• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Terminärger mit privater Unfallversicherung

Lkw fahrer

Neues Mitglied
Hallo,hatte am2.4.2013 einen Arbeitsunfall(gitterboxpal.ist auf mein oberes Nasenbein gefallen).Habe aber weitergearbeitet da das bluten schnell wieder aufhörte.Nach 3 Wochen stellte ich fest das mein Geruchs und Geschmackssinn nicht mehr da ist.Meldete dies der BG und meiner privaten Unfallversicherung und ging zum Arzt.Der HNO Arzt verschrieb mir Cortison und Nasenspray und sagte mir jetzt muss man etwas Geduld haben es kann 6-9 Monate dauern bis der Geruchs und Geschmackssinn wiederkommen kann. Dies meldete ich meiner privaten und sie schickte mir eine Bescheinigung zu welche ein Arzt ausfüllen sollte(Wie lautet die Diagnose-Bleibt wegen des Unfalles eine Invalidität-Worin besteht diese-wann lässt sich die Höhe der Invalidität feststellen).Daraufhin besuchte ich zwei Kliniken die mir diese Bescheinigungen ausfüllen.Alle füllten mir die Diagnosen aus aber denn Rest nicht.Am 3.7.2014 läuft die Frist bei der Privaten aus danach habe ich keinen Anspruch mehr.Habe schon tel.um Fristverlängerung gebeten da ich bei der Berufsgenossenschaft erst demnächst einen Gutachter bekomme.Was kann ich noch tun,klagen hat scheinbar auch keinen Erfolg sagte mir die Rechtschutzversicherug.MfG Roland
 
Mal eine Verständnisfrage: Wie kann es sein, daß es drei Wochen dauert, den fehlenden Geruchs- und Geschmackssinn zu bemerken? Ich denke mal, die Begründung muß schon sehr überzeugend sein, damit das anerkannt wird.

Oder ist der Geruchs- und Geschmackssinn erst nach drei Wochen verschwunden, z. B. weil sich die Wunde entzündet hat oder eine andere Störung der Heilung aufgetreten ist? Dann sollte alles seinen Gang gehen und es dürfte auch keine Frist geben, die ablaufen würde. Im Augenblick hast Du noch Beschwerden und bist in Behandlung, also kann auch keine Frist ablaufen. Stell Dir mal vor, jeder, bei dem die Heilung länger als 15 Monate dauert bekäme von seiner Versicherung nichts mehr!

Ich würde der Versicherung gegenüber klar äußern, daß Du keinen Arzt finden konntest, der zu einer halbwegs sicheren Prognose bereit gewesen wäre. Daß Ärzte sich oft nicht festlegen wollen und bei Prognosen extrem vorsichtig sind, ist nicht außergewöhnlich. Das wird ganz sicher keinen Einfluß auf Deine Ansprüche haben. Sofern Du Dich um eine Prognose bemüht hast!

Genau da liegt das Problem: Was man von Dir verlangen kann oder nicht, kann ein Nicht-Jurist kaum abschätzen. Such Dir einem Anwalt, der eine bezahlbare Erstberatung anbietet (das machen viele Anwälte) und versuche Dich auf Erfolgsbasis vertreten zu lassen. Das würde Dich dann nur dann Geld kosten, wenn Du Erfolg hast.

Du kannst versuchen, Dir hier einen Anwalt empfehlen zu lassen oder Du erkundigst Dich bei Deiner örtlichen Anwaltskammer. Dort wird man Dir Anwälte nennen könnne, die sich passend spezialisiert haben oder sich gut auskennen. Evtl. kann man Dir auch sagen, welche Anwälte auf Erfolgsbasis arbeiten.

Solltest Du aber wenig verdienen und kein größeres Vermögen haben, dann kannst Du es über die Prozesskostenhilfe versuchen. Dazu wird man Dir bei Deinem örtlichen Gericht genauere Informationen geben können.

Es geht halt darum, daß ein Fachmann (also ein Anwalt oder eine Anwältin) Dir genau sagt, was Du tun mußt, um nicht aus formalen Gründen die Ansprüche zu verlieren.


Gruß Duge
 
Hallo Lkw fahrer,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Dein Unfall ist jetzt 14 Monate her, die Frist zur Meldung eines eingetretenen
Dauerschadens (Invalidität) beträgt lt. Deinen PUV-Bedingungen 15 Monate ?

Hat sich bisher der Geruchs- und Geschmacksinn wieder eingestellt/verbessert ?

Die PUV zahlt nur wenn auf Dauer (mehr als 3 Jahre nach Unfall ) die unfallbedingte Beeinträchtigung besteht.

Bitte melde Dich hier wieder. D A N K E !


Viele Grüsse

Meggy
 
Hallo LKW-Fahrer,

die private UV muß das unabhängig von der BG feststellen, das Procedere der Privaten hat mit der BG gar nichts zu tun. Auch wenn sie sich immer gerne dranhängen.

Du hast doch die Bescheinigung der Ärzte abgegeben? Dann fordere jetzt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein die Versicherung auf, ein Gutachten zu erstellen. Die PUV bestimmt hier den Gutachter, da hast du leider kein Wahlrecht, nicht wie bei der BG.

Im Übrigen hätte dir dein HNO der die erste Untersuchung machte das bescheinigen können, warum bist du nicht zu dem gegangen? Es hätte gereicht wenn er geschrieben hätte das zur Zeit noch keine Einschätzung möglich ist, dann hätte die PUV nochmal nachhaken müssen.

@Duge
Dann sollte alles seinen Gang gehen und es dürfte auch keine Frist geben, die ablaufen würde. Im Augenblick hast Du noch Beschwerden und bist in Behandlung, also kann auch keine Frist ablaufen.

Doch kann die Frist ablaufen, aber er hat ja bereits alles gemeldet bis auf die Einschätzung und die soll sein HNO bestätigen und alles ist gut. In den meisten Verträgen steht die Frist von 15 bzw. 18 Monaten, wenn diese verstrichen ist ohne das ein Arzt eine dauernde Beeinträchtigung bescheinigt (siehe oben den Beitrag von MEGGY), wird die Versicherung sich aus der Affäre ziehen.

@LKW-Fahrer,

gehe mit dem Schreiben (wenn du keine unbeschriebene Kopie hast, fordere die nochmal bei deiner Versicherung an) zu deinem HNO, der dich sicher auch die ganze Zeit behandelt hat, und bitte ihn das Schreiben auszufüllen.
Wir mußten damals jeweils eine Gebühr zahlen, aber das war es uns wert.

VG
Gitti
 
Die Gebühren für eine Invaliditätsbescheinigung bekommt man von der PUV erstattet, die Kosten betragen ca. 10 Euro.
 
Hallo Duge,

es gibt bei der PUV keine Hemmungen von Fristabläufen, ausser man ist mit einer Beschwerde vor den Ombudsmann.
Die Invaliditätsfrist (Anmeldefrist) und auch der Inhalt (auch wenn keine besonders hohen Anforderungen gestellt werden) wird sehr eng ausgelegt und das auch vor Gericht. Schickst Du das einen Tag zu spät und ohne den geforderten Inhalt weg, dann ist das vorbei.

Die Frist wird nur ausser Kraft gesetzt, wenn die Gesellschaft nicht über die Fristabläufe belehrt (Hinweispflicht) - nach neuem VVG Pflicht.

LG Rajo
 
noch so als kleine Ergänzung, nur wenn die Gesellschaft bestätigt hat das Ansprüche form- und fristgemäß angemeldet wurden (und das kann man schriftlich einfordern) dann hat man eine gewisse Rechtssicherheit.

Macht sie das nicht, dann kann sie sich auch später noch auf Form- oder Fristversäumnisse berufen (vorausgesetzt die Fristenbelehrung ist nachweislich beim Versicherungsnehmer eingegangen).
 
Hallo Lkw fahrer,

willkommen im Forum für Unfallopfer.

Dein Unfall ist jetzt 14 Monate her, die Frist zur Meldung eines eingetretenen
Dauerschadens (Invalidität) beträgt lt. Deinen PUV-Bedingungen 15 Monate ?

Hat sich bisher der Geruchs- und Geschmacksinn wieder eingestellt/verbessert ?

Die PUV zahlt nur wenn auf Dauer (mehr als 3 Jahre nach Unfall ) die unfallbedingte Beeinträchtigung besteht.

Bitte melde Dich hier wieder. D A N K E !


Viele Grüsse

Meggy
Mein Geruchssinn und Geschmacksinn sind immer noch weg.Auserdem ist noch eine beginnende Innenohrschwerhörigkeit festgestellt wurden
 
Hallo Lkw fahrer,

Bei einem Verlust von Geruchs- und Geschackssinn liegt eine Invalidität
-im Sinne der privaten Unfallversicherung - vor.

(Die beginnende Innenohrschwerhörigkeit muss noch nachgemeldet werden)

Dein behandelter Arzt (oder auch ein anderer) muss Dir diesen Verlust bestätigen und
diese Bestätigung musst der PUV allerspätestens 15 Monate nach dem Unfall vorliegen.

Die PUV wird dann sehr wahrscheinlich von einem, von ihr beauftragten Arzt,
ein Gutachten über Deinen HNO-Gesundheitszustand in Auftrag geben.


Viele Grüsse

Meggy
 
Back
Top