Dein Vater ist in Folge des Sturzes Patient der gesetzlichen Unfallversicherung geworden. Dies gilt es zu beachten bei Zuzahlungen, Krankenhauszuzahlung, Fahrten zum Besuch (Kostenerstattung). Außerdem sollte die Behandlung nach den Standards der GUV erfolgen. Die Schuldfrage stellt sich eigentlich weniger, weil die Praxis Haftpflicht versichert sein muß und gegen die richten sich die Forderungen. Also Anwalt nehmen, Versicherung mitteilen lassen und dann dort entsprechende Forderungen stellen.

Gruß von der Seenixe
Hallo Seenixe,
Hallo Seenixe,
welche Rechte hat mein Vater und wir als Angehörige in diesem Fall? Meine Eltern sind schon von Zuzahlungen befreit. Du hast die Kostenerstattung für Besuchsfahrten erwähnt. Kannst du da näher darauf eingehen?
Gruß
lupus60
 
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