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Schweigepflichtentbindung SG SGB V Verfahren

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich hätte mal wieder ne Frage zur Schweigepflichtentbingung gegenüber dem SG in einem KV Verfahren.

Ich habe von euch gelernt, meine damalige pauschal erteilte Schweigepflichtentbindung gegenüber der BG habe ich ja widerrufen, da die BG bis zu Beginn meiner Berufstätigkeit (25 Jahre) alles abgefragt hatte.

Nun habe ich ein weiteres Verfahren gegen die Krankenkasse. Es geht nicht um viel nur um einige hundert Euro Laborkosten die die Kasse nicht tragen will.

Ich hab in den 8 Jahren, so viel negatives erlebt mit meinem Gesundheitsdaten, das ich nun nicht mehr blauäugig so eine Entbindung unterschreiben will.

Erlebnisse: Es wurden Sozialdaten von abgefragt bis ganz an den Anfang als ich quasi noch in den Windeln hing.
Ein Gutachten von mir ist in einem Prozess einer Fremden Person als Beweis aufgetaucht.
Psychologische Vertrauliche Gespräche wurden mit vollem Inhalt übermittelt, obwohl sie die Daten Dritter enthielten, die angeblich geschwärzt sein sollten.
Mein Arbeitgeber wurde ohne mein Wissen angeschrieben.

So und nun habe ich erhebliche Probleme dem Gericht eine Pauschal Entbindung zu geben. Ich möchte am liebsten alle Daten (Arztberichte) die mit der Sache zu tun haben selbst liefern.
Ich möchte vermeiden das die Daten die nun abgefragt werden z.b. aus anderen SG Verfahren, in meinen Arzthaftungsprozess überfließen. Etc. etc.

Andererseits habe ich Bedenken, das das SG meine Klage abweist wenn ich mich als Querulant gebe.

Nicht falsch verstehen, ich hab kein Problem die entsprechenden Daten raus zu geben. Nur meine Akte ist sehr dick, und eine Herausgabe verfielfacht die Akten der anderen Verfahren.

Habt ihr hier Tipps und Erfahrungen?
 
Servus Expresso,
die Schweigepflichtsentbindung kann auch konkretisierteren geleistet werden.
d.h. dass dir gesagt werden muß auf welchen Teil der Krankendaten; auf welche Krankheit
oder für/auf welchen Zeitraum die Daten benötigt werden.
Dann kannst du den Teil freigegeben - mit dem Hinweis dass weiterführende Abfragen erst
deinerseits genehmigt werden müssten.

Darüber hinaus kannst du sowohl bei der Krankenkasse oder den Ärzten (..) nach § 630g BGB Einsichtnahme in die Originalkate nehmen. Dann selbst vor Ort freigeben -.
 
Hallo,
hab jetzt die Schweigepflichtentbindung von Gericht abgetippt und entsprechend ergänzt. Zusätzlich habe ich ein Schreiben verfasst in dem ich die behandelnden Ärzte benannt habe die mit dieser Labor Sache zu tun hatten.
Dann habe ich wie von euch empfolen geschrieben " die Weitergab an Dritte bedarf gesonderter Zustimmung" für weiter Anforderungen würde ich Einzelschweigepflichtentbindung erteilen.

Danke
 
OK, einzelne Schweigepflichtsentbindungen sind immer besser als die generelle.
Das wusste von uns vorher keiner - aber man lernt ja nie aus.
 
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