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Sozialgericht Berufung

wosik

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
21 Juli 2009
Beiträge
10
Hallo, ich wollte folgendes ansprechen.

Ich komme aus dem OEG Bereich ( Opferentschädigung, da ich schwer überfallen worden bin) und klage auf eine OEG Rente und Berufschadensausgleich vor dem Soziagericht. Ich muss dazu sagen, dass ich vom Versogungsamt schon als Opfer anerkannt bin, es geht nur noch um die Höhe und den Berufschadensausgleich. Mein Verfahren läuft mittlerweile fast skandalös, der der Richter sich mit OEG so gut wie nicht auskennt und mein Fall mittlerweile in eine völlig falsche Schiene laufen lässt.(Meine Akte kennt er auch so gut wie gar nicht). Ich bin übrigens schon seit 5 Jahren berentet.

Es soll mich nun das Gutachteninstitut Dr.Fabra in Hamburg untersuchen und ich habe immer mehr das Gefühl, dass sich dieses Institut sich auf Unfallopfer spezialisiert hat und weniger mit Menschen die überfallen worden sind und auf OEG klagen. Es soll z.b bei mir eine neuropsychologische Zusatzuntersuchtung stattfinden, obwohl dieses beim OEG übehaupt keine Rolle spielt, sondern wohl mehr im Unfallbereich.

Meine Fragen:

Um welche Rechte kämpfen hier im Forum Unfallopfer vor dem Sozialgericht?

Hat man im Sozialgerichtsverfahren immer die Möglichkeit in Berufung zu gehen und vor dem LSG zu klagen?

Wenn mein Anwalt sich entscheidet, dass wir bei diesem Gutachten bei Dr.Fabra nicht mitwirken, da die ganzen Fragestellungen und Methoden überhaupt nicht meiner Akte entsprechen und auch nicht OEG würdig ist, dann werden wir ja die Klage verlieren, falls das Gericht es nicht akzeptiert. Haben wir dann aber auf jedenfall die Möglichkeit vor das LSG zu ziehen, mit der Begründung, dass dieses Gutachten so nicht stattfinden darf ?

Vielleicht kann mir jemand die Fragen beantworten, würde mich sehr freuen.:)
 
hallo, wosik

frag mal deinen anwald danach!
klar kannsd du im berufung gehen.
berufe dich auf §1 des gg!
schönen advend
pussi
 
Opfer

Hallo,

Du kannst einen von Gericht beauftragten Gutachter ablehnen, zum Beispiel wegen mangelnder Neutralität. Von Dr. Fabra stand hier schon viel, nicht Positives im Forum. Mach Dich doch mal kundig.

Es lohnt sich auch mal bei "GenRe" zu schauen, wer sich dort zum Gutachter hat "qualifizieren" lassen - im Sinne der Versicherungen natürlich.

Alles Gute erstmal

Tiptoe
 
Hallo wosik,

dein Anwalt soll versuchen, mit einem Änderungsantrag gegen die Beweisanordnung des erkennenden Sozialgerichtes vorzugehen. Er soll das Gericht darauf hinweisen, dass die formulierten Fragen des Richters im Beweisanordnungsbeschluss nicht mit dem OEG vereinbar sind und auch nicht den Fakten in deiner Akte entsprechen. Allerdings, das Gericht ist an die Anträge einer Partei nicht gebunden.


Solltest Du tatsächlich deine Klage vor dem Sozialgericht verlieren, kannst Du selbstverständlich gegen die Entscheidung des Sozialgerichtes Berufung vor dem Landessozialgericht einlegen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Es sieht momentan so aus.

Das Sozialgericht hat im Sommer 2008 mir die Möglichkeit gegeben, einen Gutachter selber vorzuschlagen. Dieses ist eher ein Privileg, da in der Regel das Gericht den Gutachter selber bestimmt. Ich habe daraufhin einen Gutachter selber vorgeschlagen, der mir persönlich auch zugesagt hatte. Dieser Gutachter hat dann kurzfristig wieder abgesagt, so das ich ohne Gutachter war. Daraufhin hat das Gericht dieses Gutachterinstitut Dr.Fabra selber bestimmt, der sich auf Unfallrecht spezialisiert hat und nun eine völlig falsche Linie fährt. Die Hauptschuld liegt allerdings beim Richter, der meine Akte nicht genügend kennt und sich mit OEG zu wenig befasst hat und falsche Fragen Dr.Fabra übergeben hat. Das Gutachten hat aber noch nicht statgefunden

Nun versuchen wir dem Gericht das mitzuteilen und vor allem möchten wir nun SELBER wieder einen Gutachter vorschlagen, so wie es in der Ausgangsposition auch vorgesehen war.

Was meint Ihr, wenn das Gericht mir im Sommer schon die Gelegenheit gegeben hat, einen Gutachter selber auszuwählen und es nur deswegen nicht geklappt hat, weil meine Wunschgutachterin abgesagt hat, haben wir dann theoretisch immer noch das Recht einen Gutachter vorzuschlagen, auch wenn das Gericht nun selber schon tätig war?

Wenn das Gericht sich nicht darauf einlässt, kann ich dann einen Privatgutachter aktivieren (Kosten trage ich selber) und Dr. Fabra umgehen? Oder kann mich das Gericht dazu zwingen, dass ich trotzdem zu Dr.Fabra gehen muss ?

Puhhh, furchtbar kompliziert, und das erst seit dem es vor Gericht ist. Unglaublich..:(
 
Gericht

Hallo,

nein, das Gericht kann Dich nicht zwingen - vorausgesetzt, es liegt mangelnde Neutralität vor. Diese kannst Du nachweisen - Dein Anwalt muss dem Gericht einen Brief mit der begründeten Ablehnung formulieren.

Dann muss das Gericht einen neuen Gutachter vorschlagen. Ein Privatgutachten ist erst sinnvoll, wenn ein Gutachten vorliegt, das widerlegt werden muss. Also: eins nach dem anderen.

Tiptoe
 
Hallo tiptoe,

ich kann deiner Ansicht nicht folgen. Wenn das erkennende Gericht ausnahmsweise einem von der Klägerseite vorgeschlagenen Gutachter zugestimmt hat, und der aus welchen Gründen auch immer kein Gutachten erstellt hat, ist der Zug abgefahren. Auch deiner weiteren Einschätzung ist nicht zu folgen, denn ein Gutachter kann nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe wegen Befangenheit (§ 406 Abs. 2 ZPO) abgelehnt werden.

Gruss
kbi1989
 
Hallo tiptoe,

ich kann deiner Ansicht nicht folgen. Wenn das erkennende Gericht ausnahmsweise einem von der Klägerseite vorgeschlagenen Gutachter zugestimmt hat, und der aus welchen Gründen auch immer kein Gutachten erstellt hat, ist der Zug abgefahren. Auch deiner weiteren Einschätzung ist nicht zu folgen, denn ein Gutachter kann nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe wegen Befangenheit (§ 406 Abs. 2 ZPO) abgelehnt werden.

Gruss
kbi1989


Na ja, das Gericht hat in dem Sinne ja noch nicht zugestimmt, sondern hat ganz unverbindlich nur bei diesem Gutachter nachgefragt, ob er es machen würde. Er hat dieses verneint ( völlig unklar warum auf einmal, er hatte mir schon zugesagt). Das Gericht hätte dann also fairerweise mir eine zweite Möglichkeit geben können, dafür kann ich ja nichts, dass der Gutachter auf einmal nicht mehr wollte.

Aber mich würde es nicht wundern, wenn das Gericht dann gnadenlos selber einen aussucht.. eigentlich etwas widersprüchlich, wie ich finde.

na ja, mich wundert mittlerweile gar nichts mehr...:mad:
 
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