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Reha Antrag durch die KK

bertel01

Erfahrenes Mitglied
Hallo,
ich habe im März 09 einen EM Rentenantrag gestellt und war im Juni auch schon bei einem Gutachter im Auftrag der DRV. Nun hat meine KK einen Reha Antrag in meinem Namen gestellt. Ich hatte im Aug. 08 eine stat. Reha und von Dez. bis März 09 eine ambul. Reha ( IRENA ). Der SB der KK meinte damit will die KK den Druck auf die DRV erhöhen. Ich befinde mich zur Zeit in der MHH zur Psychomatischen Behandlung. Ich weiß nicht was genau dahinter steckt, das die DRV mir innerhalb so kurzer Zeit wieder eine Reha genehmigt glaube ich nicht. Laut dem Schreiben der KK muß ich den Antrag ausfüllen und abgeben wenn nicht innerhalb von 10 Wochen wird das KG gestrichen und ich kann aus der KK ausgeschlossen werden. Auf meine Frage wer für die Kosten ( 10 Euro p Tag ) aufkommt konnte folgte schweigen ich wollte noch wissen wer über mein Geld bestimmt auch keine Antwort. Wer kann mir Antworten auf meine Fragen geben.
1. Muß ich den Antrag ausfüllen
2. Kann die KK das KG streichen und mich ausschließen
3. Wer muß für die Kosten aufkommen.
4. Was steckt wirklich dahinter

Danke und LG Wolfgang
 
Hallo,
Die Begründung der KK kann schon stimmen. Diese trägt jetzt ja die Kosten und möchte diese gerne auf die DRV abgeben. Die EM- Rente wird meist nur nach einer Reha (Reha vor Rente) genehmigt. Die DRV soll aber gezwungen werden, Farbe zu bekennen. Ob die Sanktionsmaßnahmen der KK richtig sind, kann ich Dir nicht sagen, aber da Du eigentlich auch eine Entscheidung möchtest.
Zur Zuzahlung: Die Zuzahlung ist einen begrenzten Zeitraum pro Jahr zu zahlen. Während der Reha erhälst Du Verpflegung und medizinische Leistungen, die gesetzlichen Reglungen sehen diese Zuzahlungen vor. Zu prüfen ist aber, ob Du eventuell als chronisch krank giltst und damit in den Genuß der 1% Regelung bei der Zuzahlung als Höchstsumme kommst und damit dann eventuell Anspruch auf Erstattung durch die KK hast.

Welche Sachen sprechen gegen die Ausfüllung des Antrages?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
erst einmal danke für die Antwort Ich habe den Antrag ergänzt und da ein Wiederspruch gegen die BG und deren Gutachter läuft eine Arztliste erstellt und daraufhingewiesen, das nur diese Ärzte von der Schweigepflicht entbinde.
Mal sehen, was dabei rauskommt.
LG Wolfgang
 
Hallo bertel01,

die Krankenkasse hat das Recht, Dich aufzufordern, bei der DRV einen Reha-Antrag zu stellen. Stellst Du innerhalb von 10 Wochen diesen Antrag nicht, kann die Krankenkasse die Krankengeldzahlungen einstellen, Dich aber nicht ausschließen. Ich rate Dir deshalb dringend an, den Reha-Antrag erneut zu stellen.

Ob die DRV den Antrag erneut genehmigt oder nicht, liegt nicht in deinem Ermessen, aber die Krankenkasse läßt Dich derweil in Ruhe. Kommt die DRV zu dem Ergebnis, dass sie keine Reha genehmigt, muss die Krankenkasse die Krankengeldzahlungen (bis zur Aussteuerung nach 78 Wochen) weiter leisten, und vielleicht bekommst Du doch eine erwerbsgeminderte Rente.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
habe heute meinen Rentenbescheid bekommen 1/2 EM Rente ist schon ein Teilerfolg. Leider nur befristet bis Aug. 2010 werde aber gleich eine Verlängerung beantragen.
LG Wolfgang
 
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