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Rentenanpassung zum 01.07.2014

Lara L.1981

Erfahrenes Mitglied
Hallo
ich habe heute ein Schreiben von der DRV bekommen.
Darin eben die Rentenanpassung um bei mir rund 8 Euro.
Meine Frage dazu, ich beziehe jene Rente,( wegen voller Erwerbsminderung) die aber unter 500 Euro beträgt.

Nun wird im Schreiben eben auch auf die Einkommenssteuer verwiesen, das ich diese unbedingt prüfen lassen soll.
Muss ich meine Rente versteuern?

Wie habt ihr das gehandhabt?
Letzte Frage-ist eine BG-Rente auch einkommenssteuerpflichtig?

bedanke mich brav für eine Antwort,

Lara
 
Hallo Lara L. 1981,

die BG-Rente ist nach § 3 Nr. 1 a EStG. steuerfrei.

Deine EMR beträgt max. 6000 EUR im Jahr, wobei Dir allein schon ein Grundfreibetrag von z.Zt. 8.345 EUR im Jahr zusteht, so dass bei alleinigem Bezug der EMR keine Steuer anfällt.

Solltest Du allerdings noch weitere Einnahmen (Arbeitslohn, Miete u.ä) haben, ist eine Steuer nicht ausgeschlossen.

Wann hast Du das letztemal eine Steuererklärung abgegeben?

Zur Prüfung des Steuerfalls würde ich Dir raten eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei Deinem Finanzamt zu beantragen, Formular hier:

http://www.finanzamt.bayern.de/Info...men_A_bis_Z/Nichtveranlagungsbescheinigungen/ ,

dass ist die kostengünstigste Variante bevor Du zum Steuerberater gehst.

Gruß
tamtam
 
Zuletzt bearbeitet:
Mahlzeit tamtam
dankeschön für die prompte Antwort hier :)
Wann hast Du das letztemal eine Steuererklärung abgegeben?
ehrlich gesagt, ich erinnere mich nicht mehr, möglich wäre-noch nie.!.?..

eine sache ist mir noch eingefallen, seit einiger Zeit bekomme ich nun auch einen Verdienstausfall bezahlt. Der wird sicher dann angerechnet, oder?
Gibt es da auch sowas wie einen Freibetrag?
Meine Einkünfte sind insgesamt monatl. unter 1000 Euro,
Da geht aber dann die Miete, Strom, Essen von ab.

Arbeiten tue ich schon lange nicht mehr, unbefr. Rente ist durch.
Trotzdem zum Finanzamt?

V.G Lara
 
Hallo Lara L. 1981,

der Verdienstausfall ist steuerbar, allerdings sprengt eine komlplette Steuerberatung hier den Rahmen.

Bleibst Du mit Deiner EMR und dem Verdienstausfall unter dem Grundfreibetrag?

Bist du alleinstehend, mit oder ohne Kind(er)?

Miete, Strom und Essen - das Existenzminimum - ist schon dieser Grundfreibetrag.

Gruß
tamtam
 
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