• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schmerzensgeld Höhe

Espresso

Erfahrenes Mitglied
Hallo ich brächte wieder mal euere Hilfe.
Meine zivilrechtliche Klage ist bereits vor 1 Jahr raus. Verhandlung fand noch keine statt. Es wurde reines Schmerzensgeld in Höhe der Summe X gefordert
(ohne Haushaltsführungsschaden, ohne immateriellen Schaden, ohne Verdienstausfall) also rein für den Gesundheitsschaden.

Ich war von Anfang an der Meinung die geforderte Summe X sei in Anbetracht des komplexen körperlichen Schadens zu niedrig angesetzt. Mein Anwalt meinte damal Summe X passt.

Nun hat selber Anwalt in ähnlich gelagertem Fall doppelt Summe gefordert.
Ich kenne die Klageschrift kann daher einschätzen das die Schäden ähnlich sind und komme nun natürlich ins Grübeln.

Also es wird ja sicher kein Gericht mir höheren Schadensersatz zusprechen als wir gefordert hatten.

Bitte seht mir die dumme Frage nach, ich habe mich bisher damit wenig auseinandergesetz da ich dachte der RA weis sicher was er tut.

Wenn die Schadensforderung überzogen ist würde das ja im Zweifel einen Vergleich bedeuten und man bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen
stimmt das ?

Ich hoffe ich konnte mich so ausdrücken, das ihr ungefähr versteht was ich meine.
 
Hallo Espresso, woher kennst du die Klageschrift und die Forderung des anderen Falls ? Der Anwalt wird doch wohl nicht seine anwaltliche Schweigepflicht gebrochen haben ?
 
@mehlstaubadipositas
Um Gottes Willen, natürlich hält sich der Anwalt an die Schweigepflicht wir (mehrere klagende) haben uns gegenseitig die Schweigepflicht aufgehoben
da wir in selber Sache "unterwegs" sind. Die Klageschrift bekam ich vom
klagenden selbst.
 
Hallo Espresso,

wir sind ja erwachsene Leute:D

Darum nochmals, waren die gleichen Bemessungskriterien vorhanden:confused:
(s. auch Links)

Danach was sagst du zu der Schmerzensgeldhöhe, in Konsens mit der
IMMDAT oder ADAC Liste:confused:

Hast du "Vergleichsurteile" schon auszugraben:confused:

Dann möchte ich dir erwähnen, dass nicht jeder Fall gleich ist, sondern
oft auch unbekannte Bemessung-Verhandlungskriterien hinsichtlich des
Schmerzensgeld bzw. Höhe (außergerichtlich) mit einfliessen.

Ob jetzt Voll oder Teilabfindung von Schmerzengeld oder mit der Einbeziehung des Verdienstausfalls ect. kann die Höhe schon differieren.

Zuletzt muss ich dir noch mitteilen, dass i. d. R. außergerichtlich, die höheren Summen gezahlt werden.

Das sage ich dir als UV Geschädigter und u. a. als RA-Gehilfe;)


Info:
http://www.psychologie.uni-freiburg.de/forschung/fobe-files/146.pdf

http://www.schah-sedi.de/filecenter_c41d2afce8/Leseprobe+2.pdf

http://www.iww.de/va/archiv/unfalls...ale-besonderheiten-beim-schmerzensgeld-f40453


Nochmals Info zur Bemessung-Kriterien:

http://www.anwalt-berlin-blog.de/20...eldkatalog-verkehrsrecht-rechtsanwalt-berlin/


Grüße

Siegfried21
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Siegfried,

Vielen Dank für Deine Antwort und die vielen Links. Also es wird sich sicherlich nicht um
außergerichtliche Summen handeln da uns im Moment noch keiner die "Schäden" offen zugestehen
möchte und ansonsten mit einer Klageflut gerechnet würde. Der Verdienstausfall bliebe außen vor,
der würde extra berechnet werden und ist natürlich unterschiedlich. Mir ging es rein um das
Schmerzensgeld für den Körperschaden. Vergleichsurteile gibt es leider keine im Moment.
Mh es ist so wir sind Lebendorganspender (also die Klagenden)
Fakt ist wir waren vor der Spende gesund (alle) sonst hätten sie uns nicht
nehmen dürfen.
Schäden sind nun bei einigen ziemlich ähnlich da die Spende ähnliche Folgen verursacht, zumindest bei meinem
zitierten Vergleichsfall.

Womit ich bei der ADAC Schmerzensgeldtabelle nicht klar komme, wie
ist es wenn unterschiedliche Folgen vorliegen.
Z.b. fehlen einer Niere wird ja mit 25.000 bewertet aber es gibt ja noch
zahlreiche weitere Folgen wie Bauchwandbrüche, kognitive Einschränkungen, CFS, Verlust Fortpflanzungsfähigkeit, Nervenschäden, Bluthochdruck, Dauer Schmerzen, verkürzte Lebenserwartung Kosmetische Entstellung etc. etc.
Sicherlich kann man die Einzelnen Schäden nicht einfach Summieren?

VG Espresso
 
Hallo Siegfried, hallo Espresso,

welche Entscheidung trifft der Richter, fordern kann der Anwalt viel!
Natürlich hoffe ich für dich, dass das höhere Schmerzensgeld ausgeurteilt wird (sagt man das so?)!

Mit den Schmerzgeldtabellen haben wir so unsere Probleme, zum Einen sind die Urteile schon älter, dann wird selten die Mitschuld erwähnt- ausser man hat Zugangsberechtigung:confused:

LG
Aramis
 
@Aramis,
genau das war ja meine Frage, ich habe es evtl. unglücklich formuliert bzw. tue ich mir immer noch schwer das verständlich zu formulieren.

-In meinem Fall fordert der Anwalt die Summe x
- Im anderen Fall (nicht so wesentlich anders) das doppelte der Summe x.
Das letztendlich das Gericht die Höhe "aburteilt" ist natürlich auch logisch.
Nur meine ich gelesen zu haben, das das Gericht nicht höher "urteilt" als gefordert. Ist das so ? Also es wird nicht mehr angeboten als der Anwalt fordert oder ? Soweit habe ich das verstanden.
Somit hätte ich Pech gehabt wenn zu wenig gefordert wird sehe ich das
richtig?

Mich hat jetzt eben nur dieser Unterschied stuzig gemacht. Ich betone nochmal es geht um die reine Gliedertaxe also kein Verdienstausfall etc.
der geht extra.
Natürlich ist mir auch klar, das es bei unterschiedlichen Richtern zu ganz unterschiedlichen Urteilen kommen kann unabhängig von dem was der Anwalt fordert.

Ist es auch so, wenn nun der Schadensersatz zu hoch gefordert würde
der Kläger bei einem Vergleich auf den Verfahrenskosten einschließlich diverser Gutachten sitzen bliebe?

Urteile für den speziellen Fall gibt es noch nicht, das steht fest.
Wie kann ich die Tabelle f. Gliedertaxe anwenden wenn es sich um einen
kompakten Schaden handelt also nicht nur ein Körperteil kaputt ist sondern
mehr? Rechne ich dann Arm + Fuß + Kopf + Bauch... hier komm ich nicht ganz mit.

Bitte seid nachsichtig wenn ich da etwas kompliziert denke, ich möchts nur
vom Prinzip in etwa verstehen.

@siegfried

konnte jetzt die hilfreichen Links noch durchlesen. Wie ich das lese kann im Laufe des Verfahrens im Zweifel
noch nach gefordert werden oder? d.h. auf eine Teillklage umgestellt werden solange kein Urteil ergangen ist
und dieses nicht bestandskräftig ist?
Vg espresso
 
Jeep, Espresso,

wobei du vollkommen unschuldig bist- eher noch eine Auszeichnung verdient hättest!
Dazu finde ich nichts im Netz!
Viele machen Werbung für Organspende, aber Aufklärung zu den Folgen einer Lebendspende?

Nachdenkliche Grüße
Aramis
 
Hallo Aramis,

die verbreitete These der Aufklärung für die Lebendspende ist: "Spender leben länger". Das es grundsätzlich in der Branche nicht rund läuft zeigen ja
die Diskusionen über den Organspendeskandal. Natürlich sind Spender die
diese These nicht stützen nicht gerne gesehen und jeder will Sie "weiter" haben so das es mit der Nachsorge auch dürftig ist.
Was allerdings wirklich die Krönung ist, ist der fehlende KV Schutz f. Folgen
der Spende und die Auslagerung an die BG. Jeder Durchgangsarzt fragt mich
"und was wollen Sie hier?".
Ich / Wir kämpfen uns durch wie viele hier allerdings sind die Baustellen umfangreich. Ich bin sehr froh das es dieses Forum gibt. Hier habe ich
schon extrem viel verwertbares Wissen mitnehmen können. Ich bewundere
das Ausharren von langjährigen Kämpfern die sich nicht unter kriegen lassen.
 
Hallo Espresse,

es gibt die Möglichkeit, dass der Anwalt die Höhe des Schmerzensgeld in Ermessen des Gerichts stellt, aber mindestens die Summe X fordert.

Schau mal, ob den Anwalt nicht auch die Formulierung genommen hat.

Gruß
tamtam
 
Back
Top