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SG Klage ab wann wird wg. Geringfügigkeit abgelehnt

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Hallo ich habe selbst Klage gegen die Krankenkasse eingereicht.
Ich klage Laborkosten ein bzw. beantrage per Klage die Übernahme.

Die AOK hat bisher vermieden einen ordentlichen Widerspruch chbescheid zu
erlassen. Deshalb habe ich gegen einen Bescheid ohne Rechtsehelbsbelehrung
(d.h. ein Ablehnungsschreiben) Klage eingereicht nachdem ich ein Jahr darum gebeten habe den Widerspruch zu entscheiden.

Das Gericht forderte nun die Widerspruchentscheidung ein.
Diese habe ich nun bekommen. Allerdings schreibt die AOK, sie lehnt die Kosten
die sich auf um die 100 EUR betragen würden ab. Dies ist aber nicht richtig
die kosten werden um die 400 EUR betragen und das Labor muss mehrfach wiederholt werden. Ich vermute nun das ist ein weiterer Schachzug um
mich dann wg. geringfügigkeit aus dem Rennen zu nehmen.
 
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