Hallo ich brächte wieder mal euere Hilfe.
Meine zivilrechtliche Klage ist bereits vor 1 Jahr raus. Verhandlung fand noch keine statt. Es wurde reines Schmerzensgeld in Höhe der Summe X gefordert
(ohne Haushaltsführungsschaden, ohne immateriellen Schaden, ohne Verdienstausfall) also rein für den Gesundheitsschaden.
Ich war von Anfang an der Meinung die geforderte Summe X sei in Anbetracht des komplexen körperlichen Schadens zu niedrig angesetzt. Mein Anwalt meinte damal Summe X passt.
Nun hat selber Anwalt in ähnlich gelagertem Fall doppelt Summe gefordert.
Ich kenne die Klageschrift kann daher einschätzen das die Schäden ähnlich sind und komme nun natürlich ins Grübeln.
Also es wird ja sicher kein Gericht mir höheren Schadensersatz zusprechen als wir gefordert hatten.
Bitte seht mir die dumme Frage nach, ich habe mich bisher damit wenig auseinandergesetz da ich dachte der RA weis sicher was er tut.
Wenn die Schadensforderung überzogen ist würde das ja im Zweifel einen Vergleich bedeuten und man bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen
stimmt das ?
Ich hoffe ich konnte mich so ausdrücken, das ihr ungefähr versteht was ich meine.
Meine zivilrechtliche Klage ist bereits vor 1 Jahr raus. Verhandlung fand noch keine statt. Es wurde reines Schmerzensgeld in Höhe der Summe X gefordert
(ohne Haushaltsführungsschaden, ohne immateriellen Schaden, ohne Verdienstausfall) also rein für den Gesundheitsschaden.
Ich war von Anfang an der Meinung die geforderte Summe X sei in Anbetracht des komplexen körperlichen Schadens zu niedrig angesetzt. Mein Anwalt meinte damal Summe X passt.
Nun hat selber Anwalt in ähnlich gelagertem Fall doppelt Summe gefordert.
Ich kenne die Klageschrift kann daher einschätzen das die Schäden ähnlich sind und komme nun natürlich ins Grübeln.
Also es wird ja sicher kein Gericht mir höheren Schadensersatz zusprechen als wir gefordert hatten.
Bitte seht mir die dumme Frage nach, ich habe mich bisher damit wenig auseinandergesetz da ich dachte der RA weis sicher was er tut.
Wenn die Schadensforderung überzogen ist würde das ja im Zweifel einen Vergleich bedeuten und man bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen
stimmt das ?
Ich hoffe ich konnte mich so ausdrücken, das ihr ungefähr versteht was ich meine.