hallo an alle und an alle, die mehr wissen als ich,
ist es allgemein üblich, dass ein Sozialgericht dem von ihm bestimmten Gutachter zugleich mit dem Beweisbeschluss und Gutachtensauftrag die Verwaltungs- und Gerichtsakten übersendet, der Betroffene parallel dazu ebenfalls eine Abschrift erhält und so noch gar keine Möglichkeit hatte, innerhalb der 2 Wochen Ablehnungsgründe oder sonstige Bedenken gegen diesen Gutachter vorzubringen. Wo bleibt da der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten? Müßten nicht zuerst vom Gericht die 2 Wochen Rückäußerungsfrist abgewartet werden, ehe die Gerichts- und Verwaltungsakten an irgendeiner Gutachter übersandt werden?
Gerichtsverfahren finden doch nicht im grundrechtsfreien Raum statt?
Würde mich interessieren, ob sowas gängige Praxis der Gerichte ist und wie sich dass mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen vereinbaren "soll"?
M. E. ist eine solche Vorgehensweise auch nicht durch die allgemein wohl üblichen Schweigepflichtentbindungserklärungen, die von Sozialgerichten zur Unterzeichnung übersandt werden abgedeckt.
Hier sträubt sich mein Rechtsempfinden gewaltig. Hilfe?
gruß Max 66
ist es allgemein üblich, dass ein Sozialgericht dem von ihm bestimmten Gutachter zugleich mit dem Beweisbeschluss und Gutachtensauftrag die Verwaltungs- und Gerichtsakten übersendet, der Betroffene parallel dazu ebenfalls eine Abschrift erhält und so noch gar keine Möglichkeit hatte, innerhalb der 2 Wochen Ablehnungsgründe oder sonstige Bedenken gegen diesen Gutachter vorzubringen. Wo bleibt da der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten? Müßten nicht zuerst vom Gericht die 2 Wochen Rückäußerungsfrist abgewartet werden, ehe die Gerichts- und Verwaltungsakten an irgendeiner Gutachter übersandt werden?
Gerichtsverfahren finden doch nicht im grundrechtsfreien Raum statt?
Würde mich interessieren, ob sowas gängige Praxis der Gerichte ist und wie sich dass mit dem informellen Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen vereinbaren "soll"?
M. E. ist eine solche Vorgehensweise auch nicht durch die allgemein wohl üblichen Schweigepflichtentbindungserklärungen, die von Sozialgerichten zur Unterzeichnung übersandt werden abgedeckt.
Hier sträubt sich mein Rechtsempfinden gewaltig. Hilfe?
gruß Max 66