Hallo zusammen,
ich hatte letzte Woche mein SG-Verfahren. Es war eine Farce. Wir haben uns nun darauf "geeinigt", dass ich ohne Begleitperson zum Gerichtsgutachter gehe, weil der eine Begleitperson ablehnt. Ansonsten hätte der Richter die Klage direkt abgewiesen.
Mir ist klar, dass der Gutachter befangen ist. Antrag wegen Befangenheit wurde aber abgelehnt. Die Beweislage spricht zurzeit für mich und meiner Meinung nach will die BG mir so ein negatives Gutachten aufs Auge drücken.
Nun frage ich mich, ob ich hingehen soll oder nicht (dann wird die Klage abgewiesen) und dann lieber direkt in Berufung gehe?
Dann wäre die Beweislage für mich besser, vor allem, weil ich ja in nächster Instanz eh ein eigenes Gutachten einholen werde.
Das Problem ist nur, dass es in nächster Instanz an ein LSG geht, was einen ganz üblen Ruf hat, deswegen habe ich der oben angegebenen Kungelei auch zugestimmt.
Kann ich den Richter eigentlich demnächst wegen Befangheit ablehnen, dass er solche Zugeständnisse von mir verlangt? Er ist auch auf die für mich positive Beweislage gar nicht eingegangen, sondern war wie die BG nur scharf darauf, mich zu dem Gutachter zu bewegen.
Viele Grüße,
muppet
ich hatte letzte Woche mein SG-Verfahren. Es war eine Farce. Wir haben uns nun darauf "geeinigt", dass ich ohne Begleitperson zum Gerichtsgutachter gehe, weil der eine Begleitperson ablehnt. Ansonsten hätte der Richter die Klage direkt abgewiesen.
Mir ist klar, dass der Gutachter befangen ist. Antrag wegen Befangenheit wurde aber abgelehnt. Die Beweislage spricht zurzeit für mich und meiner Meinung nach will die BG mir so ein negatives Gutachten aufs Auge drücken.
Nun frage ich mich, ob ich hingehen soll oder nicht (dann wird die Klage abgewiesen) und dann lieber direkt in Berufung gehe?
Dann wäre die Beweislage für mich besser, vor allem, weil ich ja in nächster Instanz eh ein eigenes Gutachten einholen werde.
Das Problem ist nur, dass es in nächster Instanz an ein LSG geht, was einen ganz üblen Ruf hat, deswegen habe ich der oben angegebenen Kungelei auch zugestimmt.
Kann ich den Richter eigentlich demnächst wegen Befangheit ablehnen, dass er solche Zugeständnisse von mir verlangt? Er ist auch auf die für mich positive Beweislage gar nicht eingegangen, sondern war wie die BG nur scharf darauf, mich zu dem Gutachter zu bewegen.
Viele Grüße,
muppet