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Schädelhintrauma

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas H.M.N
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

H.M.N

Nicht aktive Mitglieder
Hallo und guten Tag zusammen!
Ich erhoffe mir in diesem Forum einige nützliche und evtl auch einige wichtige Anworten:-)
Meine Mutter wurde vor ca 4 Wochen Opfer eines Verkehsunfalles,sie wurde angefahren(schuldlos)
Sie erlitt ein SHT des 2ten Grades.(Hirnblutungen,Schädelbruch ect..)
Da meine Mutter(79 Jahre) bis dato ihr Leben ganz alleine,solide und mit Freude lebte ,steht jetzt eine sehr gewöhnungsbedürftige Situation an,
denn sie wird ihr Leben zu 99 Prozent nich mehr ohne fremde Hilfe meistern können,sie wird zu Pflegefall werden!
Hat jemand Erfahrungen Zwecks Schmerzensgeldhöhe,muß die Pkw-Vers. die kompletten Pflegekosten(pflegestufe 2) übernehmen egal in welcher Preislage sich das Pflegeheim bewegt ect..
Es geht mir nicht um das Geld,ich möchte nur,daß meine Mutter zu ihrem Recht kommt und das zu Hundert Prozent,man kann mit Geld viel gut machen aber nun mal nicht alles
Ich habe natürlich einen Anwalt zu Rate gezogen,würde mich aber auch gerne mit Menschen unterhalten die diesbezüglich schon Erfahrung haben
m.f.g
H.M.N
 
Hallo H.M.N

erstmal herzlich willkommen hier im Forum!

Als ich Deinen Beitrag gelesen habe, musste ich ein zweitesmal lesen.....

Du sagst,
und 1 Satz zuvor fragst Du nach der Schmerzensgeldhöhe!

Und dann
.... aber 1 Satz später sagst du, dass sie Pflegestufe 2 hat!

Wenn Du einen Anwalt zu Rate gezogen hast, ist es schonmal eine gute Richtung.
Aber wie soll ich das
würde mich aber auch gerne mit Menschen unterhalten die diesbezüglich schon Erfahrung haben
verstehen?
Erfahrung in welcher Hinsicht?

Nicht böse sein, weil ich meine Überlegungen hier so darstelle ..... würde mich freuen, wenn Du mich ein wenig "aufklären" könntest!

Grüßle vom Herzblut
 
Hallo H.M.N.,

die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeuges wird mit Sicherheit dafür einstehen müssen.
Allerdings nicht für "jede Höhe" der Preislage des Pflegeheimes. Auf Grund des bereits hohen Alters deiner Mutter wird sie sich außerdem mit Sicherheit weigern und argumentieren das dies ohnehin in "naher Zukunft" angestanden hätte. Wie es deiner Mutter vorher ging intressiet die nicht.

Was sie aber auf jeden Fall zahlen müssen ist ein vernünftiges Schmerzensgeld das ich an deiner Stelle versuchen würde als monatliche Rente zu bekommen um die Kosten des Pflegeheimes zu abzudecken.

Ich denke hier wird ein guter Anwalt sehr wichtig sein. Ich hoffe dir schreiben noch mehr Mitglieder die dir genauere Auskunft geben können.

@Herzblut,

Pflegestufe II wird auch in Fällen gegeben in denen die betreffende Person sich nicht mehr selbstständig versorgen kann (hier reicht es schon wenn die Pflegeperson noch selbst gerade mal den Löffel zum Mund führen kann).

Pflegestufe III gibt es erst wenn der zu pflegende fest im Bett liegt und gar nichts mehr tun kann. Meine Schwiegermutter war bereits lange bettlägerig und bekam 3 Wochen nach ihrem Tod Pflegestufe III anerkannt. War für uns sehr hilfreich - Achtung Ironie pur.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo,also richtet euch schon mal auf eine Verschleppung von Seiten der Versicherung,da sind schnell ein paar Jahre im Land.Hoffe der Anwalt hat schon einige solcher Fälle gemacht,LG Erich
 
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