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Schäden durch Medikamentenstudie

tobias88

Neues Mitglied
Guten Tag,
Ich leide an einer paranoiden Schizophrenie und habe 2011 an einer Medikamentenstudie teilgenommen. Für einen Pharmakonzern über einen Prüfarzt. Es wurde ein Neuroleptikum an mir getestet. Ich wurde Akkut und musste die Studie abbrechen. Bis heute leide ich an enormen Erinnerungsstörrungen. Ich Unterlag zu dieser Zeit einer gesetzlichen Betreuung mit dem Aufgabenbereich Gesundheitsfürsorge. Mein Betreuer wurde nicht informiert und es gab keine Einwilligung von ihm. Ich werde nun rechtliche Schritte gegen den Konzern und den Prüfarzt vornehmen. Paragraphen besagen, dass es Sonderregelung bei Verjährungsfristen gibt im Fall von gesundheitlichen Schäden. Ich bitte um Rat
 
Moin moin!

Mir stellt sich da die Frage, wie es überhaupt zu dieser Konstellation kam.

Rein theoretisch - zumindest soweit ich den Inhalt des Beitrags nachvollziehen kann - fand die Studie weder beim Hausarzt noch im Krankenhaus statt.
Sprich, bei Einrichtungen, die grundsätzlich darüber informiert waren, daß eine Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge vorgelegen hat.

Damit bestand zumindest Informationspflicht des Probanden selbst im Rahmen der normalerweise vorher stattgefunden habenden Abfrage des Gesundheitszustandes, der Vorerkrankungen etc.
Z. B. dazu http://www.probanden-online.de/ablauf-medikamenten-studie.htm

Erfolgte eine Gesundheitabfrage? Wurden die Vorerkrankungen, Medikamente, Betreuung etc angegeben?

Wenn der Proband in einer Konstellation wie hier dann nicht angibt, daß eine Betreuung vorliegt, ist dafür der Pharmakonzern meines Wissens nicht haftbar zu machen.

Desweiteren wäre erst einmal abzuklären, ob und inwieweit Vorerkrankungen und Medikamenteneinnahmen seitens des Probanden korrekt angegeben wurden.
Desweiteren wäre einmal abzuklären, ob und inwieweit der Proband über mögliche Nebenwirkungen in Art und Ausmaß aufgeklärt worden ist.

Bevor diese Fragen nicht geklärt sind, ist es für meines Wissens nach weder sinnvoll noch möglich einen vernünftigen Rat zu geben.

gruß buchfreundin
 
Der Prüfarzt war mein langwieriger behandelnder Psychater, er wusste genaustens über die gesetzliche Betreuung Bescheid. Somit erfolgte keine Ordnungsgemäße Einwilligung. Eine Studie für die ich nicht einmal eine Aufwandsentschädigung erhalten habe. Mir wurde gesagt, dass es sich verschlechtern kann, aber nicht das ich bis heute Schäden in meinem Gedächtnis habe.
 
Moin moin!

Wenn man sich im Netz umschaut ... dann findet man vieles schnell und einfach.

Ein guter Artikel, der deine Fragen dazu beantwortet wäre z. B.
http://www.anwaltundarzt.de/de/Verjaehrung.php?navid=67
dazu auch
http://www.koch-lemke-machacek.de/dossiers/strafrechtlich-ahndung-aerztlich-fehler-verjaehrung/
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Behandlungsfehler
dazu dann
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
oder auch
https://openjur.de/u/307982.html

Ob es allerdings Sinn macht, da auf rein die gesundheitlichen Schäden alleine zu gehen - unter dem Aspekt, daß dir mitgeteilt wurde, daß "es schlechter werden könnte" und dazu ggf. noch andere Tatbestände in Betracht kämen - dazu solltest du dir einen Rechtsanwalt suchen.

gruß buchfreundin
 
Hi Tobias,

das verstehe ich nicht ganz.
Solche Studien sind ja freiwillig und du hast einen Termin zur Aufklärung und am nächsten Tag den Termin zur Voruntersuchung.

Beim Aufklärungstermin wird in der Regel über alle Gefahren,die Wirkungsweise und die Risiken des Medikamentes gesprochen und Aufgekärt. Und erst am nächsten Tag gibst du dein Einverständnis.

Wieso fällt dir erst jetzt auf,das dein Betreuer nicht informiert worden ist und wusste der Studienarzt überhaupt das du unter Betreuung stehst ?

Achja,war für diese Studie eine "Aufwandsentschädigung" vorgesehen ?

Gruß,Paul
 
Ja der Prüfarzt war mein langwieriger Psychiater und er wusste genau Bescheid über diese Betreuung. Nein es gab keine Aufwandsentschädigung.
 
Hallo Tobias, willkommen im Forum!

bitte lies dir noch einmal die Fragen von #ilka und paul (von Paul) durch.

Es ist für uns noch nicht klar geworden, wie es dazu kam, dass du die Medikamente erprobt hast. (Paul hat die Fragen genau gestellt.) Dein Arzt hat sie dir doch nicht "heimlich", ohne dein Wissen, gegeben, oder?

Wenn er von dem Betreuer wusste und das nachweisbar ist, dann wird vermutl. dein psychiatr. Krankheitsbild der Grund für den Betreuer sein und - sag ich als Laie! - er als dein Facharzt hätte wissen müssen, dass eine Zustimmung deinerseits nicht rechtswirksam ist.
So ist meine These, die aber schon viele Dinge unterstellt hinsichtlich des Grundes für den Betreuer.

Hast du den Betreuer wegen d. psychiatr. Erkrankung wegen der du in Behandlung bei deinem Facharzt warst, der bei dir die Studie durchgeführt und betreut hat?
Hatte dieser Facharzt mit deinem Betreuer zuvor schon Kontakt?

Viel Erfolg!

Liebe Grüße @all
HWS-Schaden
 
hallo tobias,

vielleicht klären wir erst mal folgendes:

Ich Unterlag zu dieser Zeit einer gesetzlichen Betreuung mit dem Aufgabenbereich Gesundheitsfürsorge. Mein Betreuer wurde nicht informiert und es gab keine Einwilligung von ihm.

bestand die betreuung nur für den gesundheitlichen bereich oder auch andere?
besteht die betreuung immer noch und wenn ja für welche bereiche?

wurde dem arzt der betreuungsausweis vorgelegt, er muss ja über behandlungen bescheid wissen? hast du die sache schon mal mit dem (ehemaligen) betreuer besprochen oder darauf hingewiesen?

es gibt bei möglichen fehlern verjährungsfristen, ja. ausschlaggebend ist einerseits, wann du von den fehlern definitiv kenntnis hattest (wenn diese überhaupt gegeben sind), andererseits könnte aus der schilderung (der arzt wusste von der betreuung?) zu schliessen sein, dass die verjährung eine viel längere frist hat, wenn ein vorsatz anzunehmen wäre.

aber klären wir erst mal die ersten fragen.


gruss

Sekundant
 
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