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Teil-EM-Rente und BG Rente

teufelchen1962

Erfahrenes Mitglied
Hallo Ihr Liebe,

ich habe hier schon viel Erfahren.

Laut Rehabericht bin ich nicht Rehafähig (Teilhabe am Arbeibstleben),

weil ich nur bis 6 Stunden belastbar bin.
Bg hat nun auch nach 78 Wochen VG eingestellt.

Rentengutachten ist gemacht,aber liegt noch nicht vor.

Ich bekomme jetzt AGl1

Antrag auf EMR ist gestellt.

Wie wirken die Renten nebeneinander und wie ist das mit dem Zuverdienst.

Und gibt es keine Möglichkeit eine Umschulung zumachen unter 6 Stunden?
Denn mein Alten Job kann ich nicht mehr machen.

Rechen-Beispiel der Renten:

Teil-ENR 350€ Voll-EMR 700€
BG-rente 20% 250€ BG-Rente 250€


AGL1 bekomme ich 600€

Danke schon mal Teufelchen
 
Hallo teufelchen1962,


deine abstrakte Schilderung der Höhe der Rentenarten kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Nur soviel, ja Du kannst neben einer teilerwerbsgeminderten Rente auch eine BG-Rente beziehen.

Bei einem Zusammentreffen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung für die keine eigene Beiträge entrichtet wurden, die auf diese Rente anzurechnen ist, kann man allgemein Folgendes sagen: es gelten bestimmte Grenzbeträge. Der Grenzbetrag richtet sich nach dem von der Berufsgenossenschaft festgestellten Jahresarbeitsverdienst, der für die Berechnung der Unfallrente maßgebend war. Übersteigt die Summe der Rente und der Leistung aus der Unfallversicherung den daraus errechneten Grenzbetrag, wird die Rente aus der Rentenversicherung um den übersteigenden Betrag gemindert. So der allgemeine Werdegang.

Für den Fall der Fälle, dass es zu einer gesetzl. teilerwerbsgeminderten Rente kommen sollte, was ja noch ungewiss ist und ebenso ist noch nicht geklärt ob eine Unfall-/ Verletztenrente nach MDE-Berechtigung gezahlt wird, wird die Nachzahlung der gesetzl. Rente mit dem derzeitigen ALG 1 Bezug verrechnet. Also Du siehst, da kommt einiges zusammen. Deshalb kann eine pauschale Beantwortung mit exakten Zahlen nicht erfolgen, weil jeder Fall individuell als Einzelfall zu sehen und zu bewerten ist.

Sollten beide Rentenarten tatsächlich zusammentreffen - wobei auch eine volle erwerbsgeminderte Rente nicht auszuschliessen ist - je nachdem, wie der ÄD der gesetzl. Rente das Restleistungsvermögen festsetzt, kann es nach der vorgenannten Schilderung - wenn es zu einer Überschreitung des Grenzbetrages kommen sollte - dazu führen, dass nur die volle erwerbsgeminderte Rente zur Auszahlung kommt, weil die BG-Rente dann vollständig aufgerechnet wurde.

In jedem Fall wird Dir aber der RV-Träger der gesetzl. Rente dies per Rentenbescheid mitteilen, insbesondere auch die Höhe des errechneten Grenzwertes (Jahresarbeitsverdienst) beziffert durch die BG, und die Rechtsgrundlagen die zu der Aufrechnung geführt haben.

Gruss
kbi1989
 
Hallo kbi1989,

erstmal danke für deine Mühe.
Es ist ja noch alles ohne Bescheid.
Ist auch alles etwas schwierig.

Warum kann keine Umschulung machen, wenn man nur noch 3-6 Stunden
arbeitsfähig werden kann?

Danke Teufelchen
 
Hallo Teufelchen 1962!

Selbstverständlich ist die BG verpflichtet, Dich ggf. auch in eine Teilzeitbeschäftigung einzugliedern!
Schwerbehinderte haben einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung.

Die BG freut sich schon hinter Deinem Rücken, Dich dauerhaft an Hartz IV abschieben zu können und sich z.B sämtliche Rehaansprüche einsparen zu können.
Ich könnte mir vorstellen, daß bereits der Verletztengeldentzug mit der 78. Woche, rechtswidrig war!

Wenn ich Deine Rentenansprüche addiere, 250,-- Euro eventuelle Unfallrente der BG plus eventuelle 350,-- Euro Teilweise Erwerbsminderungsrente der DRV ( wenn sie dann im zeitaufwendigen Widerspruch-/ Klageverfahren erkämpft wurde...) , macht 600,-- Euro brutto im Monat. Netto rund 560.-- Euro grob überschlagen.
Damit kann man wohl kaum am menschenwürdigen Existenzminimum leben.
Mit einer TME-Rente der DRV hast Du keinen Grundsicherungsanspruch, d.h. Du muß regelmäßig bei der ARGE mit Hartz IV aufstocken.
Mit der teilweisen Erwerbsminderung stehst Du dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung. Als normal vermittelbar gelten alle Personen, die mindestens 15 Wochenstunden arbeiten können.

Mach der BG Dampf und laß Dich nicht verar......

Kämpf für Deine Rechte. Ansonsten droht Dir Hartz IV bis zum 67. Lebensjahr bzw. dem Erreichen der Regelarbeitszeitgrenze.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

danke für dein Antwort.

Ich ich glaube auch das die mich abschieben wollen.

Weiß aber nicht so ganz was ich machen soll.

Wegen der Einstellung des VG habe ich eine Widerspruch laufen und warte auf Antwort.
Die GB warten mit der Antwort auf das Renten-Gutachten der BG.
Meine Ärztin hat mir auch geschrieben, das ich meine Arbeitsfähigkeit wieder erreiche in einem 3-6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Im Abschlussbericht der letzten Reha steht sogar das ich bei weiterer Therapie in ca. 3-6 Mon. eine voll schichtige Arbeitsfähigkeit vorliegen könnte und überprüft werden sollte. Oder auch eine weitere stationäre Traumatherapie folgen sollte.

Ich bin auch der Meinung das sie weiter VG zahlen müssten.

Wie kann ich denn jetzt weiter vor gehen
Sollte ich einen Antrag auf Berufsfindung stellen?
Oder wer kann mir weiter helfen.
MfG Teufelchen
 
Hallo Teufelchen 1962!

Du hast mit Sicherheit weiterhin Anspruch auf Verletztengeld und die Fortführung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Physiotherapie,Trainingstherapie u.a...) bis Deine körperliche Leistungsfähigkeit (,wenn auch nur für eine eventuelle Teilzietstelle...) wiederhergestellt ist.
Die BG hat die vermeintliche 78. Wochenfrist nur vorgegeben, um Dich abzuschieben.
Bitte beachte: Verletztengeld kennt keine zietliche Befristung, solange es med. möglich ist, Deine Arbeits-/Erwerbsfähiugkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt wiederherzustellen.

Kämpfe um Deine Rechte.

Viel Glück.

Gruß- Gummibär
 
Danke Gummibär,

damit geht es mir schon etwas besser.
Den Widerspruch habe ich gestellt und warte noch auf den Bescheid.
(Na sind auch schon vier Wochen)

Bekomme jetzt AG und warte auch auf das Gutachten von der BG.

Und dann heißt es kämpfen,

und wenn es vor Gericht geht.

Eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist mir von den Kliniken. meinem Arzt und Therapeutin bestätigt und das liegt der BG vor.

Eigentlich hätten die schon lange wieder zahlen müssen.

Ich danke dir für deine Hilfe
Teufelchen
 
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