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SG-Verfahren

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas muppet
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

muppet

Erfahrenes Mitglied
Hallo zusammen,
ich hatte letzte Woche mein SG-Verfahren. Es war eine Farce. Wir haben uns nun darauf "geeinigt", dass ich ohne Begleitperson zum Gerichtsgutachter gehe, weil der eine Begleitperson ablehnt. Ansonsten hätte der Richter die Klage direkt abgewiesen.
Mir ist klar, dass der Gutachter befangen ist. Antrag wegen Befangenheit wurde aber abgelehnt. Die Beweislage spricht zurzeit für mich und meiner Meinung nach will die BG mir so ein negatives Gutachten aufs Auge drücken.
Nun frage ich mich, ob ich hingehen soll oder nicht (dann wird die Klage abgewiesen) und dann lieber direkt in Berufung gehe?
Dann wäre die Beweislage für mich besser, vor allem, weil ich ja in nächster Instanz eh ein eigenes Gutachten einholen werde.
Das Problem ist nur, dass es in nächster Instanz an ein LSG geht, was einen ganz üblen Ruf hat, deswegen habe ich der oben angegebenen Kungelei auch zugestimmt.
Kann ich den Richter eigentlich demnächst wegen Befangheit ablehnen, dass er solche Zugeständnisse von mir verlangt? Er ist auch auf die für mich positive Beweislage gar nicht eingegangen, sondern war wie die BG nur scharf darauf, mich zu dem Gutachter zu bewegen.
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo,
Ich hätte da eher gegen diesen Richter den Befangenheitsantrag gestellt. Sicher ist es wichtig, was für ein Gutachten erstellt werden soll, aber in einem öffentlichen Verfahren die Öffentlichkeit ausschließen? Was soll so etwas?

aber diese Sache würde ich jetzt zum Anlass nehmen, egal wie das Gutachten letztendlich aussieht, die Ladung genau dieses medizinischen Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens laden zu lassen. Dies ist ein legitimes Mittel, die Auseinandersetzung mit den Gutachter zu suchen. Wie es scheint verträgst du dich alleine vor Gericht. In diesem Zusammenhang wäre es dann natürlich hervorragend, wenn du einen anderen Mediziner findest der dich in der Verhandlung mit unterstützt. Diesem kann man zur Verhandlung entsprechende Vollmacht erteilen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang aber, dass die Diskussion, die dann vor Gericht geführt wird, für alle, besonders auch die ehrenamtlichen Richter und die Beteiligten verständlich ist.
der so geforderte Gutachter muss übrigens zum Termin erscheinen und sein vorher erstelltes schriftliches Gutachten erläutern. Dies ergibt sich aus Paragraph 411 Abs. 3 Zivilprozessordnung. Diese Regelung gilt auch für das Sozialgerichtsverfahren und wirkt über Paragraph 202 Sozialgerichtsgesetz. Gerade bei widersprüchlichen Gutachten ist dies eine Möglichkeit, relativ schnell den Gutachter auch entsprechend zu entkräften.
in meinem Verfahren gibt es zum Beispiel eine Vielzahl von Schreiben die wir an das Sozialgericht geschickt haben aber es ist immer so, als wenn man gegen eine Wand spricht. Die Berufsgenossenschaft nimmt zum Beispiel zu überhaupt keiner Sache Stellung. In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch relativ schwer entsprechend zu argumentieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo muppet,

ich kenne mich im SG-Verfahren nicht aus,
jedoch im normalen Strafrecht wäre Dein Prozess zum jetzigen Zeitpunkt geplatzt.

Ein Richter darf nicht eine ultimative Entscheidung einer Prozesspartei in einem laufendem Verfahren erzwingen.
Die Möglichkeit der Ablehnung des Sachverständigen ist legitim
- auch mit der Begründung der Nichtzulassung einer Begleitperson -
ein Befangenheitsantrag erübrigt sich.

Wie seenixe schon schrieb, ist der Richter hier befangen,
da er unter Zwang
- mit negativen Folgen einer Prozesspartei -
eine Entscheidung getroffen hat,
die auch die Waffengleichheit nicht mehr gewährleistet.

Es spielt nun keine Rolle, ob Du nun den Gutachter in der mündlichen
Befragung in Bedrängnis bringen möchtest.
Dein Antrag auf Befangenheit des Gutachters
(der abgelehnt wurde)
spricht im laufendem Verfahren nicht für Dich.

Und träumen wir mal:
Der Gutachter ist voll auf Deiner Seite,
dann ist es für den Gegner sehr einfach in Revision zu gehen.

Also ich kann hier nur von Erfahrungen beim LG, OLG sprechen.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo seenixe, Hallo Mareike,

vielen Dank für eure Antworten!
Ja, genauso ist es, wir schreiben wie wild, mein Anwalt argumentiert mit sämtlichen gültigen Urteilen und Rechtssprechungen, aber es ist, als wenn wir gegen eine Wand sprechen.
Der Rcihter sagte, dass eigentlich das Verwaltungsverfahren in meinem Fall korrekterweise komplett neu aufgerollt werden müsste, das wollte die BG aber nicht, bzw. nur, wenn ich einen der drei Gutachter von ihnen nehme und auf mein Gutachterwahlrecht verzichte. Da bin ich natürlich nicht drauf eingegangen.
Ich gehe aber davon aus, dass der Richter auch davon ausgeht, dass das Gutachten negativ ausfällt, weil, wie kommt der denn sonst aus der Nummer raus, dass eigentlich korrekterweise das Verfahren nach § 44 wieder komplett neu anlaufen müsste. Oder kann ich darauf bestehen?
Was soll ich denn nun tun?
VIele Grüße,

muppet
 
Hi muppet,

Du hast einen Anwalt ? :eek:
Nun dann hast Du einen schlechten Anwalt.
Aus meiner Sicht bedarf es hier keiner Beispielurteile.

Beide Parteien können hier nach ZPO den Prozess platzen lassen.

Der Gutachter wird in Sachfragen bei der mündlichen Verhandlung
nicht umfallen.
Er wird sein Gutachten verteidigen und auch Erfolg haben.

Ich habe noch kein Verfahren erlebt, in der ein bestellter Sachverständige
sein Gutachten wiederlegt hat,
wobei hier auch festzustellen ist,
dass ja noch vor der Verhandlung schriftlich zum erstellten Gutachten
Stellung genommen werden kann.

Einziger Angriffspunkt waren immer verfahrenrechtliche Gesichtspunkte
und teilweise auch gutachterliche Normen, wobei hier sehr geringe Erfolgsaussichten bestanden und auch der Richter hier fast immer abblockte.

Es steht ja der Ruf des Sachverständigen auf dem Spiel.

Ich weis nicht, wie ich Dir helfen kann.

Viele Grüße
Mareike
 
Hallo Mareike,

das Problem ist, dass der Richter völlig befangen ist.
Was nützt eine Verhandlung, wenn der Sachverhalt nicht erörtert wird?
Ich wurde natürlich auch gar nicht befragt.
Und darf er einfach bestimmen, dass wir das Verwaltungsverfahren nicht neu aufrollen?
Ich blick da nicht mehr durch...
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo muppet,

was hast du für einen Anwalt, wenn er offensichtlich nicht in der Lage ist, sich bei Gericht Verhör zu schaffen?

Da scheint dein RA weniger durchzublicken, als du.

Dem Richter würde ich nicht als befangen erklären.

Wie kann dein RA ohne Reaktion bleiben, wenn die BG einen ihrer genannten GA vorschreiben will? Da war der Richter nicht befangen, sondern ist davon ausgegangen, dass dein RA dagegen agiert...

Da hatte der Richter wenig Chancen. Er darf keine Partei ergreifen.

Das soll jetzt kein Angriff gegen dich sein. Ich hatte selber eine Anwältin mit meinen BG-Problemen beauftragt, die letztlich bewiesen hatte, das sie Null Ahnung vom Sozialgesetz hat.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo,
aber was soll ich jetzt tun?
Meine gesamte Existenz steht auf dem Spiel, ich bin seit der Verhandlung krank geschrieben, kann mir das aber nicht leisten, weil ich nach der Umschulung nur einen befristeten Vertrag habe und ich kann ja schlecht bis zum Gutachten und Wochen danach nicht arbeiten gehen.
Wenns so weiter geht, steuere ich aber auf einen Klinikaufenthalt zu, nervlich gehts jetzt nach zehn Jahren nicht mehr, alles kam wieder hoch.
Ich weiß nicht mehr weiter.
Viele Grüße,

muppet
 
hi, muppet,

kopf hoch - schlimmer kanns nicht mehr werden - oder doch?
ich kämpfe, mehr oder weniger, seit 12 jahren.
ein tiefschlag holt den anderen ein.

nach 10 jahren hast du fast nichts mehr zu verlieren,
ausser
dich selber.
und das wirst du sicher nicht zulassen wollen.
du hast schon gar keine andere wahl mehr.
also, raus ins schöne wetter, kopf durchlüften, und weiter.
morgen ist ein anderer tag.
warum soll es nicht deiner sein?
in diesem sinn
ein schönes we
pussi
 
Hallo muppet,

was hast du für einen Anwalt, wenn er offensichtlich nicht in der Lage ist, sich bei Gericht Verhör zu schaffen?

Da scheint dein RA weniger durchzublicken, als du.

Dem Richter würde ich nicht als befangen erklären.

Wie kann dein RA ohne Reaktion bleiben, wenn die BG einen ihrer genannten GA vorschreiben will? Da war der Richter nicht befangen, sondern ist davon ausgegangen, dass dein RA dagegen agiert...

Da hatte der Richter wenig Chancen. Er darf keine Partei ergreifen.

Das soll jetzt kein Angriff gegen dich sein. Ich hatte selber eine Anwältin mit meinen BG-Problemen beauftragt, die letztlich bewiesen hatte, das sie Null Ahnung vom Sozialgesetz hat.

Viele Grüße

Derosa


Hallo Derosa,

so wie dem muppet ist es auch mir vor dem Sozialgericht ergangen, es war einfach nur beschämend was ich dort erfahren musste !

Eine hochgradig inkompetente Rechtsanwältin neben mir und einen Arroganten, abweisenden und dessinteressierten Richter vor mir. Meine Frau wurde Augen und Ohren Zeugin des Scenarios, dass einzig und allein im interesse der BG-Chemie stattfand :mad:

Hier die dazugehörige Story...

Erst nach 11 Monaten und 30 Minuten vor der verhandlung auf dem Stuttgarter Sozialgericht, sagte meine Rechtsanwältin zu mir, das sie die unterlagen der BG-chemie nicht Begreift und somit mit leeren händen und nahezu wortlos zu der verhandlung erschien !

Es ist mir bis dato ein Rätsel wie diese Person überhaupt den fall 11 Monate aufrecht erhalten konnte, damit es überhaupt zu dieser pseudo verhandlung kam :confused:

Der anwesende Richter begrüste mich mit follgenden worten...

Sie werden hier und heute ohne eine Rente rausgehen. meine Anwältin saß nur Stumm und Dumm neben mir, ich selbst durfte schon gar nichts sagen !

Die anwesenden personen der BG-Chemie haben uns im anschluß einen vortrag über Raketen wissenschaft gehalten und alles in grund und boden verharmlost :mad:

Von aktuellen beweisen und Zeugenaussagen die ich bei mir hatte, wollte der Richter nichts wissen. Er begründete es damit, das er den Deutschen Steuerzahler
mit meinem Fall nicht länger belasten werde !

Diese bemerkung ist auch heute noch in meinen Ohren hochgradig Rasistisch. Obwohl ich einen fremd klingenden namen habe, bin auch ich Deutscher Staatsbürger der seine elementare rechte vergäblich verlangte !

Liebe Grüße
Branko57
 
hallo, branko

hast du schon mal einen gedanken verschwendet, dich an den eu-gerichtshof
(eugmr), wegen fehlendem rechtlichen gehör, zu wenden?
charly ist da fit drin.
schönen sonntag
pussi
 
[überflüssiges Fullquote des vorherigen Beitrags entfernt]
___________________________



Hallo pussi,

herzlichen dank für den tip!

Ich habe in eigen regie den fall wieder ins rollen gebracht, indem ich die BG-Chemie mit 19 lügen, tatsachen verdrehungen konfrontiert habe. Darunter sind sogar 4 frei erfundene ereignisse die sogar allesamt auf Sonntage fallen ... :D

Ich habe von alledem, erst aus der schriftlichen urteilsverkündung erfahren und niemals zuvor zu debatte stand, was ich an ort und stelle hätte widerlegen können !

Für mich war das ein weiterer anhaltspunkt das ich an einen manipulativen Richter geraten bin ... :mad:

Nachdem ich die BG-Chemie damit konfrontiert habe, wollte mann mir einreden, all das sei nur meine subjektive sichtweise und sie hätten auch niemals die von mir erwähnten unterlagen bekommen. Die eine orthopädische erkrankung der Sehnenscheiden (am Ganzen körper) diagnostizieren und dementsprechende medizinische fachbegriffe wie ... Tendovaginitis, Tensynovitis und Epicondylitis beinhalten !

Allerdings interesse zeigten sie zu sehen, was eine neu bewertung meines falls rechtfertigen könnte. Nachdem ich das ganz nochmals eingereicht habe wovon die angäblich keine ahnung hatten, bekam ich die schriftliche mitteilung, all das sei denen längst bekant und nicht wieder verwertbar.

BINGO !

Also wussten die doch davon und haben es nicht berücksichtig, weil es eindeutig für mich sprach ! Mit dem Schriftstück wandte ich mich an die Kanzlei Battenstein, die den Fall ruck zuck dem Sozialgericht erneut auf den tisch gehauen haben und angenommen wurde !

Die klage schrift ist nicht ohne, am meisten freue ich mich darüber, wie das verhalten der BG-Chemie und des Sozialgerichts unter begründung von irgendwelchen paragrafen energisch gerügt wurde, das ich in meinen recht & anspruch wo es nur ging benachteiligt wurde !

Liebe Grüße
Branko57
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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