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Sozialgericht und dann Berufung beim Landessozialgericht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas micca
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

micca

Erfahrenes Mitglied
hallo an alle

ich habe eine frage bezüglich einen gerrichtsurteil


ist es richtig dass wenn ein richter einen zum gutachter schicken tut,und ein gutachter sagen tut unfallfolgen mde 60.

und dann der richter her geht und die klage abweisen tut in dem er in der begrundung rein schreiben tut,klage abgewiesen weil der kläger vollschichtig arbeiten tut.dass nach der richtlinien bei einer vollbeschäftigung nach einem unfall mindestens nur eine mde von 50 beantragen kann.

und dass ein richter seinen gutachter nicht folgen tut und sagen tut hier ist nicht ersichtlich für mich dass dies unfallfolgen sind punkt fertig.

natürhlich geht man in berrufung denn es kann nicht sein dass ein richter einen gutachter beauftragt einen zu begutachten und der gutachter kommt zu einer mde,und der richter sagt nöö ich sehe dass anders und tut einfach die klage abweisen ohne dass gutachten zu berucksichtigen.


was passiert eigentlich in der regel dann wenn man in berrufung geht.


ich bedanke mich im vorraus auf eure meinungen und anworten danke.



lg micca
 
Hallo micca,

wie ich lese ist ja nun die Begründung auf dem Tisch.
Wie das nun rein rechtlich aussieht mit den 50% höchstens wenn man vollschichtig arbeitet, das weiß ich leider auch nicht, aber vieleicht kann dir jemand anders etwas dazu sagen.
Was sagt denn deine Anwältin dazu, die müsste das doch eigendlich wissen.
Aber nichts dem zu trotze, hätte der Richter ja dann die 50% anerkennen können.
Ich gehe mal davon aus, das dies alles nur gemacht wird um die MDE zu drücken, du dann am Ende ein Vergleichsangebot von der BG bekommst.
Auf jeden Fall würde ich in die Berufung gehen, denn so geht es ja nun mal auch nicht, wenn in dem Gutachten steht, das die Erkrankung nun eundeutig vom Unfall kommt.
Es grüßt dich stinababy
 
Hallo micca,

wenn Du jetzt in die 2. Instanz (Berufung) gehen solltest, wird Dir deine Anwältin sicher mitgeteilt haben, dass das LSG sowohl eine Tatsacheninstanz (Beweisinstanz) als auch eine verfahrensrechtliche Instanz (Rechtsfehler) ist. Das LSG kann erneut in die Beweiswürdigung eintreten, was es in deinem Fall sehr wahrscheinlich auch tun wird. Hierbei wird zu prüfen sein, inwieweit der Richter der Erstinstanz (Sozialgericht) wegen der unbegründeten Klageabweisung, die Grenze der freien richterlichen Beweiswürdigung - ohne eigene medizinische Sachkenntnis - überschritten hat.

Dies ist nach meinem Dafürhalten - der gravierendste Punkt - die Berufungsklage dahingehend zu begründen, denn die Klagabweisung stellt nach meiner subjektiven Meinung ein klarer Rechtsfehler dar. Die MDE-Einschätzung nach Gutachten von 60 % auf jetzt 50 % durch den Richter ist nicht rechtsfehlerhaft und daher auch nicht der massgebliche Punkt. Versteif Dich da mal nicht so sehr auf die MDE-Prozente, denn die sind so oder so nicht rentenschädlich. Wichtig für die anwaltliche Strategie ist vielmehr, die Berufungsinstanz davon zu überzeugen, dass die Entscheidung des Sozialgerichtes rechtsfehlerhaft war. Dass eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei Dir vorliegt, hat der Richter ja nicht bestritten. Deshalb sind die MDE-Prozente konkret jetzt zweitrangig. Also lass jetzt mal deine Anwältin ran.

Gruss
kbi1989
 
hi stinababy und hi kibi

ich weiss nicht ich bin voll durcheinander,ich weiss dass es ein fehler ist aber man kann es irgend wie nicht lenken.

mir kommt es so vor dass dieser richter gekauft worden ist. was soll ich denn sonst denken,ihr musst euch mal in diese lage versetzen.ein richter beauftragt einen gutachter dass marian hospital in stuttgart also chef artzt,mich zu begutachten.dieser chef artzt kommt zu einer mde von 60 und sagt unfallfolgen.

dann kam die bg und sagte dies und jenes,da musste der chef artzt stellung nehmen,und nochmals bestätigte er dies und sagte zum schluss wir beleiben bei unsere mde von 60 und wir finden dies für gerechtfertigt.


dann kam mein termin am sozialgerricht,was macht der richter er sagt es ist zu viel mde 60 ich stufe dies runter auf 50.und sagt aber zugleich, für mich ist hier nicht ersichtlich dass dies unfallfolgen sind.
meine anwältin schaute erst mal blöd ihr musst euch dass gutachten mal reinsiehen ein leieeeeee versteht dass.meine anwältin sagte dann zu ihm,dann hätten sie den gutachter fragen mussen ob er es so für sie verständlich machen kann damit sie es verstehen.er hat dazu nichts gesagt klage wird abgwiesen.
meine psychologin sagte ich frage mich in diesem moment was sie hier machen seit 5 jahren sie sind hier um dass erlebte zu verarbeiten.ich muss noch dazu sagen es ist eine anerkannte fachklinik spezalieziert für ptbs menschen.sie sagte wenn die klage nochmals abgewiesen wird dann wird ihre anwältin sagen haben sie diesen menschen falsch behandelt,also man sieht hier schon dass alles nicht passen tut.

meine anwältin sagte so lange die begrundung nicht da ist können wir nicht genau sagen was jetzt passieren wird,eins ist aber klar sagte sie.es kann nicht sein dass ein gerrichtsgutachten posetiv für uns ist und dann die klage abgewiesen wird weil für ihn nicht ersichtlich ist dass dies unfallfolgen sind,und stuft die 60 auf 50 runter.die runter stufung bringt mir ja nichts wenn es nicht als unfalfolgen anerkannt worden ist.


danke euch beiden stinababy und kibi für eure meinung und erfahrung.



lg micca
 
Hallo micca,

ich weiß nicht ob sich Richter kaufen lassen, aber das Gefühl habe ich manchmal schon und Bestechlich sind am Ende viele wenn es ums Geld geht.
Ich weiß auch nicht wie weit die BG geht, wenn es darum geht evtl. über Jahrzente eine Unfallrente zahlen zu müssen die ja nicht gering wäre.
Aber nachdem was ich schon alles erlebt habe, traue ich der BG nichts aber auch gar nichts gutes zu und halte daher auch alles für möglich.
Ich kann dir echt nur raten weiterzukämpfen!
Gruß stinababy
 
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