• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Schadensminimierungspflicht

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Aramis
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Aramis

Erfahrenes Mitglied
Hallo Leidens- und Geduldsgenossen!

Mein Lebensgefährte gehört zu der Kategorie: Personengroßschaden.
Ständig treten neue Verschlimmerungen auf und werden der gegnerischen Haftpflicht vorgelegt, mit diversen Gutachten und KH-Berichten gefestigt.

Trotzdem schreibt uns die Gegnerisch ständig was von Schadensminderungspflicht!
Klar ist, mein Lebengefährte wurde von der DRV in Dauer-EU geschickt.
Nun beschwert sich die Gegnerische erneut, laut IMB -Gutachten ( wir wissen nur was von einer Beurteilung der Arbeitfähigkeit ) könne mein LG vollschichtig arbeiten.
Warum begreifen die nicht, dass ein Konzern in D. keinen EU-Rentner weiterbeschäftigen will, dass die BG keine Haftung bei Weiterbeschäftigung übernehmen wird!
Haushaltsführungsschaden nach Tabelle reicht nicht - bitte ein Gutachten- wer bezahlt das?
Notfall-behandlung: warum wurde die nicht mit der KK abgerechnet ? Welche meint die Gegenerisch-es waren viele... nächstes mal fahr ich meinen Schatz nicht ins KH ( 0-Kosten) nein ich lass Notarzt und Sanka kommen =1500€

Der Gegnerischen liegen ausführliche Berichte über alle Behandlungen vor, sie haben ein Schweigepflichtsentbindung.

Bin grad am Kotz...

Ratlose Grüße
Aramis
 
Hallo Aramis,

lasst euch nicht verunsichern - sprich: gar nicht darauf reagieren.

Wenn Dein Mann Dauer-EM ist (ich hoffe volle EM), dann besteht keine Veranlassung zur Arbeitsaufnahme. Im Gegenteil, bei einer möglichen Arbeitsaufnahme besteht ja sogar noch die Möglichkeit, dass sich sein Gesundheitszustand verschlechtert. Außerdem ist bei einer vollen EM, Restleistungsvermögen unter 3 Stunden täglich nicht festgestellt, dass überhaupt ein Restleistungsvermögen noch vorhanden ist. Solche Bettelbriefe der HPV muss man aussitzen und unter Ablage P "aufbewahren".

Hinsichtlich des Haushaltsführungsschadens darf sich der[FONT=&quot] Tatrichter bei der Schätzung des Haushaltsführungsschadens nach § 287 ZPO in Ermanglung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an dem Tabellenwerkt von Schulz-Borck/Hofamnn (Schadensersatz bei Ausfall von Frauen und Müttern im Haushalt) orientieren, BGH, Urt. V. 3. Februar 2009 – VI ZR 183/08. [/FONT]

Schon Klage eingereicht oder wartet Ihr immer noch auf eine außergerichtliche Einigung?

Gruß
tamtam
 
Danke tamtam,

z.G. hattet ihr ( Siegfried und du ) das Thema ausführlich gepostet;also bin ich recht sauer, aber zuversichtlich!
Isländers`s Ausführungungen sind auch bestärkend! Aber, wenn man nach 4 Jahren wieder von vorn anfängt- einfach nur nervig!

Reicht man billige Kostenvoranschläge oder Tabellen ein ist es nicht genug, sobald man Gutachten über mehrere Tausend Euros einreicht wird man an die Schadenminimierungs-schei... erinnert!
Was denn jetzt?
Nein, Klage ist noch nicht erhoben, aber wir haben dem Anwalt schon gesagt: " Bitte nur einmal Klage androhen!" Dann wird Klage eingereicht!
Ja , volle EU Rente , keine Nachprüfung nötig, keine Verbesserung möglich. Vom Versorgungsamt 70GB nach Aktenlage.
LG
Aramis
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Aramis,

erinnere doch die Haftpflicht mal daran das nicht nur für euch das "Schadenminimierungs"-Gebot gilt, sondern auch für sie. Das heißt das jede Weigerung ihrerseits unmittelbar zur Verschlechterung der Gesundheit deines Mannes beiträgt, was sich für sie nun wieder negativ auswirkt.
Zum anderen: die DRV schickt heutzutage niemanden mehr in die volle EM-Rente, zudem noch unbegrenzt wenn diese nicht noch eine Chance sieht das diese Person wieder arbeiten kann. Also macht euch nicht verrückt, dein Mann hat genug Schaden erlitten, tu was du oben geschrieben hast: lass den Notarzt kommen wenn es deinem Mann wieder so schlecht geht.
Zur Begründung gibst du der Haftpflicht an das du diese Verantwortung nicht tragen kannst wenn es auf der Fahrt Komplikationen gibt die du als Laie nicht bewältigen kannst. Das zum Thema Schadensbegrenzung, du denkst für die mit, mach ihnen das klar - bzw dein Rechtsanwalt.
Lass dich nicht verunsichern, das ist das was sie wollen.

Weiterhin viel Kraft.

Eure Gitti
 
Hallo Aramis,

das ganze ist ärgerlich und macht wütend, irgendwann kommt die Resignation. Genau darauf arbeiten die Versicherungen ja hin.
Lass es nicht so weit kommen!

Mit der Schadensminderungspflicht lässt sich alles totreden.
Wenn ich mich mit diesem Wort letztes Jahr hätte abgefunden, hätte ich heute in meiner neuen (umgebauten) Wohnung keine Badewanne.
Es ist jedes mal ein Fest, da drin zu liegen!

Versuch, es nicht zu nah an Dich ranzulassen. Ich weiß, leichter gesagt als getan.

Ich hoffe Euer neuer Anwalt gibt der Versicherung kontra.

Liebe Grüße und kämpft weiter!
Emma
 
Hallo ,
ich hoffe ihr habt einen FACHANWALT - Waffengleichheit ,,,
sonst sind eure CHANCEN sehr gering . . . .

MFG

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

haben wir, wichtiger ist, wir haben dieses Forum! Danke dafür!

Dank auch für deine Links! Sie waren sehr hilfreich!

LG
Aramis
 
Hallo Aramis,

Gitti hat es gut gesagt, aber Du bist da doch auch davon betroffen, bei dem Ärger den Euch die Versicherung bereitet.
Lasst Euch nicht unterkriegen und lasst die Versicherung für ihre Schikanierungen doppelt blechen.
Warscheinlich der einzige Weg damit sie mit den Schikanen aufhören, zumindest wenn sich möglichst alle so wehren würden.

VG Dahlie
 
Hallo Dahlie, Emma und Gitti:)

nein, wir lassen uns nicht unterkriegen!
Es mußte halt mal raus...
Wir haben den tollsten März, es ist Draussen soviel zu tun, aber man muß am PC sitzen, Aktenordner durchsehen, bescheuerte Fragen beantworten - die hatten wir vor 3 Jahren schon mal beantwortet.....Fragen die lange vor dem Anwaltswechsel schon geklärt waren!
Man kann`s ja mal versuchen:mad:

Dank euch und liebe Grüße
Aramis
 
Grüß Dich, Aramis,


01
In der Regel darf ein Bürger darauf vertrauen, dass Entscheidungen Deutscher Hoheitsträger - und die DRV gehört dazu - auch richtig sind.
Also besteht ein Bestandsschutz.

02
Aufgrund welcher Tatsachen ist denn IMB der Meinung, Dein Mann sei arbeitsfähig? Haben sie ihn untersucht?

03
Die Schadensminimierungspflicht gibt es nicht: Ein Glück! Du musst nur Vernünftiges tun, um den Schaden im Zaum zu halten, allerdings nicht auf Kosten des Rechtes auf vollen Schadensersatz.

04
Ich habe Bedenken gegen Schweigepflichtsentbindungserklärungen zu Gunsten von Versicherungen. Da wird so lang gesucht, bis endlich die Hebamme gefunden ist, die Dame ist inzwischen 94 Jahre jung und sitzt im Altersheim. Zittrige Sütterlinbuchstaben bescheinigen, dass Dein Lebensgefährte schon als Kind so grün geschaut hat. Das wird zum Vorschaden gemacht.....

05
Ich sehe gerade ganz aktuell zwei DRV-Reha-Berichte für Reha zwei verschiedener Verletzter nach Akutbehandlung nach Unfall. In beiden steht: Ursache: Schlüsselnummer "0", heißt: Kein Unfall. Merkwürdig: Becken-Kniegelenks und Sprunggelenksbruch, aber kein Unfall? Schon auf der zweiten Seite des Berichtes liest man, dass der Patient einen Unfall hatte.

Wirklich: Viel an ärztlichen Bescheinigungen ist schludrig bis leichtfertig ausgefüllt. Das kann einen riesenhaften Schaden anrichten. Deswegen will ich erst sehen, was ich weitergebe.

06
Übrigens: Die Entbindungserklärung kann jederzeit widerrufen werden, jederzeit kann gefragt werden: Welche Daten sind von mir gespeichert? Ein Auskunftsrecht besteht: Nach Bundesdatenschutzgesetz.


ISLÄNDER
 
Back
Top