Situation:
krank 03/2008 - 01/2010
Wiederinglkiederung erfolgte nicht, da von der KK ausgesteuert und bei Arbeitsamt gibt es ja so etwas angeblich nicht (gibt es doch, man hat und hier nachweislich falsch beraten).
Kündigung zum 28.02.2010
Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, da es nachweislich nicht möglich ist 40 h sofort und volll arbeiten zu gehen, wenn es überhaupt möglich ist
GdB 60%
AAmt schiebt nun Fördermöglichkeiten zur RV und RV lässt sich seit März Zeit mit der Entscheidung über Teilhabe am Arbeitsleben. Lehnt die RV ab, würde das AAmt fördern. Bis dahin sind wir jedoch Hatz IV....
Wie macht man auch dem AAmt Druck, dass eine Entscheidung gefällt wird, mit einer Untätigkeitsklage beim SG? Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
O-Ton der Dame vom AAmt: Sie hängen zwischen 2 Behörden... Klar, aber getan wird auch bloß nix.
krank 03/2008 - 01/2010
Wiederinglkiederung erfolgte nicht, da von der KK ausgesteuert und bei Arbeitsamt gibt es ja so etwas angeblich nicht (gibt es doch, man hat und hier nachweislich falsch beraten).
Kündigung zum 28.02.2010
Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, da es nachweislich nicht möglich ist 40 h sofort und volll arbeiten zu gehen, wenn es überhaupt möglich ist
AAmt schiebt nun Fördermöglichkeiten zur RV und RV lässt sich seit März Zeit mit der Entscheidung über Teilhabe am Arbeitsleben. Lehnt die RV ab, würde das AAmt fördern. Bis dahin sind wir jedoch Hatz IV....
Wie macht man auch dem AAmt Druck, dass eine Entscheidung gefällt wird, mit einer Untätigkeitsklage beim SG? Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
O-Ton der Dame vom AAmt: Sie hängen zwischen 2 Behörden... Klar, aber getan wird auch bloß nix.