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Regulierung durch Verkehrsunfallhilfe Brandenburg

Stefan1978

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob das Thema hier schon irgendwo aufgegriffen wurde:confused:
Also mir ist folgendes passiert: ich stand mit meine PKW (Ford Mondeo) auf einem Parkplatz (also ich war eben mit dem einparken fertig) als der links neben mir stehende plötzlich anfing auszuparken und durch seinen Wendekreis beim Rückwärtsfahren in meine linke Vorderseite crashte. Mir ist nix passiert, bloß mein Auto hat ein ziemlichen Blechschaden erlitten. Polizei war da und hat alles aufgenommen (ich stehe an zweiter Stelle :)), bloß wo/wie komme ich jetzt an die Kohle->möglichst vollständig mit Nutzungsausfall und was es da alles gibt. Also mein Auto fährt noch und ich hab jetzt etwas Recherchezeit :D, bloß wenn ich jetzt bei der gegnerischen Versicherung anfange nachzufragen werden die ja sicher einen Teufel tun mir soviel wie möglich zu geben :p .
Nen Bekannter hat mir von dieser "Verkehrsunfallhilfe Brandenburg" erzählt und meinte, dass er wiederum einen kennt beim das mit diesem Verein ganz gut geklappt. Er wusste aber auch nicht so richtig wie das da ablief...hat da schon jemand Erfahrungen?

Danke für Eure Infos
 
Parkplatzunfall

Hallo Stefan1978,

ich verstehe nicht so ganz Dein Problem. Wenn der andere Deinen Pkw geschädigt hat, dann muss seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Allerdings musst Du natürlich den entstandenen Schaden an Deinem Pkw beziffern und das machst Du am Besten mit einem Schadengutachten. In diesem Gutachten ist der Schaden, die Reparaturwürdigkeit Deines Pkw und die Reparaturzeit aufgeführt bzw. Wiederbeschaffungszeit. (Kommt darauf an, ob die Reparatur mehr kosten würde, als einen gleichwertigen Pkw zu beschaffen).

Das Gutachten geht dann zur Versicherung Deines Unfallgegners und die reguliert. Den Blechschaden regulieren die, falls die Sachlage einigermaßen klar ist, eigentlich unkompliziert. Und da Du selbst keinen körperlichen Schaden erlitten hast (laut Deinen Ausführungen) hast Du dann auch keinen Streit mit der Versicherung, im Gegensatz zu anderen hier im Forum.

Und dafür brauchst Du keinen Verein.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo Stefan1978,

ich verstehe ebenfalls nicht, warum du eine "Verkehrsunfallhilfe" in Anspruch nehmen willst. Die beauftragt man eigentlich nur, wenn es Unklarheiten gibt, Fahrerflucht begangen wurde, ein ausländischer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, aber keinen gültigen Versicherungsschutz hat etc.

Den Ausführungen von Rekobär möchte ich hinzufügen: Da dein Auto noch fahrtüchtig ist, solltest du besser nicht auf die Idee kommen, dir einen Mietwagen zu nehmen. Viele sind der Ansicht, dass ihnen dieser automatisch nach einem Unfall zustehen würde, bis alles mit der gegnerischen Versicherung geklärt ist und wundern sich dann, dass sie die Kosten hierfür dann selber tragen müssen.

Ich selber würde immer einen Gutachter einschalten, schon alleine, damit die gegnerische Versicherung nicht auf die Idee kommt, dass man Vorschäden auf ihre Kosten regulieren will.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo Rekobär und derosa,

erstmal danke für eure schnellen Antworten. Ein wirkliches Problem gibt es da ja natürlich noch nicht. Die Gutachter finde ich ja nach belieben im Netz. Mir ging es aber darum, dass ich den Schaden und sämtliche Nebenkosten erstattet bekomme-was es da so alles gibt weiß ich auch net so richtig (passiert mir ja auch net jeden Tag).
Der Gutachter wird sicher gern ein Gutachetn erstellen (das zahlt doch die gegnerische Versicherung oder) aber dann hab ich das in der Hand und muss mich auf das Wohlwollen der Versicherung verlassen Hab da auch nen "super" Fragebogen von der Versicherung bekommen in dem ich nen haufen Angaben machen soll zu denen ich mir denke: was tut das zur Sache bzw. was geht die das an?
Also wie gesagt, mir passiert sowas in der Art hier zum ersten mal: Sorry wenn ich mich da etwas frisch anstelle, will mich da aber auch nicht über den Tisch ziehen lassen.

Viele Grüße

Stefan
 
Unfall

Hallo Stefan1978,

es sollte Dir gegenüber kein Vorwurf sein. sorry, wenn das so angekommen ist.
Wenn Du willst, kann ich Dir ein oder auch zwei SV-Kollegen bennen, die Dir da weiterhelfen können. Ich selbst erstelle keine Schadengutachten. In welchem Landkreis in Brandenburg bist Du denn zu hause?

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo
diese Verkehrsunfallhilfe Brandenburg finde ich schon etwas komisch. Sie schreiben das die Hilfe kostenlos ist aber gleichzeitig das wenn sie doch etwas kostet u.s.w. Im Impressum steht übrigens eine Einzelperson.
Wenn dein Schaden nicht unterhalb der Bagatelgrenze liegt so nimm dir einen Anwalt und lasse den die Sache regulieren. Zahlt wenn du nicht Schuld bist die Versicherung.
Viel Erfolg

Micha

PS Verkehrsunfallhilfe bitte nicht verwechseln mit der Verkehrsopferhilfe
 
Hallo

@ Rekobär: Na bloß macht der SV nicht nur sein Gutachten und dann war's das?

@Micha: -Ja, das hab ich auch etwas überlegt-war für mich, wenn ich ehrlich bin, etwas unverständlich:confused: ...aber wenn die einen "in jeden Fall darauf hinweisen" () und ich dort nix zwiespältiges unterschreibe...:cool:
-Wie meinst das mit der Einzelperson im Impressum ist das gut oder eher schlecht?
-Wo liegt denn diese "Bagatelgrenze"? Wird die durch den Gutachter festgelegt?

Fragen über Fragen --> Danke für Eure Geduld:)

Grüße

Stefan


PS: vielleicht sollte ich da heut so gegen 23:15 Uhr mal anrufen-mal die 24 h Erreichbarkeit testen :p
 
Hallo Stefan,
warum entschuldigst du dich, wenn du hier um Hilfe bittest?

Auch ich habe mich hier vor ein paar Monaten schlau gemacht, nachdem mein Auto von meinem Nachbarn beim Ausparken angefahren wurde. Nach über zwanzig Jahren, war das mein erste richtiger Schaden an einem Auto.


Da du von der gegnerischen Versicherung mittlerweile einen Fragebogen erhalten hast, hat dein Unfallgegner den Unfall seiner Versicherung gemeldet.

Zu den Fragen, die dir dort gestellt werden, kann dir Rekobär sicherlich weiterhelfen.

Eine genaue Definition für Bagatellschaden wird es wohl nicht geben. Wenn aber nur der Blinker oder der Außenspiegel beschädigt wurde, liegt bestimmt ein Bagatellschaden vor.

Andererseits kann man sich als Laie schnell täuschen, was wirklich beschädigt wurde. An meinem Auto hatte ich nur am Kotflügel einen tiefen Kratzer gesehen. Der Gutachter hatte ab ein besseres Auge: Kleiner Kratzer an der hinteren Tür, tiefer Kratzer und Beule am Kotflügel, abgerissener Stoßfänger usw. Alles in allem ein Schaden von 3.500 €..., also keine Bagatelle.

Kleiner Tipp vor der Begutachtung: Räume ggf. in deinem Auro auf und sauge es aus. Auf so etwas achtet der Gutachter auch. So bist du glaubwürdiger, dass dein Auto keine Vorschäden hatte, da du dein Auto pflegst.

Viele Grüße

Derosa
 
Hallo zusammen...

Also ich muss gestehen, ich war heut morgen dann doch schon etwas neugierig gewesen und hab da einfgach mal angerufen (kostet ja nix dank 0800). Wider erwarten ging nicht die hübsche Dame welche auf der Inet-Seite ersichtlich ist ans Telefon sondern nen Mann-schade ;)
Ja, jedenfalls hab ich ihn dort mal etwas ausgehorcht, was das die denn dort so alles machen und wie das bei denen abläuft. Zusammenfassend kam halt das heraus was auch auf der Inet-Seiet steht: das ist wohl nen Zusammenschluss von Gutachtern und Rechtsanwälten welche sich "als Gegenpart zum aktiven Schadenmanagement der Versicherer" sehen (wörtlich nach Erinnerungsvermögen zitiert). Die regeln wohl alles vom Gutachten bis zur Erstattung des Geldes und nehmen einem die "umständlichen Abläufe und Fallgruben" bei der Regulierung ab. Zu den Kosten hat der mir das Gleiche erzählt was ich von euch und in nem anderen Forum schon erfahren habe: werden von der gegnerischen Versicherung getragen, bei einer Teilschuld müsse man halt mal schauen-bei meinen Fall wird's aber nicht so sein, da ich gestanden habe. Diesbezüglich fragte ich ihn wegen dieser Bagatellschaden-Sache woraufhin er meinte, dass das aus der Ferne schwer zu beurteilen sei und bot mir nen unverbindlichen Besichtigungstermin in der Mittagspause an. Habe ich dann auch erstmal wahr genommen (den Unterschriftenstift habe ich aber sicherheitshalber nicht eingesteckt ;)). Als ich mich mit ihm dann auf nem Parkplatz traf war ich doch schon etwas erstaunt-der war schätze ich so ca. 4-7 jahre jünger als ich (also ich erwartete nen gesetzten Herren als er am Telefon meinte er sein Gutachter). Naja gut-war mir auch erstmal ganz lieb, da fällts leichter das Gespräch abzubrechnen wenns mir zu penetrant wird :D. Jedenfalls schaute er sich das Malheur an und meinte, dass das wohl schon etwas mehr als nen Bagatellschaden sei-so ab ca. 750 € Reparaturkosten sei es wohl keine Bagatelle mehr, kommt immer etwas auf den Fall an nach seiner Ausführung. Auf die Frage wie die das dann regeln meinte er: es würde ein Gutachten erstellt werden und die Sache parallel einem Rechtsanwalt übergeben (da hatte er mir mehrere Anwälte genannt mit welche der Verein wohl zusammenarbeite). Dieser kümmere sich dann um das alles, er hat da auch was von ner Wertminderung erzählt-wollte sich da aber vorerst nicht zu weit aus'm Fenster lehnen. Abschließend meinte er ich kann mir das gerne überlegen, er würde natürlich gern die Sache bearbeiten, gab mir eine Visitenkarte von sich und meinte ich könne mich gerne melden wenn ich mich entschieden habe. Also beim Verkaufen muss der Jungingenieur noch nen bisschen üben :p komme selber aus dem Einzelhandel und kann das ganz gut beurteilen. :)
Ja, na mal gucken...auf jeden Fall erstmal nen bissl schlauer...
Was haltet ihr davon? Ist das nicht das gleiche als wenn ich den Gutachter und den Rechtsanwalt separat kontaktiere?


Viele Grüße

Stefan
 
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