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Traumatherapeutin gibt Inhalte der Therapiestunde an BG weiter

hallo unfall...

was siehst du genauso?

Gruss Lisaa
 
Hallo ihr Lieben,
es gilt doch erst mal zu klären, was überhaupt drin stand in dem Bericht... oder wars tatsächlich ein Gutachten oder eine Stellungnahme einer Beratungsärztin der BG ?

Solange du den Inhalt nicht genau kennst kannst du auch nichts konkretes unternehmen. Also solltest du dir den kompletten Bericht anfordern ggf. über deinen Hausarzt. Dann solltest du zusammen mit einem Arzt/Therapeuten deines Vertrauens über das "Werk" sprechen und es bewerten (lassen).

Wenn Du keine Genehmigung der Weitergaber persönlicher Daten gegeben hast, dann verstösst das gegen das Datenschutzgesetz und du solltest den Bundesbeauftragten für Datenschutz anschreiben und ihm den Fall genau (!) schildern inkl. Unterlagen die deine Ausführungen beweisen (keine Patientendaten, sondern reine Fakten). Sollte er der Auffassung sein, dass das "Werk" gegen die Datenschutzbestimmungen verstösst, musst du es löschen lassen. Wenn erst mal ein Negativgutachten/Negativstellungnahme o.ä. in der Akte vorhanden ist wird es immer wieder weiter gereicht.

Was mich noch verwundert ist, dass alte Befunde ungeprüft übernommen worden sind (so scheint es laut deinen Schilderungen zumindest). Gesprächsinhalte bei Therapeuten dürfen NIE weiter gegeben werden, es sei denn du hast erlaubt, Fragebögen etc. mit persönlichen Angaben weiter zu geben. Aber das ist ein endloses Kapitel.

Also: Hast Du das "Gutachten" vorliegen? Worum ging es darin genau? Wozu führte dieses "Gutachten" also z.B. ist ein Bescheid der BG erlassen worden ? usw usw. usw.

Solange hier nur vage Informationen mitgeteilt werden, kann man auch keine konkreten Antworten geben.

Wenn Du glaubst (und beweisen kannst) dass ein Abrechnungsbetrug vorliegt, dann musst du deine Krankenkasse informieren. Es gibt zu diesem Thema mehrere Beiträge im "neuen" und "alten" Forum hier. Geh über die Suchfunktion, dann findest du entsprechendes.

Liebe Grüße vonnet NixchenII
 
hallo NixchenII,
hallo zusammen,

den unteren Beitrag habe ich nochmal reinkopiert, nun ein Bescheid dem UO wurde noch nicht erteilt,
aber der UO nnimmt mal an und meint, dass vermutlich diese Diagnose die weiterführende Behandlungskonzept nicht ausschließt
und die Folge könnte vermutlich nach Meinung der UO wohl dann in Bescheid erscheinen und vermutlich war es sogar ein Beratungsarzt, bei dem der UO zur Untersuchung war.
Die Frage ist was kann der UO tun ?

Krankenkasse hat mit der Abrechnung nichts zu tun, sondern die BG.

Was ist zu tun bzw. kann man tun dagegen als UO? Danke im voraus, wäre nett, wenn du nixchen und auch die anderen hierzu was sagen/raten könntet.

Gruss Lisaa
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hallo unfall..
hallo geilweiler,
hallo zusammen,

danke für eure Antworten,

es fand beim UO eine neurolgische Untersuchung anhand des Überweisungsscheins ständig in Beisein eines Zeugen, körperlicheabtastung und Elektrountersuchung.
Eine psycholog. Therapie fand nicht statt wurde aber abgerechnet und auf der Rechnung steht dann die gesicherte psycho. Diagnose drauf.
Aus der Rechnung ist zu entnehmen, dass dazu 2 Therapiestunden abgerechnet wurden, die nicht stattfanden und auch ein Zeuge ständig dabei war und es bezeugen kann.

Was ist das, was soll man dazu sagen .....bzw. machen?

Gruss Lisaa
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo zusammen,:)

kann mir hierzu bitte jemand helfen zu meinen vorgenannten Beitrag?


Dankeschön und Gruss Lisaa
 
...also eine Art "konkludente" Schweigepflichtentbindung? Nein, das gibt es nicht. Die Behandler unterliegen immer der Schweigepflicht und es muss eine ausdrückliche Erklärung über die Entbindung vorliegen, die der Behandler auch nachweisen können muss! Allerdings erhält die BG als Leistungsträger natürlich gewisse Informationen, was nicht zu vermeiden ist.
 
...erster Ansprechpartner ist dieser Behandler, der aber sicher nicht willig sein wird, das zu erläutern ;-). Gleichzeitig würde ich den SB der BG befragen (der sicher auch nicht willig sein wird, etwas zu erläutern). Aber: Schließlich hat Mann/Frau einen Anspruch auf diese Informationen!
lg mehr-als-recht
 
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