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Rentenversicherungspflicht bei Krankengeld

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Busch38
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Hallo,

ich war selbstständig und nicht in der Zeit nicht rentenversichert.
Aber freiwillig Krankengeld und ALG versichert.

Während meiner Selbständigkeit war ich längere Zeit ( 18 Mon.) krank ( berufsunfähig) und bezog Krankengeld, danach ALG1.

Im Rahmen einer Kontenklärung bei der DRV erfuhr ich, dass ich bei der KK Rentenversicherungspflicht für meine Krankengeldzahlungen hätte beantragen können.
Somit hätte die KK Rentenbeiträge gezahlt.

Dies ist wichtig, damit ich auf meine 3 Jahre Beitragszeit komme.

Hätte mich die KK nicht darauf hinweisen müssen ?


Gruss
 
Hallo Busch38,

ich bin kein Anwalt!
Aber so viel kann ich dir jetzt schon sagen, diese Frage oder so ähnlich wurde hier schon oft gestellt!
Der Tenor der Antwort war so ziemlich immer gleich, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Soll heißen, nich die KK ist Aufklärungspflichtig, sondern der Antragsteller muss sich erkundigen!
 
Hallo

Der Sachbearbeiter der DRV meinte, es wäre ein Beratungsfehler der KK.

sieh auch:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=5131&highlight=Beratungsfehler


BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 26.04.2005 B 5 RJ 6/04 RLeitsätze


Die Krankenkasse verletzt ihre gegenüber dem Bürger obliegenden Hinweispflichten, wenn sie einen Auskunft- und Ratsuchenden nicht an den Rentenversicherungsträger verweist, obwohl sich im Gespräch ein dringender rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf ergibt. In einem solchen Fall muss sich der Rentenversicherungsträger den Fehler der Krankenkasse zurechnen zu lassen.


Da mich die KK bereits nach ca. 3 Monaten KG Bezug zu einem Reha/Rentenantrag zwang und sie wusste, dass ich vorher selbständig war, hätte ihr der rentenversicherungsrechtlicher Beratungsbedarf bewusst sein müssen.


gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Busch,

nur so, hast du danach gefragt?
Denn meiner Meinung nach bezieht sich ein Urteil nur darauf, wenn man nachfragt und nicht die richtige oder keine Antwort bekommt!
 
Hallo,

wegen des Reha/Rentenantrages war ich persönlich bei der KK.

Dort sagte man mir, dass wenn die Reha nicht genehmigt würde es automatisch in einen Antrag auf EMR umgewandelt würde.

Ich wies darauf hin, dass ich keine EMR bekommen würde, da ich in den letzten 5 Jahren keine Pflichtbeiträge gezahlt hätte.

Spätestens da hätte von der KK die Erfordernis einer rentenversicherungsrechtlichen Beratung erkannt werden müssen.

oder ?

Gruss
 
Hallo,

da seh ich Probleme in der Beweislage. Kannst Du beweisen, dass dieses Gespräch stattgefunden hat und wie es gelaufen ist? Wie beweist man, dass die KK nicht korrekt hingewiesen hat? :confused:
 
Hallo,

soweit ich mich erinnern kann ( ist ja über 4 Jahre her) wurde der Antrag damals direkt bei der KK ausgefüllt, somit wurde auch darüber gesprochen.

Auch wäre es wohl lebensfremd, wenn die KK mich darauf hingewiesen hätte, dass sie für die Dauer des KG Bezuges Rentenbeiträge zahlt, dies nicht anzunehmen.
Gruss
 
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