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Rente oder Einmalzahlung 20 GdB nach Verkehrsunfall

ramses1965

Nicht aktive Mitglieder
Hallo Zusammen,
ich bin neu und weis auch nicht so recht wie anfangen soll. Es hat sich wie folgt abgespielt:
Ein Bekannter wollte bei mir in die Garage ich trat vor das Auto um das Tor zu öffnen der Fahrer wollte zurück setzen und erwischte der Vorwärtsgang und fuhr mir in das rechte belastete Knie. Das resultat laterale Tybiakopffraktur.
Nun ist schon eine ganze Zeit vergangen seit dem 27.12.2006 und die gegnerische Versicherung die A...... (weiß nicht ob ich sie nennen darf) hat mir insgesammt 9000€ Schmerzensgeld bezahlt natürlich unter Vorbehalt. Ein Gutachten hat sie auch in Auftrag gegeben bei der BG-Klinik in Tübingen bei der raus kam das der Schaden nach 2009 Miniskus OP 0 GdB ist (wessen Brot ich esse dessen Lied ich singe).
Das Versorgungsamt jedoch bewertet die Einschränkung mit 20 GdB und eine Güteverhandlung hat auch nicht gefruchtet deshalb meine Frage?
Da der Richter gemeint hat das eie Kausalität nicht mehr zu verläugnen ist werde ich einen Schadensersatzanspruch haben aber in welcher Höhe und kann ich auch eine monatliche Rente beanspruchen? Da ich meinen Beruf (Chirurgiemechanikermeister) nicht mehr ausüben kann mache ich eine Weiterbildung zum Qualitätsmanager die von der Deutschen Rentenversicherung teiweise bezahlt wird (Seminarkosten) den rest lebe ich von Lidl denn da arbeitet meine Frau ich bekomme kein AlG, Rente oder der Gleichen binn quasi Hausmann bis ich die Prüfung habe. Den Lohnausfall klage ich selbstverständlich auch ein da ich meinen Job verlohren habe aber die Versicherung hat einen langen Athem und möchte mich ausbluten lassen. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen da mein RA auch keine große Hilfe ist.
Gruß
Markus
 
Hallo Markus,

kein Wunder, dass Du O (in Worten: N U L L ) Schaden hast, denn Du warst

Zu den von Dir angesprochenen Schadenspositionen zählen weit mehr als Schmerzensgeld oder Rente .... nutze doch bitte oben rechts die Suchfunktion und gib mal z.B. Schadenspositionen Verdienstausfall oder oder oder .....

Der Gdb ist "nur" für das Versorgungsamt verbindlich ... und nicht für die Leistungen der gegn. Versicherung.

Unterschreibe bloss keine Abfindungserklärung!

Grüßle vom Herzblut
 
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