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Schweigepflicht entbindung BU

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas entüm
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

entüm

Mitglied
Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich habe eine frage und zwar habe ich von meiner BU-Versicherung
einen Schreiben bekommen mit lauter Schweigeplichtentbindungen für die jeweiligen Ärzte .
Die Erklärungen habe ich so verändert das die BU-Versicherung zwar anfragen darf aber die jeweilige Informationen zu meinen Händen zu Senden sind und ich die es an die BU-Versicerung weiterleite.
Die Versicherung hat dies so akzeptiert und an die jeweiligen Ärzte weitergeleitet und mich gebeten die Informationen weiterzuleiten wenn diese da sind.
Ich habe die jeweiligen Praxen auch angerufen und nochmals darauf hingewiesen ,dies machen die genau so wie von mir gewünscht.
Da mehrere Wochen vergangen waren und ich immer noch nichts bekommen hatte habe ich da noch mal nachgehakt und die meinten dann
auf einmal das Sie das an die jeweilige BU-Versicherung zugesendet haben
Ich war Schockiert und habe Sie darauf hingewiesen das ich Ihnen das nicht so erlaubt habe .Die Arzthelferin wurde frech am Telefon und fing an mit solchen argumenten :wenn wir ein Brief bekommen von der Verscherung und sie uns von der Schweigeplicht entbinden dannwird es auch dfa hingeschickt. Ich wies die Arzthelferin auf die Schweigeplicht enbindung mal durchzulesen .Sie meinte daraufhin ja das Ihre Kollegin das wohl nicht richtig durchgelesen hat und darum die Informationen nicht an meine Anschrift sondern an die Versicherung weitergeleitet hat ,aber dies mache ja kein Unterschied etc.

Was kann ich dagegen tuen?
Dürfen die das so machen obwohl ich das klar in der Schweigepflichtentbindung untersagt habe?

Ich habe keine Geheimnisse aber ich habe seit meinen Unfall gemerckt das die jeweiligen Krankenhäuser,Ärzte.Krankenkassen so viele Fehler machen und falsche Informationen raus geben das ich das nicht für möglich gehalten hätte.
Und darum wollte ich das es zu meinen Händen kommt und ich das vorab kontrolliere und ggf. fehler korrigieren lasse.

Ich bedanke mich jetzt schon für eure Antworten und wünsche euch allen
ein frohes fest.

MfG
Entum
 
Hallo Entüm,

ich denke da kannst Du nicht viel machen, stell Dir das mal in einer Praxis vor und wie kompliziert dann alles wird für die Sprechstundenhilfen oder dem Arzt.

Ich gehe davon aus das Deine BUZ Dir vielleicht später unterstellen würde, dass die Unterlagen nicht komplett sind und alles wird sich unnötig lange hinziehen.

Sollten falsche Aussagen oder Notizen an Deine BUZ gegangen sein, kannst Du dem auch später widersprechen.

Laß Dir doch von Deiner BUZ Kopien aller Unterlagen schicken (so haben wir es auch gemacht) und dann kannst Du immer noch etwas unternehmen.

Viel Glück
Kai-Uwin
 
Mal abgesehen von der Rechtmäßigkeit und obwohl es für Entum zu spät ist:

Berichte von den Ärzten geben lassen und erst nach Durchsicht an die anfordernde Stelle weitergeben. Was nicht dazu gehört bleibt bei mir.

Was kannst Du dagegen tun: kommt von der konkreten Ausgestaltung der Schriftstücke zur Schweigeplichtentbindung aus. War es ein eigenes Schreiben, ein Formular der Versicherung, wie war die Änderung ausgestaltet?


Gruss

Sekundant
 
Was ist zielführend?

... Was kann ich dagegen tuen?
Dürfen die das so machen obwohl ich das klar in der Schweigepflichtentbindung untersagt habe?

Ich habe keine Geheimnisse aber ich habe seit meinen Unfall gemerckt das die jeweiligen Krankenhäuser,Ärzte.Krankenkassen so viele Fehler machen und falsche Informationen raus geben das ich das nicht für möglich gehalten hätte.
Und darum wollte ich das es zu meinen Händen kommt und ich das vorab kontrolliere und ggf. fehler korrigieren lasse.
Hallo Entüm,

das Thema "Fehler korrigieren lassen" ist dann angebracht, wenn sich fehler korrigieren lassen.
Aus meiner Erfahrung - und ich habe ähnliches durch - werden in der Regel augenscheinliche Fehler in Arztberichten nicht von den Ärzten korrigiert und vor allem gibt es auch praktisch keinen Anspruch darauf.
Dies ergibt sich im wesentlichen daraus, dass einerseits Befunde und Diagnosen nicht richtig sein müssen udn andererseits daraus, dass Arztberichte nur Meinungen zum jeweiligen Zeitpunkt darstellen. Und Meinungen sind einer Bewertung bezüglich eines Fehlers nicht zugänglich.

Was also hättest Du davon, wenn Du zu der Auffassung kommst, dass irgend ein Eintrag nicht richtig ist. Letztlich zunächst nichts, ausser das Du frühzeitig vorgewrnt bist.

Der zweite Aspekt: Kannst Du alles in Arztberichten so lesen, wie es ein Mediziner könnte, wenn er zu Deinem Nachteil maipulativ interpretieren wollte? Ich habe seit Jahren mit diesen Medizinersachen zu tun und bin der Überzeugung, dass genau kein Arztbericht nicht irgendwie manipulativ interpretierbar ist. Und dabei ist es ganz egal welche Seite den Bericht bewertet. Aber letztlich ist das auch logisch: Arztberichte sind nur Meinungen zum Zeitpnkt der Verfassung. Arztberichte sin dnie in stein gemeisselte Tatsachenfeststellungen.

Der dritte Aspekt: Soweit es auf eine Auseinandersetzung hinausläuft, wird immer ein gerichtlicher Sachverständiger dem Gericht seine Beurteilungen/Meinungen darstellen. Und bei der Würdigung von Beweisen ist der gerichtliche Sachverstädnige eine der höchsten Instanzen, so hoch, dass er oftmals dem Gericht die Entscheidung vorwegnimmt.

Daras folgt (für mich):
1. Eine Kontrolle über die Inhalte von Arztberichten ist mühevoll und meist zwecklos.
2. Eine Kontrolle über die Dokumente, die Dritte erhalten ist äußerst sinnvoll.
3. Die Regeln nach denen Juristen etwas bewerten, sind komplex und ganz anders als man sich das allgemein vorstellt.
4. Man muss versuchen zu elrnen was Haupt- und was Nebenkriegsplätze sind.
5. Für 50 Euro pro Monat lohnt sich der ganze Aufwand nicht.
6. Man kann (fast) nicht genug fragen, um herauszufinden was für die eigene Angelegenheit wichtig, besonders wichtig oder auch unwichtig, ist.

Soweit mein Eindruck und meine Empfehlungen.

Grüße
oohpss
 
Hallo liebe Forummitglieder,

ich danke für die schnellen Antworten und Wünsche allen schöne Feiertage
sowie ein frohe Weihnachten.

Habe die BU -Versicherung angerufen sie werden mir eine Kopie zusenden.

Die Schweigepflichtentbindungen hatte ich selber geschrieben aber eigentlich nur ab geschrieben und so weit verändert das die jeweiligen Ärzte es zu mir
Zusenden das stand richtig dick drauf.

Der BU Versicherer hat keinerlei einwände gehabt und hat diese von mir verfassten Schweigeplichtentbindungen an die Ärzte zugesendet und mich gebeten wenn die Information da ist diese weiterzuleiten.

MfG
Entum
 
Hallo Sekundant,

die Schweigeplichtentbindungen habe ich ja von der BU-Versicherung zur Unterschreibung zugeschickt bekommen , da habe diese in etwas veränderter
weise also wo dann in Fettbuchstaben ausdrücklich hingewiesen wird das die von der BU-Versicherung angeforderten Sachen zu mir zugesendet müssen und ich es weiterleiten werde.
Diese habe ich dann an die BU-Versicherung zugesendet und die widerum an die jeweiligen Ärzte.
Die BU-Versicherung hat dies so akzeptiert und mich gebeten sobald die Unterlagen bei mir sind diese weiterzuleiten..

Mfg
Entum
 
Hallo Entum,
ich glaube so läuft das nicht! Meine BUV hätte so nicht mitgespielt! Ich habe die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben und zwar vorbehaltslos und meine behandelden Ärzte, haben Ihre Berichte, so wie Sie meinen Zustand beurteilt haben abgegeben. Der Eine sagte TOP, der andere schrieb NULL! Letztendlich geglaubt hat man
anhand meiner eigenen Unterlagen, mir und dem Arzt der gesagt hat NULL!
Versuch es mal so!

Gruß Fritzi ( Merry Xmas)
 
Hallo entüm,


mit dem Vordruck deiner BUZ-Versicherung - den Du redaktionell abgeändert hast - hast Du Dir wahrscheinlich unbewusst einen Bärendienst erwiesen. Denn dadurch hat der Arzt genau gewusst, für welche Versicherung die Schweigepflichtsentbindung gedacht war. Denn für die Offenbarung gegenüber deiner BUZ-Versicherung erhält der Arzt einen Oppulus von der Versicherung.

Dennoch liegt hier ein Verstoss des Arztes gegen die Schweigepflicht nach § 203 StGB vor. Denn er muss sich auch das Verhalten seines med. Personals (MA) zurechnen lassen, das genau wie er auch, an die Schweigepflicht gebunden ist. Auch eine Arzthelferin sollte sich tunlichst hüten - ohne Entbindung von der Schweigepflicht - an Dritte Gesundheitsdaten und Diagnosen über einen Patienten zu offenbaren, erst recht nicht, wenn der Patient dies schriftlich untersagt hat.

Der von Siegfried21 zitierte Beschluss des BVerfG vom 23.10.2006 besagt eindeutig, dass private Versicherungen keine allgemeine Schweigepflichtsentbindungen von den Versicherungsnehmer(innen) mehr einfordern dürfen. Es gilt nur noch eine auf den Einzelfall bezogene. Ärzte aber auch Sozialleistungsträger können sich nicht über das med. Selbstbestimmungsrechtes eines Patienten oder Antragstellers mehr hinwegsetzen, wie es ehemals geschah. Tun sie es doch, sollte man sie auch zur Rechenschaft ziehen. Solche unrechtmässigen Offenbarungen sind keine Kavaliersdelikte sondern Straftaten und die sollten geandet werden.

Gruss
kbi1989
 
Hallo,

wer nicht die "Allgemeine-Umfassende" Erklärung, (die jederzeit widerrufbar:confused:)
abgeben möchte, bekommt vom Versicherer z. B., die zweite Alternative vorgesetzt:p.


Beispiel:
Eine entsprechende S. Endb. gebe ich nicht ab. Stattdessen
werde ich, sofern es konkret vom Versicherer verlangt, im Einzefall
nach freien Ermessen erklären, ob oder wie weit ich die
entsprechenden Personen oder Behörden etc. von ihrer S. Pflicht entbinde.
Mir ist bekannt, dass meine Entscheidung für die diese Form
zur Verzögerung der Leistungsregulierung, zur Leistungskürzung
oder ggf. zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann,
sollte sich auf Grund der verbleibenden Informationsquellen
die Leistungspflicht nicht oder nur teilweise begrüden lassen.
Weitere Infos zum Thema unter:

http://www.bfdi.bund.de/DE/GesetzeU...ngsvertraegenEnthaltenePflicht.html?nn=408918

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=55665


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Siegfried21,

so einfach können sich die privaten- und die Sozialleistungsträger die Sache auch nicht mehr machen. Zumindest muss der Verhältnismässigkeitsgrundsatz angewandt werden - wenn die Versicherungen und Sozialleistungsträger - auf die Mitwirkungspflichten verweisen wollen. D. h. auch für den konkreten Einzelfall - dass zur Entscheidung des Eintritts eines Leistungsfalles - zumindest der Standart zur herrschenden med. Lehrmeinung auf eine spezielle Erkrankung/Unfall und deren Auswirkungen herangezogen werden kann/muss. Der/die Versicherungsnehmer(in) muss nicht bis ins letzte Detail dem Versicherer erklären und mitwirken, dass eine Erkrankung oder eine Verletzung durch einen Unfall erst durch das Ereignis entstanden ist.

Der im Sozialrecht verankerte lasche Amtsermittlungsgrundsatz einerseits gilt zwar im Zivilrecht nicht - aber andererseits kann sich der private Versicherer auch nicht ganz aus der Affäre ziehen - wenn es um die wesentlichen Kriterien und Merkmale zur Anerkennung eines Leistungsfalles kommt. Der oftmals erteilte Hinweis auf die fehlenden Mitwirkungspflichten - insbesondere wenn der Versicherungsnehmer(in) keine allgemeine Schweigepflichtsentbindung erteilen will - greift nicht durch, wenn es sich um eine allgemein anerkannte Erkrankung oder um eine funktionelle Auswirkung durch ein Erkrankungs- oder Unfallereignis sich handelt - das in der med. Lehrmeinung als anerkannter Status nachgewiesen ist. Hier betreiben die Versicherer gerne eine Verschleierungstaktik, weil den Versicherungsnehmern Verfahrensunkenntnis unterstellt wird. Nicht umsonst sind in mehreren OLG-Entscheidungen Hinweise zu finden, die auf eine Beweiserleichterung hinweisen.

Hier kommt es wie in vielen anderen Fällen auf die Souveränität und Beharrlichkeit der Rechtsbeistände und der Versicherungsnehmer(innen) an. Das grundsätzliche Vertrauen nur auf den Rechtsbeistand kann trotzallem vatale Folgen nach sich ziehen. Denn Fehler des Rechtsbeistandes muss sich der Antragsteller oder Versicherungsnehmer in Form eines Klägers auch zurechnen lassen.

Gruss
kbi1989
 
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