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Spätfolgen, Erwerbsminderungsrente

winterfalk

Nicht aktive Mitglieder
Ich hatte 1993 einen schweren Motorradunfall mit einem Gerichtsurteil, dass besagt:" Das bei Spätfolgen Immaterielle und materiale Schäden ersetzt werden müssen!"
Durch die Spätfolgen musste ich mich im Juni 2009 Operirieren lassen und bin seit Mai 2010 Erwerbsminderungsrentnerin. Zuerst war ich bin ende Januar 2012 Erwerbsminderungsrentnerin und nun wurde es auf Ende Januar 2014 verlängert! Aber dadurch habe ich doch auch Einbusen bei den % der Rente! Oder nicht?

Müsste nicht normalerweise die Gegnerische Versicherung meine Rente bezahlen statt der Rentenversicherung und dadurch meine Verluste (was die Rente betrifft) ausgleichen

Wem steht welches Geld zu? Was ist mit den Lohnerhöhungen? Ich hätte ja auch noch höhere Positionen erreichen können Bin vor der Operation schon auf leichtere Tätigkeiten umgestiegen weil ich es gesundheitlich nicht mehr so konnte wie vor den Spätfolgenschmerzen! Habe also auch da schon Einbusen gehabt! Wie wird das abgerechnet
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Winterfalk,

dein
Ich hatte 1993 einen schweren Motorradunfall mit einem Gerichtsurteil, dass besagt:" Das bei Spätfolgen Immaterielle und materiale Schäden ersetzt werden müssen!"

Ich gehe jetzt mal von einem Feststellungsurteil vom g. Urteil aus und damit
müsste die geg. Versicherung, in Anlehnung an den § 249 dich fiktiv so stellen, als wäre der Schaden nicht eingetreten.

Beispiel: Netto-Einkommen vor dem Unfall von 2500€ und jetzt 1000€ Rente, die geg. Versicherung müsste im Normalfall „1500€“ ausgleichen und dass in der Zukunft wiederum auch mit Einrechnung von fiktiven Lohnerhöhungen und ggf. nachzuweisenden höheren Positionen.

Abzüglich einer event. Haftungsquote und ggf. von ersparten Werbungskosten
(Fahrten zur Arbeit-Berufsbekleidung ect.)

Thema Rente:
Das du keinen Altersrentenschaden erleidest, macht die DRV i. d. R. nach § 119 SGB X Regress beim der geg. Versicherung und holt
dabei bei letzten Arbeitgeber, eine Bescheinigung über das jetzige (fiktive) Jahres-Bruttoeinkommen ein. Anhand diesem werden dann die Altersrentenbeiträge
bei der geg. Versicherung regressiert und danach in dein DRV- Rentenkonto eingespielt.

Wie und Was macht die DRV? schon mal nachgefragt bzw. wie sieht es in deinem Rentenkontoauszug aus:eek:

Info:
BGB § 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Achtung Verjährung § 197 BGB:
(2) Soweit Ansprüche nach Absatz 1 Nr. 3 bis 5 künftig fällig werdende regelmäßig wiederkehrende Leistungen zum Inhalt haben, tritt an die Stelle der Verjährungsfrist von 30 Jahren die regelmäßige Verjährungsfrist.

Quelle:
http://dejure.org/gesetze/BGB/197.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Regelmäßig wiederkehrende Leistungen = Verdienstausfall;)


Grüße

Siegfried21
 
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