Bin Echt sauer habe bei der Rv angerufen und mir wurde gesagt die hätten beim Med izinischen Dienst die Akte erst erhalten obwohl ich letztes Jahe die Auskunft schon hatte das es dort liegt.
Antrag war 7.9.2011 Kontoklärung und überprüfen der Akten erfolgt bis Oktober 2011.
Gibt es vom SB zum Med.noch ne Stelle wo geprüft wird ,jedenfalls war die SB des Med sehr unfreundlich .Jetzt bin ich überein gekommen das ich alles Neue hinschicke und die vom Hausarzt und Bg nichts anfordern.
Muß ich das Gutachten der Bg dahin schicken ist ne Ablehnung der UV oder reichen so Berichte aus ?.Beim HA bin ich kaum da alles über den Schmerzarzt und Rehaarzt für Psysio und Rehabilationstherapie läuft .Zusätzlich habe ich neue Befunde Szintigraphie und ne Arthroskopie muß ich die Bilder Hinschicken.
Nach 1 1/2 Jahren müßte doch was entschieden sein und nicht gesagt werden die hätten zuviel zutun .Irgendwas meinte die wegen ner Nachprpüfung aber ob ich zum Gutachten muß keine Auskunft.
Bekomme ALG 1 nach §145 und hoffe das es bis August durch ist weil ich sonst nichts mehr erhalte.
Es war ja alles vollständig bei Antrag und nun wegen Verzögewrung wird alles neu an gefordert wie beim Neuantrag .
Wer hat auch die Erfahrung gemacht und kann man sich irgend wo beschweren?
LG SONJA
Antrag war 7.9.2011 Kontoklärung und überprüfen der Akten erfolgt bis Oktober 2011.
Gibt es vom SB zum Med.noch ne Stelle wo geprüft wird ,jedenfalls war die SB des Med sehr unfreundlich .Jetzt bin ich überein gekommen das ich alles Neue hinschicke und die vom Hausarzt und Bg nichts anfordern.
Muß ich das Gutachten der Bg dahin schicken ist ne Ablehnung der UV oder reichen so Berichte aus ?.Beim HA bin ich kaum da alles über den Schmerzarzt und Rehaarzt für Psysio und Rehabilationstherapie läuft .Zusätzlich habe ich neue Befunde Szintigraphie und ne Arthroskopie muß ich die Bilder Hinschicken.
Nach 1 1/2 Jahren müßte doch was entschieden sein und nicht gesagt werden die hätten zuviel zutun .Irgendwas meinte die wegen ner Nachprpüfung aber ob ich zum Gutachten muß keine Auskunft.
Bekomme ALG 1 nach §145 und hoffe das es bis August durch ist weil ich sonst nichts mehr erhalte.
Es war ja alles vollständig bei Antrag und nun wegen Verzögewrung wird alles neu an gefordert wie beim Neuantrag .
Wer hat auch die Erfahrung gemacht und kann man sich irgend wo beschweren?
LG SONJA