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schwerbehindert vs Invalidität

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Mofra
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Mofra

Nicht aktive Mitglieder
Hallo,
ich bin neu und hoffentlich richtig hier.
Ich schreibe erkläre hier für meine Mutter (74)

Seit Jahren leidet sie an dem sog. Sjögren-Syndrom (unheilbare Nervenkrankheit) und damit verbundener spinaler Muskelatrophie.

Diese Krankheit(en) führen natürlich auch zu "Unfällen", der letzte ereignete sich zuhause Anfang Februar 2013...man muß sich das so vorstellen als wenn man einer Marionette ab Hüfte abwärts die Fäden durchschneidet, sackt dann ja unkontrolliert in sich zusammen...bei diesem letzten Vorfall hat sie sich den linken Außenknöchel am Fuß gebrochen, lag 7 Tage im Klinikum, seitdem im Pflegeheim, das Pflegeheim wird sie auch nicht wieder verlassen können um selbständig in ihren eigenen 4 Wänden zu leben, 24x7 Betreuung ist erforderlich seit dem letzten Vorfall.

Wie verhält sich das jetzt mit der privaten Unfallversicherung ? Welche Leistungen kann man da erwarten ?
Sie hat 2 PUV:

Invalidität 51.130
Todesfall 5.113
Krankenhaustagegeld 10,30 ab 4.Tag dopp.
Verbesserte Übergangsleistung 2.046
Kosmetische Operationen,Bergungskosten
Bündelbonus
(ohne Dynamik)

lebenslange Monatsrente 512 ab 50% Inv
Unfallrente mit Todesfallleistung
Bündelbonus
(ohne Dynamik)

Sie hat ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis, den genauen Grad muß ich noch erruieren.

Ist man als Schwerbehinderter auch gleichzeitig Invalide, oder kann die Invalidität "beantragen" ? Dies würde ja u.U. eine lebenslange monatliche Rente generieren s.o.

Ich denke mal da werden noch weitere Fragen entstehen...

Danke und schönen Gruß
Hendrik
 
Hallo Hendrik,

willkommen im Forum für Unfallopfer (auch wenn Du zum Glück nicht das Unfallopfer bist).


Bitte lese unbedingt die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) beider Versicherungen.


In den AUB meiner priv. Unfallversicherung steht unter anderem folgendes:

(AUB 94)
§ 8 Einschränkung der Leistungen

Haben Krankheiten oder Gebrechen bei
der durch ein Unfallereignis hervorgeru-
fenen Gesundheitsschädigung oder deren
Folgen mitgewirkt, so werden bei der In-
validitätsleistung der Invaliditätsgrad und
bei den übrigen Leistungsarten der Lei-
stungsumfang entsprechend dem Anteil
der Krankheit oder des Gebrechens ge-
kürzt, wenn dieser Anteil mindestens
25 Prozent beträgt.



Die bereits bescheinigte Schwerbehinderung ist in Bezug auf die Unfallversicherungen
nicht relevant. Beides hat überhaupt nichts miteinander zu tun.

Der Fußknöchelbruch als solcher würde auch in keinem Fall eine Invalidität in Höhe
von 50 % verursachen, so dass eine Rentenzahlung der PUV nahezu ausgeschlossen werden muss.

Wenn nicht schon geschehen, dennoch den Unfall den beiden Versicherungen melden.

Alles Gute für Dich und Deine Mutter.


Viele Grüße

Meggy
 
Ich glaube nicht, dass die Unfallversicherung hier überhaupt leisten muss, da es sich gar nicht um einen Unfall im Sinne einer Unfallversicherung handelt.
Laut §1 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) ist der Begriff „Unfall“ wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Ich denke, dass in dem Sinne gar kein Unfall vorliegt.
 
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