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Teilerwerbsunfähigkeitsrente

berti110

Neues Mitglied
Hallo ein bekannter von mir bekommt eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente, er ist jedoch auch noch darauf krankgeschrieben.
jetzt ist die zeit durch in der dir krankenkasse das krankengeld zahlt und er hat sich schon bei der agentur für arbeit gemeldet. sein sachbearbeiter dort verlangt das er sich gesundschreiben lassen soll um arbeitslosengeld beziehen zu können. mit der aussage wenn das arbeitslosengeld bewilligt ist könne er sich wieder krankschreiben lassen.

wie verhält er sich richtig? und ka<nn die agentur ihm das arbeitslosengeld verweigern?
 
Hallo berti,

Wie lange ist dein Bekannter noch krank geschrieben? Dein Bekannter kann das theoretisch so machen, wie der Sachbearbeiter vorgeschlagen hat, allerdings würde dann das ALG I auch nur 6 Wochen gezahlt werden, wenn man krank geschriebn ist. Nach den 6 Wochen würde er dann auch nichts mehr bekommen. Davon abgesehen wäre das auch Betrug ALG I zu beziehen, obwohl man eigentlich krank ist. Wenn man krank ist, ist man nicht arbeitslos - hat also demzufolge kein Anrecht auf ALG I. Ausnahme ist halt, wenn man während des Leistungsbezuges krank wird, dann gibt es, wie oben schon erwähnt, eine Fortzahlung vom ALG I für max. 6 Wochen.
Dein Bekannter hat also nur die Möglichkeit volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder Sozialhilfe zu beziehen. Bezüglich Hartz IV lies dir einfach mal §§ 7 u. 8 SGB II durch. Auf alle Fälle mal bei den entsprechenden Behörden beraten lassen.

Gruß
Sheep
 
danke für die antwort er bezieht glaub ich noch bis oktober krankengeld bevor er ausgesteuert wird.
es ist ja auch eine versicherungstechnische frage.
also bleibt ihm nur der weg zum sozialamt?
 
also bleibt ihm nur der weg zum sozialamt?
Wie gesagt, einfach mal bei bei den entsprechenden Behörden erkundigen. Es kommt eben darauf an, inwieweit seine Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist. Ich weiß ja nicht, warum dein Bekanner a) Teilerwerbsminderungsrente bekommt und b) weswegen er jetzt krank geschrieben ist. Vielleicht reicht das Ganze ja auch aus, um jetzt volle Erwerbsminderungsrente beantragen zu können.

Gruß
Sheep
 
andere erfahrung

Hallo berti,

Wie lange ist dein Bekannter noch krank geschrieben? Dein Bekannter kann das theoretisch so machen, wie der Sachbearbeiter vorgeschlagen hat, allerdings würde dann das ALG I auch nur 6 Wochen gezahlt werden, wenn man krank geschriebn ist. Nach den 6 Wochen würde er dann auch nichts mehr bekommen. Davon abgesehen wäre das auch Betrug ALG I zu beziehen, obwohl man eigentlich krank ist. Wenn man krank ist, ist man nicht arbeitslos - hat also demzufolge kein Anrecht auf ALG I. Ausnahme ist halt, wenn man während des Leistungsbezuges krank wird, dann gibt es, wie oben schon erwähnt, eine Fortzahlung vom ALG I für max. 6 Wochen.
Dein Bekannter hat also nur die Möglichkeit volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder Sozialhilfe zu beziehen. Bezüglich Hartz IV lies dir einfach mal §§ 7 u. 8 SGB II durch. Auf alle Fälle mal bei den entsprechenden Behörden beraten lassen.


hallo,

da habe ich aber eine ganz andere erfahrung ! wenn die zeit des krankengeldes vorbei ist und man ausgesteuert wird und beim arbeitsamt vorstellig wird bekommt man wenn man anspruch hat ALG 1 ganz normal, hab ich selbst so bekommen und war auch krankgeschireben. der anspruch hat mit krank oder gesund nichts zu tun. ich musste zum ärtzlichendienst des arbeitsamtes und der hat es nochmal bestätigt das ich nicht arbeitsfähig bin und damit war die sache erledigt.
solange man krankgeschireben ist bekommt man keine angebote oder sonstigen dinge vom amt und das haben mir damals die sachbearbeiter so gesagt und es war auch so.

gruß

dantop
 
Da irrst du dich aberDan Top dann wirst du aber gedrängt die volle EMR zu erhalten vielleicht wird es ja die volle EMR wegen verschlossenen Arbeitsmart und das ALG wird wegen Nahtlosigkeit nach §145 gezahlt wegen EMR Antrag.
Solltes du nachdem das ALG genehmigt wird AU werden zählen die 6 Wochen aber ich würde wenn ich schlecht vermittelt werde mich eh nicht AU melden.

LG SONJA
 
hallo,

ob ich mich irre oder nicht aber ich hab nen bescheid. bin in meinem job berufsunfähig und wurde vom ärztlichendienst auf nicht vermittelbar für über 6 monate eingestuft (tägl.arbeitszeit unter 3 std.) und bekomm ALG1. ob das nun flasch ist oder nicht so ist es bei mir gelaufen.

was die nahtlosigkeit angeht war es bei mir nicht der fall, habe ein halbes jahr gar kein geld bekommen von amt und bin dann umgezogen und war zum arbeitsamt und es war alles kein problem.
ich denke das es eher daran liegt das ich durchgängig krankgeschireben war so das der anspruch da war und man kann erst ALG 2 bekommen wenn man keinen anspruch auf ALG 1 hat, so war die aussage meines sachbearbeiters.

bis dato habe ich keinen EMR antrag gestellt das ist aber der nächste schritt, nachdem mir das in der reha geraten wurde.


gruß

DanTop
 
Hallo DanTop,

das könnte der unterschied sein. Denn bei ALG I wird nur so bezahlt wie du Arbeiten kannst / danach könntest.
Das heist wenn du nur noch Teilzeit Arbeiten kannst wird as ALG I auch auf das Gehalt von Teilzeit angepast.
Bescheinigt die DRV eine EMR dann ist das AA meist raus oder fast raus.

Grüße Michi
 
Hallo,

was für ein Durcheinander.

Also,hat man eine Arbeit und ist krankgeschrieben bekommt man das KG für 78 Wochen von der Gesetzlichen KK.

Ist man nach Beändigung der KG-Zahlung weiter krank,wird der Amtsarzt der Agentur für Arbeit ein Gutachten erstellen und dich in der Regel für unter 3Std. schreiben.

Hat er dies gemacht,bekommst du ALG1 nach Nahtlosigkeit solange du Anspruch hast. In der Regel sind dies 12 Monate.

In dieser Zeit wird dich das AA auffordern einen Rentenantrag zu stellen und das kann erst einmal dauern.

Ist der Bezug von ALG1 abgelaufen und über den Rentenantrag ist noch nicht entschieden,dann kannst du Harz4 beantragen.

Dieser Ablauf wird sich nicht unterscheiden wenn jemand eine Teilerwerbsrente bekommt,denn krank ist krank,Halbtagskrank gibt es nicht !

Natürlich kommt es dann auf die Entscheidung der RV an,wie es weiter geht,vielleicht bekommt man ja die volle EU-Rente.

Grüße,Paul
 
Hallo Paul,

so ein Durcheinander entsteht leider, wenn Leute etwas von sich geben, wovon sie keine Ahnung haben. Frei nach dem Motto: Hauptsache ich schreibe irgendwas...

Viele Grüße
Derosa
 
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