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"Report Mainz" zur „BSG-Krankengeld-Falle“ - Dienstag, 27.01.2015, 21.45 Uhr

Mit Forums-Unterstützung geht es darum, wie


kleinste Fehler bei der Krankmeldung Patienten in den Ruin treiben


Gruß!
Machts Sinn
 
Krankengeld statt Tagegeld

.
Auch wenn sich mit „Tagegeld“ statt „Krankengeld“ der Fehler-Teufel eingeschlichen hat:
Der Ruin ist gewollt, die „BSG-Krankengeld-Falle“ wird vom Präsidenten-Senat des BSG eigens
für diesen Zweck seit Jahren gepflegt.

http://www.rtv.de/sendungsdetails/7920513/report-mainz.html

„Report Mainz deckt Missstände und Fehlentwicklungen auf … zeigt die Wahrheit dahinter und
nennt die Verantwortlichen beim Namen.“

Gruß!
Machts Sinn
 
Sozialgericht Stendal

.
auch hier ist ein Name zu nennen:

Sozialgericht Stendal

als einziges Beispiel für absolute Service-Wüste
s. Homepage „Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland“
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php

außerdem gibt es noch einige E-Mail-Service-Wüsten.

Gruß!
Machts Sinn


Korrektur: aufgelöst seit dem 01.11.2010
 
zur Sendung über die "BSG-Krankengeld-Falle" von Report Mainz

.

Sehr geehrte Damen und Herren,


in der Sendung am Dienstag, 27.01.2015, 21:45 Uhr bis 22:15 Uhr, befasst sich Report Mainz u. a. mit dem sehr aktuellen Thema:



Krank ohne Tagegeld (richtig: Krankengeld)
Kleinste Fehler bei der Krankmeldung treiben Patienten in den Ruin




Im Spannungsfeld mit der aktuellen Rechtsprechung der Sozialgerichte Trier, Mainz und Speyer sowie des 16. Senates des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen kommt der am 16.12.2014 vom 1. Senat des Bundessozialgerichtes in fünf Fällen bestätigten „BSG-Krankengeld-Falle“ damit die ihr angemessene öffentliche Aufmerksamkeit bei.

Wegen „ungewollten Härten“ der sozialrechtlich nicht nachvollziehbaren BSG-Entscheidungen unternimmt der Gesetzgeber mit dem Kabinetts-Entwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014 nun den dritten Vorstoß, die „BSG-Krankengeld-Falle“ per Gesetzesänderung zu entschärfen. Die Vorlage geht derzeit durch acht Bundesratsausschüsse; sie wird am 28.01.2015 in der Sondersitzung des Gesundheitsausschusses und am 06.02.2015 im Bundesrats-Plenum behandelt. Und am 19.02.2015 findet beim Bundessozialgericht das Jahrespressegespräch 2015 mit aktuellen Informationen statt.

Die Sendung am 27.01.2015 konnte deswegen zeitlich nicht besser platziert werden. Inhaltlich dürfen Interessierte durchaus gespannt sein. Wagt sich BSG-Präsident Peter Masuch, Herr der „BSG-Krankengeld-Falle“, vor die Kamera um dem Deutschen Volk seine Krankengeld-„Sozial“rechtsprechung verständlich zu machen? Nutzen „Abtrünnige“ ihre Chance? Oder beides? Noch wichtiger ist aber, wie sich die Rechtsauslegung entwickeln wird, nachdem offenbar erstmals am 16.12.2014 wichtige rechtliche Argumente zur Debatte standen.

Nach überwiegender Meinung hätte die „BSG-Krankengeld-Falle“ vom Bundessozialgericht damals „verschrottet“ werden müssen. Welche Wege daran vorbei führten und ob sich rechtliche Abgründe auftun, lässt sich erst näher diskutieren, wenn die fünf Urteile vom 16.12.2014 schriftlich vorliegen. Bisher gibt es keine Anzeichen für ausreichende rechtliche Argumente. So sind auch weiterhin über fiktive apodiktische Vorgaben hinausgehende Überraschungen kaum zu erwarten.

Jedenfalls steht die Krankengeld-Rechtsprechung des 1. BSG-Senates ab sofort im Fokus. Auch im Recht und über Recht ist Diskussion nicht vermeidbar.

Details ersehen Sie aus der beigefügten PDF-Datei: http://up.picr.de/20756583ql.pdf


Mit freundlichen Grüßen



Gruß!
Machts Sinn
 
Re: „BSG-Krankengeld-Falle“ – 27.01.2015 als Beginn der Verschrottung!
geschrieben von: welchunsinn ()
Datum: 26. Januar 2015 14:13

Rechtswidrig ist bereits die Vorgehensweise der Krankenkassen! Später kann es dann durch die Gerichte zur Rechtsbeugung kommen.


Gegen eindeutige Rechtsnormen wird grob fahrlässig verstoßen. Zur Verdeutlichung

Zitat:
"Für ein Verständnis, dass sich die Arbeitsunfähigkeit in mehrere Teil-Arbeitsunfähigkeiten entsprechend zufälligen Zeiträumen ärztlicher Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen aufgliedern ließe und dementsprechend mehrere Ansprüche auf Krankengeld entstehen könnten, bietet der Gesetzeswortlaut keinen Anhalt. Die Bestätigung fortbestehender Arbeitsunfähigkeit (Folgebescheinigung) stellt keine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit dar, sondern setzt die frühere Feststellung voraus."
 
Das Sendedatum in Anbetracht des heutigen Datums, setzt hoffentlich Zeichen!

Joachim Gauck ruft Heute am 70. Jahrestag der Auschwitz-Befreiung zu mehr Mitmenschlichkeit auf.

Zitat:

"Sind wir denn bereit und fähig zur Prävention, damit es gar nicht erst zu Massenmorden kommt?" Und: "Sind wir überhaupt imstande, derartige Verbrechen zu beenden und sie zu ahnden?" Und: "Fehlt manchmal nicht auch der Wille, sich einzusetzen gegen solche Verbrechen gegen die Menschlichkeit?" Auch wenn sich das Versprechen "nie wieder" nicht gänzlich erfüllen lasse, bleibe es als moralisches Gebot und innerer Kompass dennoch unverzichtbar."


http://www.msn.com/de-de/nachrichte...gibt-sich-ein-auftrag/ar-AA8CP5l?ocid=UP97DHP


Vergleich mit Holocaust entfernt - Dies ist beim besten Willen nicht vergleichbar. Seenixe
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Danke!

Hallo Forum und

Machts Sinn- danke für Deinen unermüdlichen Einsatz!

Buchfreundin
- danke für Dein kümmern um gute Erklärungen zu schwierigsten Themen!

Ich lese mit, kann mich aber kaum noch artikulieren. Macht bitte weiter, solange Ihr noch die Kraft dazu habt!


Grüße von
Ingeborg!
 
Vor wenigen Tagen, ist ein Krankengeld "Opfer", der durch rechtswidrige Krankengeld Einstellung Obdachlos wurde verstorben!

Einige springen deswegen auch vor dem Zug, bringen sich selber um. Woher ich das weis, ein Bekannter arbeitet bei der Feuerwehr. Ein weitere Bekannter ist Gerichtsvollzieher und setzt Betroffene aus die Wohnung.
 
Hallo Macht Sinn,

habe mit den Beitrag angesehen. Leider sehr mager das Ganze, die Kernbotschaft fehlt.


Der Hinweis auf die besagten Gesetzesnormen, die seitens des BSG falsch interpretiert werden fehlen ganz.


Schade:(
 
Der Hinweis auf die besagten Gesetzesnormen, die seitens des BSG falsch interpretiert werden fehlen ganz.


Schade:([/QUOTE]

Naja warum wohl ?

LG JHL
 
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