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Tipp für alle

Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2018
Beiträge
282
Hallo Zusammen,

ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass man sich am besten alle Anträge, die man ausgefüllt hat, scannen oder kopieren sollte, besonders Fragebögen für einen Gutachter o.ä. Man weiß nie, wozu das noch gut ist.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo striebitzkazim,

ich hoffe und gehe davon aus, dass man meine Anträge, Fragebögen und mehr, die ich mit meinen Daten ausgefüllt habe, nicht "so im Netz bekommt". ;-)
Lilie13 wollte darauf hinweisen, dass man alles, was man rausgibt, scannen, kopieren oder fotografieren sollte.
(Ich mache das mit allem, auch mit jedem Rezept, jeder Überweisung, jeder Verordnung für MT oder Physiotherapie etc. Das war inzwischen bereits zweimal ganz hilfreich.)

LG

P.S.
Du bist neu hier. Du bringst in verschiedene Themen deine Anmerkungen ein. Weißt du, wie man ein neues Thema eröffnet? Du wirst vermutlich ja ein Anliegen haben, dessentwegen du dich angemeldet hast. Eröffne dazu gerne ein eigenes Thema, wenn es Fragen gibt.
Willkommen im Forum.
 
und noch ein Hinweis dazu

.....auch Schweigepflichtentbindungserklärungen, die man vor allem von Rechtsanwälten, Ärzten und sowieso Gutachtern, Versicherungen usw. vorgelegt bekommt. Schnell mal nur unterschreiben heißt es da an der Anmeldung und dann weiß man nicht mehr, was man jemals unterschrieben hat und am besten noch als Blanko-Blatt vorgelegt bekam. Alles - bevor eine Unterschrift geleistet wird - durchlesen und dann - wenn unterschrieben - Kopie machen lassen! Wenn nach Unterschriftenleistung Personen ergänzt werden wäre das Urkundenfälschung.
...und die vom Probanden ausgefüllten Testbögen, z.B. bei einer psychiatrischen Begutachtung sollte man sich auch in Kopie geben lassen. Wenn der Gutachter das aus einem Grund verweigert, dann unbedingt jede Seite mit Paraphe versehen und notfalls die ausgefüllten Fragebügen dann über das Gericht nach Gutachtenerstellung anfordern. Oder die ausgeüllten Bögen mit dem Handy fotografieren. Rate dringend dazu aus gegebenem Anlaß.
Ein inzwischen für befangen erklärter Psychiater hatte mir während des Explorationsgespräches bereits komplett mit blauer Tinte ausgefüllte Testbögen (BDI II) vorgelegt und ich sollte einfach mit einem mir hingelegten roten Filzstift meine Kreuzchen dazu machen und die bereits vorhandenen blauen Kreuzchen einfach nicht beachten. Das ist unglaublich und natürlich irritierend.
Gruß Bobb
 
HWS-Schaden hat da auch recht, wenn er schreibt, daß man alle Überweisungen, Verordnungen, Rezepte und sogar während eines Klinikaufenthaltes erstellten Laborwerte in Kopie sich besorgen sollte. Auch in Kliniken ausgestellte Verordnungen für interne Therapien (VO für kognitives Training aufgrund Belastungsstörungen posttraumatisch) sich von der zuständigen Ärztin besorgen und im Krankenhaus kopieren. Da werden Befunde erhoben, die später gar nicht im Entlassungsbericht stehen!
Alles schon dagewesen - schreibe aus Erfahrung.
Außerdem: Als mein Hausarzt nach dem Unfall von meiner Unfallversicherung angeschrieben wurde, schrieb er in diesem Erstunfallbogen V.a. Schädelprellung. In einem ähnlichen Erstunfallbogen, den er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zugschickt bekam, hat er diese Verdachtsdiagnose gar nicht erwähnt. Habe mir vom Hausarzt diese Bögen, die er entgeltlich ausgefüllt hat und direkt den Versicherungen zurückschickte, geben lassen. Ihr werdet staunen, welche Differenzen es da gab.
Auch Verdachtsdiagnosen können wichtig sein, wenn man dann - wie ich es gemacht habe - von einem Biomechaniker die einwirkenden Kräfte und deren Auswirkungen bzgl. Verletzungsmöglichkeiten gezielt begutachten läßt, weil kein anderer Arzt eine solche Verletzung überhaupt nur erwähnt hatte. Nach diesem Biomechaniker hatte ich mit Sicherheit ein Schädel-Hirn-Trauma!

Gruß Bobb
 
Ich habe mir in den letzten Jahren alle meine Röntgenbilder ab 1990 besorgt, mit diesen konnte ich jetzt beweisen das ich mindestens seit 2005 Berufsunfähig bin, ohne diese Röntgenbilder hätte ich dieses jetzt nicht beweisen können, es wird wohl eine fette fette Nachzahlung geben, mit Zinsen.

Also alles sammeln !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

MFG Marima
 
Ja, genau wie Marima schreibt vorgehen! Alle CDs von MRTs, Röntgenaufnahmen, CTs und sogar Papierausdrucke der Ultraschall-Bilder sich von Ärzten oder Radiologen (auch radiologische Abteilungen von Krankenhäusern) sich geben lassen. Bei Ultraschall kann ein Ärzt die Bilder, die er auf dem Monitor sieht auch elektronisch speichern. Ihn gleich bei der Untersuchung daraufhinweisen, daß er das machen soll. Die meisten machen das nicht und machen dann nur einen schriftlichen Befund. Man erhält dann sehr viele geschossene Bilder von möglichen Verletzungen sozusagen in ausgedruckter Form.
Meistens ist die 1. CD kostenlos. Man kann sich diese ja dann zuhause selbst vervielfältigend brennen.
Gruß Bobb
 
Der schriftlichen Befund zu den Röntgenaufnahmen ist ganz nett, mehr aber nicht, ein Gutachter hat eigene Feststellungen zu treffen. Wenn der schriftlichen Befund gut für einen ist, würde ich allerdings auf die Röntgenbilder verzichten.

In meinem Fall war die Rede in den schriftlichen Befunden von degenerativen Bandscheibenschäden, die aber nicht vorgelegen haben, tolle Ärzte ich wurde sogar operiert. Anhand der Röntgenbilder ab 1990 konnte ein Morbus Bechterew nachgewiesen werden, Beurteilung Berufsunfähig. Ohne die Röntgenbilder wäre das nie festgestellt worden.

MFG Marima
 
Hallo Marima,

Glückwunsch!
Du bist eine von wenigen die das System überwunden haben!
 
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