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Sozialgerichtsverhandlung Verdienstausfall

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebes Forum, nach nun 4 1/2 Jahren bin ich zur ersten Sozialgerichtsverhandlung in der GdB Sache geladen.

Hätte nun wieder einige Fragen:
1. Ist es richtig, das ich den Verdienstausfall nicht erstattet bekomme,
wenn ich einen Urlaubstag nehme? (Persönliches Erscheinen ist angeordnet)
In welchem Fall würde ich diesen denn erstattet bekommen weil für mich
fällt da ein ganzer Tag flach.
2. Die Ladung ging direkt an mich obwohl ich eigentlich anwaltlich vertreten
werde. Allerdings kann ich mir den Anwalt vor Gericht eh nicht leisten da er für die Anreise etc. Tagessatz 1.000,-- EUR verlangen würde.
3. Auf was muss ich mich gefasst machen? Welche Fragen werden da so gestellt?

Es ist ja bei mir so, das der Gutachter 50 % GdB minimum annimmt
(§ 109 Gutachten) jedoch die Amtsätzin dem widersprochen hat.
Bin sehr nervös, vor allem weil es sich bei mir um eine "innere Sache"
handelt die man eben nicht sieht wenn man mir ins Gesicht schaut.

Da ich allein vor Gericht bin hab ich Bedenken das ich meinen Jahre langen Kampf versemmle durch falsch Reaktionen.
War bisher nur auf einer AOK Verhandlung und da war es leider ähnlich.
 
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