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RV-Beiträge nach Unfall auf eigenen Kosten nachzahlen - Unfall: unverschuldet

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas raopfer
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

raopfer

Neues Mitglied
Guten Tag

Nach einem schwerem Verkehrsunfall war man eine ganze Zeit lang recht mau drann. Auch ist die Advokatin lieber in den Skiurlaub gefahren und noch weitere Fehleinsätze der Rechtsberatung haben eher die ganze Sache verschlimmert.

Es stellt sich die Frage: Können RV-Beiträge nach einem Unfall auf eigene Kosten noch nachgezahlt werden, incl. Verzinsungen - Unfall: war unverschuldet/ 100%.

lt. Recherche im Internet haben wohl Studierte bis 45 die Möglichkeit,
noch fehlende Beiträge für Studienjahre nach zu schieben.
? gibt es in dem Unfall-Bereich auch Härtefall-Regelungen, welche eine
Nachzahlung noch ermöglichen? So generell mal nach gefragt.

Nach einem Telefonat mit dem RV-er(ehem. Lva) ist eine Nachzahlung
generell nicht möglich.
b) könnte man evtl. über den Klageweg eine Lösung herbeiführen.

Unschön ist, dass man so paar Jahre, bzw. Rentenpunkte verloren hatte,
nur weil so ein Dödel Einen in die Intensivabteilung gerrammt hatte, incl.
Folgeschäden + Berufsunfähigkeit. Ein Drama

Evtl. hat ja ein Mitleser Erfahrung und kann berichten, ob noch was geht
oder generell nichts mehr?
Würde für die fehlenden Zeiten den 2-, bzw. 3-fachen gesetzl. Beitragssatz
komplett einzahlen, incl. Verzinsung.
Wenn aber die Kassen nicht wollen....na dann

Bedanke mich. Grüsse alle Mitleser.
 
Hallo RA-opfer,

willkommen!
Ich hau alles was ich deinen Beiträgen entnehmen (verstanden) habe mal in den Topf-
du willst ins Ausland -evtl. dort arbeiten- bist unverschuldet verunfallt, Bg-Fall und hast nicht genug Rentenbeitragszeiten?
Dein Anwalt vertritt dich nur gegen den Unfallgegner oder auch in den gesetzlichen Versicherungen?

Also aus meinem Umfeld weiß ich, dass die DRV die Renten auch in andere EU-Länder überweist. Warum sollte es die Bg nicht auch tun? Aber, wenn du in D ein Konto hast, sollte es doch möglich sein?
Wegen der DRV-Rente sprich mit einem DRV Berater vor Ort, vorher suchst evtl. noch Hilfe von VDK und I-Net ( hier wird sich auch noch jemand melden).

Bist du selbstständig gewesen- ohne Altersvorsorge?

VG
Aramis
 
Hallo RA-opfer,

bist Du mit der DRV in Kontakt und hast denen auch einen Bogen zurück gesandt, das Deine Ausfallzeiten aufgrund eines Unfalls entstanden sind und hast Du dort auch die Anschrift und das AZ der Haftpflichtversicherung angegeben?

Die DRV holt sich dann für die Zeiten der AU - welche aufgrund des Unfalls entstehen die Beiträge von der Haftpflichtversicherung und bucht diese zu Deinen Gunsten ein.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

wie sieht es denn aus, wenn das UO noch keine Berufausbildung hatte, wohl aber schon (geringe) Rentenbeitragszeiten?

Wird sich da die Rentenversicherung auch an die HPV wenden? Und wenn ja: in welcher Höhe holt sie sich die Beiträge? Kennst du dich da auch aus? Wir haben gerade einen Kontenklärungsantrag abgeschickt ... Bin gespannt, was dabei herauskommt. Aber es ist ja auch gut, im Vorfeld Bescheid zu wissen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

Deine Frage kann ich so leider nicht beantworten.

Aber es ist richtig und gut so, dass ihr eine Kontenklärung machen lasst.

In all den Jahren war es so, dass ich alle 1 bis 2 Jahre einen Fragebogen von der DRV erhalten habe den ich ausfüllen musste, wegen Unfalldatum, HPV, Unfallfolgen etc.

Ich habe diesen Bogen jeweils kopiert und neu unterschrieben und die Bemerkung gemacht, dass es sich IMMER wieder bei AU primär auf die Unfallfolgen bezieht. Simpel ausgedrückt einen "Dauerauftrag".

Irgendwann hörte es auf mit diesem Fragebogen und ich habe gesehen, dass alle "Verletztengeldzahlungen" nur noch ausgewiesen wurden unter "Sozialleistungen".
Na Sozialleistungen ist ein sehr weitläufiger Begriff: Verletztengeld, Krankengeld, ALG1, Hartz4.....

Da bin ich stutzig geworden und hatte das Glück jemanden bei der DRV zu kennen. Dem habe ich alle Unterlagen mitgegeben und der hat "intern" alles geklärt, dass ich die Zeiten von xy auch korrekt eingebucht bekomme und die Kosten von der HPV zurück geholt werden.

Er gab mir noch den Hinweis; immer wenn ich wegen des Unfalls Verletztengeld beziehe, soll ich dieses der DRV auch noch mal mitteilen - und es mir auch bestätigen lassen.
Häufig hätte man dort keine Zuordnung und ich solle mich so absichern.

Die DRV hat auch eine spezielle Abteilung für solche Fälle. Der Name fällt mir gerade nicht ein.

Aber es ist halt Fakt - wenn Du einen Rentenauszug bekommst, dann kannst Du als Versicherungsnehmer nichts mit dem Status "Sozialleistungen" anfangen. Da wird dieses sehr schwierig für uns.

Hier sollte die DRV konkret alles ausweisen, sprich was für eine Sozialleistung und ob sich die Versicherungsgelder von der HPV zurück geholt worden sind. Ansonsten ist es absolut intransparent für uns.... :mad:

Viele Grüße

Kasandra
 
Also aus meinem Umfeld weiß ich, dass die DRV die Renten auch in andere EU-Länder überweist. Warum sollte es die Bg nicht auch tun? Aber, wenn du in D ein Konto hast, sollte es doch möglich sein?
Wegen der DRV-Rente sprich mit einem DRV Berater vor Ort, vorher suchst evtl. noch Hilfe von VDK und I-Net ( hier wird sich auch noch jemand melden).

Bist du selbstständig gewesen- ohne Altersvorsorge?

Es geht in erster Linie um die Ausgleichszahlungen der Fehlbeiträge,
welche in der Regel hätten geleistet werden können, wenn der Unfall
nicht gewesen werden.
In der Regressabteilung wurden nach dem Unfall noch Beiträge einbezahlt,
aber irgendwann ist dann die Zahlung eingestellt worden, wie auch der
Advokaten-Kontakt, wg. Advokaten-Kanzleiwechsel, Nachfolger war auch nichts und auf dem Obersozialgericht wollte man die letzten Euro noch
versenken. Alles nix Gescheites. Zudem wird man durch die Hinhaltetaktik
der gegnerischen Versicherungen äußerst arm gerechnet, so daß weitere
Beitragszahlungen einfach nicht mehr möglich sind. Man vegitiert mehr,
als dass man lebt.
Man wäre ganz gerne mit 45 Beitragsjahren in die Rente gegangen,
so werden es wohl eher 35 mit sauberen Abstrichen. Bis dahin ist wohl
auch der Anspruch verjährt ( 30-jährige ) usw.

Dass eine Rente in das Ausland versendet wird mit Lebensnachweis ist
bereits bekannt, da Familienmitglieder im Ausland problemlos ihre Renten
erhalten.
Kurz: man ist halt in der Situation, dass nun noch Beiträge nach bezahlt
werden könnten, wenn die Rentenstationen die Nachzahlungen akzeptieren.
Daher die Frage, ob in diesem speziellem Fall als Härtefall die Rentenkassen
etwas entgegen kommen oder diese sich nur auf die gesetzlichen Grundsätze festnageln?

Mau ist halt, dass man nicht nur Gesundheit, Gelder, Zeit verloren hat,
sondern auch Pensionsleistungen.
Werde beim lokalen Rentenbearbeiter einen Termin machen und mal
vor sprechen. Man wird sehen.


wie sieht es denn aus, wenn das UO noch keine Berufausbildung hatte, wohl aber schon (geringe) Rentenbeitragszeiten?

Berufsausbildung ist genug vorhanden, wie auch bereits mehrere Jahre Berufserfahrung.

Hallo RA-opfer,
bist Du mit der DRV in Kontakt und hast denen auch einen Bogen zurück gesandt, das Deine Ausfallzeiten aufgrund eines Unfalls entstanden sind und hast Du dort auch die Anschrift und das AZ der Haftpflichtversicherung angegeben?
Die DRV holt sich dann für die Zeiten der AU - welche aufgrund des Unfalls entstehen die Beiträge von der Haftpflichtversicherung und bucht diese zu Deinen Gunsten ein.

Bögen wurden ausgefüllt, Regressabteilung wurden kontaktet, Ausfallzeiten wurden eine Zeit lang bezahlt. Verzögert wurden auch wegen dem
laschen Advokaten Zahlungen der Gegnerischen, so dass in der Zwischenzeit einfach finanzielle Löcher entstanden. Irgendwann waren auch die Ämter nicht mehr groß motiviert.
 
Hallo RA-Opfer,

also demnach lief doch alles.

Hast Du ggf. ein Feststellungsurteil, welches Du der DRV zur Verfügung stellen kannst?

Viele Grüße

Kasandra
 
also demnach lief doch alles.
Hast Du ggf. ein Feststellungsurteil, welches Du der DRV zur Verfügung stellen kannst?

Was bedeutet ein Feststellungsurteil? :( Eine Komplett-neu-Begutachtung
5 Jahre nach dem Unfall?

Abfinden habe ich mich jedenfalls nicht lassen :D
Und die Verjährung hat man auf dem Oberlandesgericht per Titel ausgefochten. Gilt dann bis Lebensende oder zumindest 30 Jahre.

ps. hat man nach 8 Jahren auch mal einen Anspruch auf eine Kur,
evtl. so 2 Wochen :D
 
Hallo Raopfer,

jetzt geht es drunter und drüber.....

Es gibt seit dem Jahr 2000 / 2001 (halt irgendwo in diesem Zeitraum) keine 30 jährige Verjährung mehr.

Die Verjährung wurde auf 3 Jahre herab gesetzt!
Daher ist es unbedingt wichtig, wann Dein Unfall war und wann die letzten Aktivitäten mit der HPV waren

Ein Feststellungsurteil bedeudet in diesem Sinne, dass gerichtlich, per Urteil festgestellt wurde, dass Du Dich nicht hast von der HPV abfinden lassen und die HPV für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden bei Dir aufkommen muss.

D. h. ; wie ist bei Dir der Status?

Was eine Kur (eine Kur gibt es in diesem Sinne nicht mehr!) demnach eine Reha angeht, wann hattest Du die letzte stationäre Reha und wer war der Kostenträger? KK oder DRV? Haben es sich die KK o. DRV von der HPV das Geld wieder geholt?

Du siehst, man muss bei Dir noch etwas Licht ins Dunkel bringen...

Viele Grüße

Kasandra
 
Die Verjährung wurde auf 3 Jahre herab gesetzt!
Daher ist es unbedingt wichtig, wann Dein Unfall war und wann die letzten Aktivitäten mit der HPV waren

Ein Feststellungsurteil bedeudet in diesem Sinne, dass gerichtlich, per Urteil festgestellt wurde, dass Du Dich nicht hast von der HPV abfinden lassen und die HPV für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden bei Dir aufkommen muss.
D. h. ; wie ist bei Dir der Status?a

erst mal besten Dank.

Eine Abfindung wurde zwar von der Gegnerischen angeboten, aber von mir nicht akzeptiert(Haus ist bezahlt)
Im nächsten Schritt wollte man auf dem Obersozialgericht noch paar Euro
abgreifen, welches aber in einem Fiasko mit dem damaligem Advokaten endete. Der Adovkat wurde entlassen vorauf mich dieser regressierte, weil ich die Zahlung wegen "mangelhafter Beratung" nicht bezahlte. Die Einrede der
Verjährung hatte der Advokat in diesem Zusammenhang völlig außen vor gelassen.

Mit einem anderen Adovkaten habe ich dann aber den gerichtlichen Titel
noch auf dem Obersozialgericht erwirkt, da der Verletzungsgrad höher als hoch lag. Mein damaliger Advokat telefonierte mit dem Richter dort und der Titel wurde dann zugesandt.
Die HPV zahlt brav weiter für Einlagen, Hilfsmittel, usw.


Was eine Kur (eine Kur gibt es in diesem Sinne nicht mehr!) demnach eine Reha angeht, wann hattest Du die letzte stationäre Reha und wer war der Kostenträger? KK oder DRV? Haben es sich die KK o. DRV von der HPV das Geld wieder geholt?
a

die letzte Reha war direkt nach dem Unfall, schon paar Jahre her. Kostenträger
war damals noch die lva/Drv, später dann uv-Fall/bg. War im Koma/Poli-trauma.

bin da vermutlich zu lahmarschig(kein Bettler), wenn es um reha-Anträge geht? Müsste mal den Arzt fragen, wenn das nächste Einlagen-Rezept mal fällig ist...


Bist du selbstständig gewesen- ohne Altersvorsorge?
nööh, ANehmer, extern zum elterlichen Betrieb, nebenher noch im elterlich. Betrieb tätig,
wie Selbständig im Ausland. Nach der Prüfung war die Selbständigkeit geplant.
Beitragseinzahlung seit der Ausbildung, danach Gesellenjahre usw. RV-Beiträge hätte man
aber weiter als Freiwilliger noch einbezahlt, auch vom Ausland aus. So hat man halt ein Renten-
Beitragsloch
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Raopfer,

demnach hast Du mit dem 2. Rechtsanwalt noch mal die Kuh vom Eis bekommen..... so wie ich Dich verstehe.

Dann weiterhin entnehme ich Deinen Zeilen, dass es sich bei Dir auch um einen BG-Fal handelt.

Gehe ich von einem BG-Fall aus, eine Reha (Kur) gibt es dort nicht.

Nur sogn. EAP´s oder BGSW´s.

Bei Dir lief es sicherlich nach dem Unfall als sogn. AHB (Anschlussheilbehandlung), weil du zu fit warst weiter im Krankenhaus zu bleiben, aber noch nicht nach Hause konntest.

Kennst Du diese Leistungen bzw. Audrücke EAP o. BGSW? Wenn nein, lies Dich mal zu diesen Themen auf der Homepage DGUV ein.

Die DRV oder KK wird sicherlich eine Reha bei Dir ablehnen, weil der Kostenträger dann die BG ist. Die BG wird sich dann die Kosten von der HPV wieder holen.
So ist das System.

Viele Grüße

Kasandra
 
demnach hast Du mit dem 2. Rechtsanwalt noch mal die Kuh vom Eis bekommen..... so wie ich Dich verstehe.n
ja, mit mords trah-rah

Kennst Du diese Leistungen bzw. Audrücke EAP o. BGSW? Wenn nein, lies Dich mal zu diesen Themen auf der Homepage DGUV ein. n

ja, lese mich mal da ein

Die BG wird sich dann die Kosten von der HPV wieder holen

werde da beim Doc mal vorsprechen; mal schauen, ob es Sonderurlaub
gibt?:D
 
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