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Tod durch Unfall auf dem Weg zur Arbeit

mandy9614

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen.

Ich hoffe ich finde hier Hilfe, denn ich weiß mir keinen Rat mehr.
Letzten Donnerstag ist mein Vater auf dem Weg zu seiner Arbeit tödlich verletzt worden. Ein LKW übersah und überrollte ihn. Die Schuldfrage ist geklärt.
Wie sich nun herausstellte hinterläßt uns mein Vater einen Berg Schulden und es existiert auch keine Unfall-, oder Lebensversicherung.
Es soll jetzt nicht den Eindruck erwecken als wöllte ich Geld herausschlagen, aber übernimmt die Versicherung des Unfallschuldners wenistens die Kosten der Bestattung?
Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und weiß einfach nicht wie ich das alles bewältigen soll. Gibt es überhaupt eine Stelle an die man sich wenden kann?
Ich habe zwar noch einen Bruder, der ist aber erkrankt und absolviert gerade eine Umschulung 200km entfernt von mir. Selbst einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Wer weiß Rat? Ich bin dankbar für jeden Tip.

Danke und liebe Grüße, Mandy.
 
Hallo Mandy,

oh, es tut mir sehr leid und ich kann verstehen das die Welt für Dich gerade auf dem Kopf steht.

Du wirst hier sicher sehr viele gute Ratschläge bekommen.

Ich kenne mich mit Verkehrsunfällen nicht so aus, aber ich bin ganz sicher das die Unfallverursacher-Haftpflichtversicherung Dir alles, also auch Rechtsanwalt (da bin ich mir sicher) bezahlen muß.

War Dein Vater verheiratet? Sonst würde ich mich vom RA beraten lassen ob Ihr das Erbe abschlagen solltet um nicht die Schulden zu erben.

Ich denke Ihr müßtet auch die BG einschalten, also Unfall dort melden.

Ich hoffe Du bekommst ganz schnell, ganz viele wichtige Tipps hier.

Ganz lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Mandy,

mein allerherzlichstes Beileid zum Ableben Deines Vaters.
Leider macht das Lebe nach solch tragischen Ereignissen keine Pause und es sind genügend Dinge zu organisieren und Fristen einzuhalten!
Wenn die Schuldfrage bereits festgestellt und unstrittig ist, brauchst Du oder Dein Bruder sich nur mit der HPV. des Unfallverursacher in Verbindung setzen.
Wenn Ihr diese Formalitäten nicht selber klären wollt oder könnt, sucht euch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Es muss die Bestattung organisiert werden usw. und in der Regel werden die Kosten hierfür durch die HPV. übernommen.
Du schreibst, " Dein Vater hat Euch einen Berg Schulden hinterlassen usw., hier gilt, bis 6 Wochen ab Kenntnis vom Ableben Eures Vaters, habt Ihr die Möglichkeit beim Nachlassgericht Euer Erbe auszuschlagen §1943 BGB! siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbsch3.htm

Du kannst auch zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungsschein beantragen. Wichtig dabei ist aber, das Wort Erbe und Schulden des Vaters darf dabei nicht fallen. Du möchtest Dich einfach zum tödlichen Verkehrsunfall Deines Vaters von einem Anwalt beraten lassen! Kannst ja erwähnen, dass die Schuldfrage durch die Dekra/Polizei bereits ermittelt wurde.
Ich denke, dass wäre für Dich die Beste Lösung. Vielleicht kann Dir noch ein anderer bessere Ratschläge geben.

MfG.
Pit
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mein Vater war verwitwet, also müssen mein Bruder und ich für alles allein aufkommen.
Schlagen wir das Erbe aus, ist doch auch der Anspruch aus der HPV des Unfallgegners erloschen?
Die BG müßte die Firma ja eigentlich informiert haben.
Ich werde morgen einen Anwalt hinzuziehen. Ich denke das ist das Beste, wenn diesen die Versicherung übernehmen muß.

Liebe Grüße, Mandy
 
Hallo Mandy,

"Ich denke das ist das Beste, wenn diesen die Versicherung übernehmen muß."

Das muss vorher aber geprüft werden, den Auftraggeber seit Ihr beide dann Du und Dein Bruder!
Aus diesem Grund auch mein Ratschlag... einen Beratungsschein vom Amtsgericht holen und beraten lassen, damit am Ende nicht das böse Erwachen kommt.

MfG.
Pit
 
Hallo zusammen.
So langsam komme ich zur Ruhe. Ich war gestern bei einem Anwalt, ich hätte zur Not ja noch meine Rechtsschutzvers. gehabt.
Aber die Haftpflichtvers. des Unfallverursachers muß für die Anwaltskosten aufkommen, ebenso für dir Bestattungskosten. Dies ist heute schon alles geprüft und in die Wege geleitet worden.
Ich frage mich nur warum ein Menschenleben nicht mehr wert ist als Bestattungs- und Anwaltskosten. Damit ist nämlich die Leistung der Versicherung erbracht. Aber wenn noch eine Entschädigung käme, bringt mir meinen Vati auch keiner wieder.
Danke nochmal für eure schnelle Hilfe und Ratschläge. Find es gut das es ein solches Forum gibt!

Liebe Grüße, Mandy
 
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