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richterl.Anordnug oder Ladung RA-wechsel eilt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas beiself
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

beiself

Erfahrenes Mitglied
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
brauche eure Hilfe!
Schreiben vom Gericht:
hiermit werden Sie auf richterliche Anordnung zum Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage am...geladen. (Grundlage: ein Vergleichsangebot der Gegenseite das nicht akzeptabel ist)
Bitte bringen Sie diese Ladung zum Termin mit.
Ist dies nun eine richterliche Anordnung oder eine Ladung? Was soll der Mischmasch?
(Zur Anmerkung, ich habe die Vollmacht meines noch RA vor ca. einer Woche widerrufen in den Punkten nach § 83 ZPO, Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis)
Termin beim neuen RA habe ich am Montag. (Ein Wechsel dürfte kein Problem sein, da der noch RA nachweislich Fristen versäumt hat)

Für Antworten die hier Licht in diesen Dsungel bringen wäre ich sehr dankbar.
Grüße beiself
 
Hallo Beiself,

ich meine, dass die Form des Briefes eine Ladung ist. Dabei wird Deine Anwesenheit richterlich
angeordnet.

Es gibt Erörterungstermine ohne Anwesenheitspflicht. Dass Deine Anwesenheit angeordnet wird, bedeutet m.E., dass der Richter / die Gegenseite eine Entscheidung haben will. Was Du ja ohnehin vermutest.

Du musst Dich nicht darauf einlassen!

LG Christiane
 
Richterlicher Hinweis

Hallo beiself,

siehe es als Ladung zum Termin an. Das persönliche Erscheinen ist angeordnet.

Ich gehe mal davon aus, dass es vor das Landgericht geht. Da musst Du vom RA vertreten sein, sonst droht Versäumnisurteil durch Antrag der Gegenseite.

Also, Du und RA zum Termin.

Herzliche Grüße vom RekoBär:-)
 
Danke Christiane,
ich war ja im Sept. 2016 im Krankenhaus. Ich habe viel zuviel Stresshormone (Cortisol) in mir
Das ist laut letztem Bericht vom Endo immer noch so. Bin natürlich sehr aufgeregt. Und gerade deshalb und mit meinen Traumafolgestörungen zusammen habe ich berechtigtes Misstrauen, dass ich unter Druck gesetzt werde und evt. zustimme obwohl ich es nicht will.
Ich weis inzwischen und wahrscheinlich auch die Gegenseite, dass wenn die mich die Gewalttaten erzählen lassen, ich in einem verletztlichen Zustand mich befinde, im meinem Kindsein wo ich hab alles über mich ergehen lassen und schutzfunktional abgespaltet habe.
Wenn ich in diesen Zustand versetzt werde, fühle ich mich nur wieder hilflos und ausgeliefert und habe null Verteidungsmöglichkeiten.
Ausser evt. die Flucht. Die Frage wäre für mich auch, kann ich den Gerichtssaal einfach so verlassen oder gibt es hier Nachteile?
LG beiself
Das Schreiben vom Gericht ist nicht unterschrieben. Hat dies eine Bedeutung?
LG beiself

Hallo,
die Klage ist noch vor dem Sozialgericht, 1te Instanz.
LG beiself
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Sozialgericht

Hallo beiself,

in dem Fall könntest Du auch ohne Rechtsanwalt hin. Aber anwesend musst Du auf jeden Fall sein.

Herzliche Grüße vom RekoBär:-)
 
Hallo Beiself,

es gibt nur eine Möglichkeit nicht hinzugehen. Du musst beweisen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kannst. Du hast ja einen Anwalt. Der muss Dein Anliegen auch wirklich vertreten.

Ich war mal bei einer Verhandlung dabei. Nur als Zuschauer. Aber das hat der älteren Dame viel Kraft gegeben. War eine üble Sache, Strafprozess bzgl. Betreuung ihrer eigenen Tante. Der hatte man von jetzt auf gleich eine staatlich bestellte Betreuerin vor die Nase gesetzt. Auch ein ganz übles Thema.

Will damit nur sagen >> vielleicht hast Du so jemanden zum Mitnehmen für Dich?

Ich wünsche Dir ganz viel Kraft & Glück. Da ich Christin bin, empfehle ich vorher zu beten. Um Kraft, Durchhaltevermögen, Recht, zu bitten. Ich mach das so. Das kann man auch, wenn man bisher nichts mit Gott am Hut hatte. ;-))

LG Christiane
 
Hallo Christiane,
ich bin auch Christin und das Beten hat mir schon in meiner gewaltvollen Kinderzeit geholfen.
Das war sozusagen meine Schutznische gewesen.
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem Anwalt der auch ehrenamtlich für den weissen Ring arbeitet. Heute morgen bekam ich die Zusage von ihm, dass er mein Mandat übernimmt.
Ich muss also nicht alleine zum Erörterungstermin gehen. Das beruhigt mich schonmal etwas. Obwohl es immer noch stressbehaftet ist.
Liebe Grüße beiself
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Beiself,

ich werde an Dich denken (beten). Wann hast Du Termin? Wenn Du den öffentlich nicht schreiben willst, schick mir doch eine PN oder E-Mail wasserzeichen1@gmail.com. Nur wenn Du magst!

Vor einer Sitzung, die ich leiten musste, habe ich immer gebetet und siehe da, es half mir. Ich steh so ungern im Mittelpunkt, dass fiel mir zu dieser Zeit sehr schwer. Mittlerweile hatte ich eine Arbeit, bei der mir nichts anderes übrig blieb. Leider nur befristet.

LG Christiane
 
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