Guten Morgen
Nun bin ich nach einem monatelangem Klinikaufenthalt wieder zu Hause. Es handelt sich um orthopädische, psychische und psychosomatische Beschwerden. Näheres eher später einmal.
Bereits vor diesem Klinikaufenthalt bin ich vom Amtsarzt der ARGE begutachtet worden und es wurde mir u.a.dauerhafte Wegeunfähigkeit nach den Kriterien des BSG und damit Erwerbsunfähigkeit attestiert. In der Klinik wurde das bestätigt.
Zur Zeit bin ich ALG II Empfänger. Einen Rentenantrag habe ich bislang noch nicht gestellt.
Aus psychischer Sicht wurde mir von der Klinik Arbeits u.- Umschulungsfähigkeit attestiert. U.a. habe ich dort auch einen Gedächtnis u.- Konzentrationstest absolviert und bestanden.
Vor dem SG ist zur Zeit ein Verfahren gegen den DRVB anhängig, bei dem ich eine Umschulung einklage. Die wird jedoch vom DRVB abgelehnt, mit der Begründung, Umschulungsfähigkeit wäre wegen mangelnder Gedächtnis u.- Konzentrationsfähigkeit nicht gegeben.
Nun bin ich mir nicht im Klaren, wie ich am Besten weiter vorgehen soll.
Ich beabsichtige den Abschlussbericht mit dem dem positiven Testergebnis an das SG weiterzuleiten, um den DRVB zu bewegen mir die Umschulung zu gewähren
Gleichzeitig beabsichtige ich einen Rentenantrag beim DRVB zu stellen. Hiermit gedenke ich zu erreichen, dass der DRVB, vor die Entscheidung gestellt, die Kosten einer Umschulung für 8 Monate zu bestreiten, oder jahrelang EU- Rente zu zahlen, das kleinere Übel wählt und mir die Umschulung gewährt.
Was haltet ihr von meinen Überlegungen?
Ich bin für jeden Tipp, oder auch Warnhinweis dankbar. Damit beabsichtige ich dann, entsprechend von euch aufgeklärt und mit Argumenten bestückt, an meinen Anwalt heranzutreten, damit er die entsprechenden Schritte einleitet, oder auch nicht.
Um die Verwirrung perfekt zu machen, möchte ich noch erwähnen, dass ich meine orthopädischen Probleme auf einen Unfall zurückführe, den ich vor vielen Jahren als Sportstudent erlitten habe, der aber aus Unkenntnis und Schludrigkeit nie als solcher gemeldet wurde. Als ich vom Hausarzt damals gefragt wurde, "wie es denn passiert sei", habe ich richtigerweise geantwortet, "beim Sport". Das wars. Der Unfall wurde dem Privatbereich zugeordnet. Anschließend wurde ich nicht ausreichend operativ versorgt, musste mein Sportstudium aufgeben und mich anders orientieren.
Hier sollte ich vielleicht noch nachtäglich einen "Arbeitsunfall" bei der BG melden?
Nun bin ich nach einem monatelangem Klinikaufenthalt wieder zu Hause. Es handelt sich um orthopädische, psychische und psychosomatische Beschwerden. Näheres eher später einmal.
Bereits vor diesem Klinikaufenthalt bin ich vom Amtsarzt der ARGE begutachtet worden und es wurde mir u.a.dauerhafte Wegeunfähigkeit nach den Kriterien des BSG und damit Erwerbsunfähigkeit attestiert. In der Klinik wurde das bestätigt.
Zur Zeit bin ich ALG II Empfänger. Einen Rentenantrag habe ich bislang noch nicht gestellt.
Aus psychischer Sicht wurde mir von der Klinik Arbeits u.- Umschulungsfähigkeit attestiert. U.a. habe ich dort auch einen Gedächtnis u.- Konzentrationstest absolviert und bestanden.
Vor dem SG ist zur Zeit ein Verfahren gegen den DRVB anhängig, bei dem ich eine Umschulung einklage. Die wird jedoch vom DRVB abgelehnt, mit der Begründung, Umschulungsfähigkeit wäre wegen mangelnder Gedächtnis u.- Konzentrationsfähigkeit nicht gegeben.
Nun bin ich mir nicht im Klaren, wie ich am Besten weiter vorgehen soll.
Ich beabsichtige den Abschlussbericht mit dem dem positiven Testergebnis an das SG weiterzuleiten, um den DRVB zu bewegen mir die Umschulung zu gewähren
Gleichzeitig beabsichtige ich einen Rentenantrag beim DRVB zu stellen. Hiermit gedenke ich zu erreichen, dass der DRVB, vor die Entscheidung gestellt, die Kosten einer Umschulung für 8 Monate zu bestreiten, oder jahrelang EU- Rente zu zahlen, das kleinere Übel wählt und mir die Umschulung gewährt.
Was haltet ihr von meinen Überlegungen?
Ich bin für jeden Tipp, oder auch Warnhinweis dankbar. Damit beabsichtige ich dann, entsprechend von euch aufgeklärt und mit Argumenten bestückt, an meinen Anwalt heranzutreten, damit er die entsprechenden Schritte einleitet, oder auch nicht.
Um die Verwirrung perfekt zu machen, möchte ich noch erwähnen, dass ich meine orthopädischen Probleme auf einen Unfall zurückführe, den ich vor vielen Jahren als Sportstudent erlitten habe, der aber aus Unkenntnis und Schludrigkeit nie als solcher gemeldet wurde. Als ich vom Hausarzt damals gefragt wurde, "wie es denn passiert sei", habe ich richtigerweise geantwortet, "beim Sport". Das wars. Der Unfall wurde dem Privatbereich zugeordnet. Anschließend wurde ich nicht ausreichend operativ versorgt, musste mein Sportstudium aufgeben und mich anders orientieren.
Hier sollte ich vielleicht noch nachtäglich einen "Arbeitsunfall" bei der BG melden?