Hallo,
ich war selbstständig und nicht in der Zeit nicht rentenversichert.
Aber freiwillig Krankengeld und ALG versichert.
Während meiner Selbständigkeit war ich längere Zeit ( 18 Mon.) krank ( berufsunfähig) und bezog Krankengeld, danach ALG1.
Im Rahmen einer Kontenklärung bei der DRV erfuhr ich, dass ich bei der KK Rentenversicherungspflicht für meine Krankengeldzahlungen hätte beantragen können.
Somit hätte die KK Rentenbeiträge gezahlt.
Dies ist wichtig, damit ich auf meine 3 Jahre Beitragszeit komme.
Hätte mich die KK nicht darauf hinweisen müssen ?
Gruss
ich war selbstständig und nicht in der Zeit nicht rentenversichert.
Aber freiwillig Krankengeld und ALG versichert.
Während meiner Selbständigkeit war ich längere Zeit ( 18 Mon.) krank ( berufsunfähig) und bezog Krankengeld, danach ALG1.
Im Rahmen einer Kontenklärung bei der DRV erfuhr ich, dass ich bei der KK Rentenversicherungspflicht für meine Krankengeldzahlungen hätte beantragen können.
Somit hätte die KK Rentenbeiträge gezahlt.
Dies ist wichtig, damit ich auf meine 3 Jahre Beitragszeit komme.
Hätte mich die KK nicht darauf hinweisen müssen ?
Gruss