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Steht ohne Krankenversicherung da!

Rudinchen

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

habe hier schon etliche gute Tipps erhalten und will diesmal für meinen (verzweifelten) Arbeitskollegen fragen:

Sein Bruder hatte vor einiger Zeit einen Krebstumor im Kopf. Er wurde erfolgreich operiert, hat allerdings noch neurologische Ausfälle. Er war Beamtenanwärter und wurde von seinem Arbeitgeber (Finanzamt) entlassen, weil er nicht mehr arbeitsfähig war.

Als Beamtenanwärter war er privat versichert und hat vom Amt Beihilfe bekommen. Da er nun gekündigt wurde, bezahlt er die private KV selbst und muss auch die Kosten für die Beihilfe mit übernehmen. In die gesetzliche KV kommt er nicht herein, weil er nicht gearbeitet hat und in absehbarer Zeit auch nicht arbeiten gehen kann.

Nun sind alle seine Ersparnisse aufgebraucht und langsam auch die seiner Familie. Er fällt wohl echt durch alle Gesetzeslücken. Da er kein Geld hat, kann er natürlich auch keine dringend nötigen Therapien in Anspruch nehmen und wird immer depressiver.

Gibt es da Hilfe? Wie kommt er in eine gesetzliche KV, die er mit Hartz IV behahlen kann?

Vielen Dank für eure Hilfe, auch im Namen meines Kollegen,

Rudinchen
 
Hallo R. ....,

in der Regel sind Hartz IV -Empfänger automatisch über die Arbeitsagentur versichert! § 5 Absatz 1 Punkt 2a SGB V
Natürlich gibt es wie immer Ausnahmen für bestimmte Grenzsituationen! Hartz IV ist einer der sehr wenigen Situationen wieder in die Gesetzliche Krankenkasse zu kommen! Sollte dies alles nicht möglich sein besteht noch die Möglichkeit das der Ehepartner (falls..) seine Krankenversicherung in eine Familienversicherung umwandelt!
Um bei der Privatversicherung in Grundtarif zu wechseln wird Hartz IV nicht reichen! Ich schätze aber der Mitarbeiter/in der Arbeitsagentur wird auch entsprechend Auskunft zum Thema geben!

Viele Grüße
Joachim

Hier mehr zum Thema > http://www.sozialhilfe24.de/soziale...ersichrung-oder-freiwillige-versicherung.html
 
Das Problem ist wohl, dass er nicht gearbeitet hat (war ja Beamtenanwärter und hat als dieser nicht in die Rentenversicherung eingezahlt). Sonst wäre das ganze ja kein Problem... (Gesetzestext: Wer lediglich Sozialgeld i.S.d. SGB II erhält, ist nicht pflichtversichert. Die nicht erwerbsfähigen Sozialgeldbezieher sollten sich deshalb bei einer Krankenkasse freiwillig versichern, falls eine Familienversicherung nicht möglich ist. Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss selbst gestellt werden, er erfolgt nicht duch die Arbeitsagentur. Achtung: es sind Fristen einzuhalten! Die gesetzlichen Krankenkassen nehmen freiwillig Versicherte nur im Anschlus an eine bestehende Pflichtversicherung auf (Vorraussetzung ist: mindestens 12 Monate ohne Unterbrechung oder in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre auch mit Unterbrechung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen zu sein); der Antrag muss innerhalt 3 Monaten gestellt werden.)

Das ist halt das Blöde an der Situation. Gibt es da nicht Hilfe?

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

wenn ich das richtig verstehe bezieht der Bruder KEIN Harzt IV, weil er nicht erwerbsfähig ist ?
sondern Sozialgeld bzw Grundsicherung ? Richtig?

Damit fällt er (im Gegensatz zu Harzt IV´lern) aus der gesetzlichen KV raus.

Wie hoch ist denn sein monatlicher KV-Beitrag zur privaten KV? Und wie hoch sein Sozialgeld? ggf. kann er hier noch Zuschüsse beantragen!

Andere Möglichkeit - je nachdem wie fit er inzwischen wieder ist - sich irgendeinen kleinen Job suchen, so das er gerade eben versicherungspflichtig wird und damit in die gesetzliche KV rutscht:rolleyes:

Dumme Idee von mir - aber es werde sich sicher noch andere mit mehr wissen melden

Herzliche Grüße
sonja42
 
Da habe ich mich wohl nicht richtig ausgedrückt: er bekommt wohl Sozialgeld. Und für einen Job - er muss ja auch einen bestimmte Mindeststundenzahl haben - ist er einfach nicht fit genug. Er fällt halt durch alle Raster. Die Familie überlegt schon, irgendeine Zeitung/Fernsehen o. ä. einzuschalten. Anwalt ist involviert, aber irgendwie kommen sie nicht weiter ...

Viele Grüße, Rudinchen
 
mir fällt sonst nur noch ein:
1. ist er unter 25 Jahre alt ? ? Dann kann er evl. zurück in die Familienversicherung bei Mama oder Papa
2. ist er evtl. verheiratet ? Dann evtl. Familienversicherung der Ehefrau?

Andere Möglichkeiten entziehen sich meiner Kenntniss. Wenn er wirklich in diese Gesetztes - Lücke fällt nutzt auch kein Aufruf in der Presse, es sei denn Ihr wollt für Spenden aufrufen

Herzliche Grüße
sonja42
 
Hallo Rudinchen,

ich kann Dir nur noch den Tipp geben, Dich einmal per PN an Jens zu wenden der kennt sich in dem Bereich evtl. etwas besser aus! Aber wenn da bereits ein Rechtsanwalt tätig war wird es wohl schwierig..! Als Laien wissen wir da auch nicht viel mehr im Gegenteil..!

Viele Grüße
Joachim
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es nicht die Möglichkeit, die bisher beim Dienstherrn geleistete Zeit in eine anrechenbare Zeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung umzuwandeln / nachzuversichern ? Ich mein mal sowas gehört zu haben. Fällt wohl auch unter das Stichwort "Fürsorgepflicht des Dienstherrn".

Sowas machen die natürlich (!) nicht von sich aus, wird ja teuer. Vielleicht mal intensiv einen Anwalt für Beamtenrecht befragen !
 
Gibt es nicht die Möglichkeit, die bisher beim Dienstherrn geleistete Zeit in eine anrechenbare Zeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung umzuwandeln / nachzuversichern ? Ich mein mal sowas gehört zu haben. Fällt wohl auch unter das Stichwort "Fürsorgepflicht des Dienstherrn".

Sowas machen die natürlich (!) nicht von sich aus, wird ja teuer. Vielleicht mal intensiv einen Anwalt für Beamtenrecht befragen !


bei der kv geht das meines wissens nicht, es werden lediglich die beiträge für die sozialversicherung - rente - nachgezahlt.
 
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