Hallo zusammen,
ich hatte Anfang April diesen Jahres einen Autounfall. Dabei ist mir eine Dame vorne links gegen mein Auto gefahren. Polizei kam, verwarnte sie da sie unrechtmäßig die Spur gewechselt hatte und Sie gab das ihrer Versicherung weiter.
Ich bekam dann post von ihrer Versicherung und habe deren Papierkram ausgefüllt. Eigentlich hatte ich mir dazu auch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt besorgt. Den habe ich damals aber nicht mitgeschickt sondern nur die Summe irgendwo in den Formualren der Versicherung eingetragen. Dann hat die Versicherung erstmal 4 Monate nichts gemacht (Ermittlungsakte der Polizei kam nicht).
Dann kam das Schreiben, dass die Versicherung nur 50 % übernimmt, da Sachlage unklar (keine Zeugen und Einschätzung der Polizei ist den Versicherern egal). Aber gut. In dem Brief werde ich aufgefordert einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu schicken oder der Versicherung die Schadensbegutachtung zu gestatten.
Meine Frage ist: Kann ich jetzt (nach gut 5 Monaten) noch einen Gutachter einschalten, um den Schaden zu schätzen? Das Auto hatte seit her natürlich keinen weiteren Unfall, wurde aber bewegt, da es trotz Schaden noch problemlos.
Vielen Dank im Vorraus für eure Meinung, gerne auch mit Quellen (ADAC, Gerichtsurteile etc.)
Schönen Abend und unfallfreie Fahrt.
Matder
ich hatte Anfang April diesen Jahres einen Autounfall. Dabei ist mir eine Dame vorne links gegen mein Auto gefahren. Polizei kam, verwarnte sie da sie unrechtmäßig die Spur gewechselt hatte und Sie gab das ihrer Versicherung weiter.
Ich bekam dann post von ihrer Versicherung und habe deren Papierkram ausgefüllt. Eigentlich hatte ich mir dazu auch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt besorgt. Den habe ich damals aber nicht mitgeschickt sondern nur die Summe irgendwo in den Formualren der Versicherung eingetragen. Dann hat die Versicherung erstmal 4 Monate nichts gemacht (Ermittlungsakte der Polizei kam nicht).
Dann kam das Schreiben, dass die Versicherung nur 50 % übernimmt, da Sachlage unklar (keine Zeugen und Einschätzung der Polizei ist den Versicherern egal). Aber gut. In dem Brief werde ich aufgefordert einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu schicken oder der Versicherung die Schadensbegutachtung zu gestatten.
Meine Frage ist: Kann ich jetzt (nach gut 5 Monaten) noch einen Gutachter einschalten, um den Schaden zu schätzen? Das Auto hatte seit her natürlich keinen weiteren Unfall, wurde aber bewegt, da es trotz Schaden noch problemlos.
Vielen Dank im Vorraus für eure Meinung, gerne auch mit Quellen (ADAC, Gerichtsurteile etc.)
Schönen Abend und unfallfreie Fahrt.
Matder