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Rentenversicherung!

peter koeppe

Nicht aktive Mitglieder
Hallo!
Vor wenigen Tagen habe ich meinen 70sten Geburtstag hinter mich gebracht.
Hier in diesem Forum bin ich erst einige Tage Mitglied, und sage ganz ehrlich, warum habe ich mich nicht schon eher hier mit angeschlossen.
Zum Thema Rentenversicherung, ich bekomme monatlich eine Altersrente von 606 Euro, davon gehen monatlich 145 Euro Krankenversicherung ab, und weil ich da noch zuviel bekomme zieht mir die Rentenversicherung gleich noch einmal 111 Euro ab weil ich dem Amt für Kraftfahrzeughaltungen aus dem Jahr 1992 oder 1994 noch ca 1200 Euro schulde, 20 Euro zahle ich monatlich an die Staatsanwaltschaft, da bleiben mir noch 330Euro im Monat Ich will hier nicht über die Ausgaben schreiben, die jeden Monat an fixen Kosten anfallen.Seit dem Anbeginn der Zahlung meiner Altersrente wurden mir von dort schon weit über 10000 Euro abgezogen, bis heute habe ich nie erfahren für was es eigentlich immer dies Abzüge gab. Weil bei mir einige Unterlagen zur Berechnung der Rente fehlten habe ich zig Termine bei der Rentenversicherung wahr genommen immer bin ich zu den Sprechzeiten gefahren, ich bekam zur Antwort, das ich nichts mehr ausrichten könnte, wwenn ich mich um Arbeitszeitnachweise noch kümmern würde, die Rentenversicherung hätte da einen beseren Draht und könnte das noch nachträglich klären, aber geklärt wurde nichts sonst wäre nicht nach 50 Arbeitsjahren eine Altersrente von 606 Euro zustande gekommen
Vlleicht gibt es Leidensgefährtinnen oder Leidensgefährten, schreibt mir doch auch mal Danke!
Peter
 
Hallo Peter Koeppe,

erst mal willkommen im Forum.

Gab es bei dir nie eine Kontenklärung der DRV vor Rentenbeginn?

Kannst du deine Zeiten selbst zusammenstellen, oder sind diese lückenhaft?

Wenn du 50 Jahre immer voll berufstätig warst ist es schier unglaublich das du 606 Euro Rente bekommen sollst. Es sei denn du hättest Zeiten dabei in denen du nicht Rentenversichert warst.

Wie hoch war in den letzen 10 Jahren vor der Rente dein Nettolohn?

Lass dir dringend einen Termin zur Rentenberatung geben und nimm deine ganzen Unterlagen mit. Lass deine Rente nochmal berechnen und überprüfen.


Lass uns das mal gemeinsam durchgehen, vielleicht kommen wir der Sache auf die Spur.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
Hallo peter koeppe,

irgendwie hab ich mit deinem Beitrag ein Problem. Du schilderst viele Dinge - die nüchtern betrachtet - so (vielleicht) nicht stimmen können. Du schreibst z. B. nach 50 Arbeitsjahren ist nur eine Rente von 606,00 € zustandegekommen. Das kann trotzallem zutreffend sein, wenn Du nicht überwiegend nichtselbständig beschäftigst warst? Dies ist die 1. Ungereimtheit.

Wenn Du in den 50 Jahren nicht überwiegend in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hast - und einige Jahre u. U. - nur freiwillige Beiträge in die gesetzl. Rente eingezahlt hast, weil Du selbständig warst, kann die Höhe der jetzigen Altersrente hinkommen. Denn für diese Annahme spricht das Indiz des hohen Krankenkassenbeitrages - der bei einer Altersrente von 606,00 € - höchstens zwischen 80,00 € bis 90,00 € monatlich insgesamt beträgt, und von dem die RV dann noch die Hälfte trägt. Also müsste dein tatsächlicher hälftiger Anteil zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sich höchstens zwischen 40,00 € bis 45,00 € mtl. betragen. Oder bist Du privat krankenversichert und verwechselst hier den mtl. Zuschuss der RV zur privaten Krankenversicherung? 2. Ungereimtheit?

In den 50 Arbeitsjahren - wenn sie auch gleich 50 Versicherungsjahre wären - müssten 600 Monate mit Beiträgen belegt sein, um auf eine mtl. Bruttorente von geschätzt ca. 1400,00 € zu kommen. Nach Abzug von hälftiger Krankenversicherung und Pflegeversicherung müsste Dir dann eine Nettorente von mtl. 1250,00 € zur Verfügung stehen. Mit einer Nettorente von ca. 1.200,00 € bis 1.250,00 € wäre die derzeitige mtl. Pfändungsfreigrenze von 985,15 € um ca. 250,00 € überschritten. Nur dieser Betrag von ca. 250,00 € wäre von deiner Nettorente pfändbar, soweit nicht noch Unterhaltsleistungen vorrangig sind.

Schulden aus den Jahren 1992 bis 1994 sind in der Regel verjährt, es sei denn, sie sind durch Mahnläufe und sonstige Vollstreckungsmassnahmen gehemmt worden. Auch hier ergibt sich eine gewisse Ungereimtheit - die ich so nicht ganz - nachvollziehen kann? Denn wenn Pfändungen vorliegen - oder Abtretungen unterschrieben worden sind - weiss man das, da man i.d.R. Zweitschriften davon erhält. Und noch einmal, bei einer Nettorente von 606,00 € die unterhalb der mtl. Pfändungsfreigrenze von derzeit mtl. 985,15 € liegt, wird nichts (kann nichts) von der RV mehr abgezogen werden. Also kann dein geschilderter Sachverhalt so nicht ganz stimmen. Du kannst aber zur Erhellung des tatsächlichen Sachverhaltes vielleicht noch etwas beitragen?

Gruss
kbi1989
 
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