Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
.
Durch diesen Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 14.11.2014
http://www.sozial-krankenkassen-ges...llung-von-Krankengeld/?postID=16904#post16904
zu diesem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
http://www.sozial-krankenkassen-ges...llung-von-Krankengeld/?postID=16577#post16577
?
Was hat es zu bedeuten, wenn das Sozialgericht Aachen über § 32 SGB X ebenso kommentarlos
hinweg geht wie über die Rechtsprechung seines übergeordneten Landessozialgerichtes Nordrhein-
Westfalen in Essen, von dem es erst am 17.07.2014 „zurechtgerückt“ wurde (Urteil des LSG NRW
vom 17.07.2014, L 16 KR 160/13, in einem Fall des SG Aachen, S 14 KR 150/12 )? Sind ihm auch
die Urteile der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer völlig egal. so egal, dass es dazu keines
einzigen Wortes bedarf?
Mit anderen Worten: ist es ausreichend, sich trotz richterlicher Unabhängigkeit und Gegen-
argumenten völlig unkritisch auf fragwürdige Rechtsprechung des BSG zu stützen,
ggf. mit welcher Rechtfertigung?
Gruß!
Machts Sinn
Durch diesen Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 14.11.2014
http://www.sozial-krankenkassen-ges...llung-von-Krankengeld/?postID=16904#post16904
zu diesem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
http://www.sozial-krankenkassen-ges...llung-von-Krankengeld/?postID=16577#post16577
?
Was hat es zu bedeuten, wenn das Sozialgericht Aachen über § 32 SGB X ebenso kommentarlos
hinweg geht wie über die Rechtsprechung seines übergeordneten Landessozialgerichtes Nordrhein-
Westfalen in Essen, von dem es erst am 17.07.2014 „zurechtgerückt“ wurde (Urteil des LSG NRW
vom 17.07.2014, L 16 KR 160/13, in einem Fall des SG Aachen, S 14 KR 150/12 )? Sind ihm auch
die Urteile der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer völlig egal. so egal, dass es dazu keines
einzigen Wortes bedarf?
Mit anderen Worten: ist es ausreichend, sich trotz richterlicher Unabhängigkeit und Gegen-
argumenten völlig unkritisch auf fragwürdige Rechtsprechung des BSG zu stützen,
ggf. mit welcher Rechtfertigung?
Gruß!
Machts Sinn