• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Rollerunfall 21.09.2010

cyber72rs

Nicht aktive Mitglieder
Hallo zusammen, möchte euch was fragen..

Hatte am 21.09.2010 einen Rollerunfall unverschuldet.

Befuhr innerstädtisch die Straße auf ein Stoppschild zu, hatte aber noch ein Auto vor mir, dieses hielt und fuhr dann weiter, ich fuhr an und hielt am Stoppschild daraufhin knallte es enorm der hinter mir ist mit enormen Anfahrgas auf mich drauf, nach dem Knall habe ich nichts mehr mitbekommen, bin erst nach einigen Sekunden auf dem Asphalt wieder wachgeworden kam dann ins Krankenhaus, hatte viel viel Glück gehabt

Diagonose:

HWS Distorsion 1 Grades (Schwindel,Kopfschmerze, Bewegungseingeschränkt)
Knieprellung am Tibialkopf
Multiple Prellungen (Beckenprellung) Gesäßhämaton mit Prellmarke
Linke Schulter Schmerzen.


Waren sehr heftige Schmerzen besonder die Beckenprellung

War vom 21.09-29.10.2010 100% Erwerbsunfähig bin aber Arbeitslos stand also der Vermittlung nicht zur Verfügung.

Hatte Krankengymnastik insgesamt 18 Einheiten.

Sprich jeden Tag Arzt.

Die Versicherung macht natürlich teils nur Theater läuft aber alles über einen Fachanwalt.

1400 Euro hat die Versicherung bis jetzt als Schmerzensgeld gezahlt

Beruft sich auf die ADAC Tabelle Fälle 29.168 und 29385.

Die Anwältin meint das wäre zu wenig und fordert ein Summe nicht unter 2500 sprich 1100 Rest + Nutzungsausfall den die Versicherung jetzt für 10 Tage mit 10 Euro abrechnet obwohl im Gutachten 18 Euro festgelegt sind.

Der Unfallverursacher hat grob fahrlässig gehandelt, er hat der Polizei sich so geäußert, er hätte gedacht ich würde nicht mehr halten, und wollte auch noch schnell also ohne am Stoppschild zu halten über die Kreuzung obwohl ja schon Gegenverkehr kam.

Was meint ihr lohnt sich da eine Klage habe keine Rechtschutzversicherung..

Gruß

Marc
 
Hallo Marc,

was aus deinem Text nicht klar hervorgeht für mich:
Welche Beschwerden hast du jetzt noch bzw. hast du noch welche?
Bist du wieder arbeitsfähig, auch wenn du arbeitslos bist?

Zu der Geltendmachung gegen die gegnerische Haftplichtversicherung. Das sind verschiedene Posten, die deine RA einzeln klar beziffern muss:
1. Schmerzensgeld
2. Schadensersatz
a) Therapie-, Arzt-, Untersuchungs-, Hilfsmittelkosten
b) Lohnausfall
c) Haushaltsführungsschaden

Zum Schmerzensgeld: Falls du noch Beschwerden hast, ist das zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu beziffern, da die Dauer und Art der Beschwerden ja noch nicht absehbar wäre.

Viele Grüße
derrotekobold
 
Hallo danke für deine Antwort, nein ist wieder alles in Ordnung sprich Gesamtdauer der Beschwerden waren 6 Wochen.

Es geht letztendlich nur noch um die Höhe des Schmerzensgeldes.

Sprich 1400 Euro wurden gezahlt,Anwältin meint ist zu wenig und forderte einen Betrag von nicht unter 2500, sprich Rest von 1100 Euro.

Versicherung hat abgelehnt müsste jetzt in Klage gehen, bin aber nicht Rechtsschutzversichert umd müsste PKH beantragen, meint ihr das lohnt sich oder soll ich es lassen....


Gruß

Marc
 
Back
Top