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Regressabteilung KK hält sich raus

röschen

Erfahrenes Mitglied
Hallo Zusammen,

ich habe mich an die Regressabteilung meiner KK gewandt, in der Hoffnung, dass sie sich dafür einsetzt, dass die BG ihrer Pflicht nachkommt und für die Unfallfolgen die Behandlungen bezahlt. Fehlanzeige!
Erst hieß es, dass sie sich die Unterlagen kommen lassen wollen, dann wurde mir über meinen Anwalt mitgeteilt, dass sie so lange nicht tätig werden, solange es ein offenes BG-Verfahren sei.
Da frage ich mich doch, wozu ist die Regressabteilung eigentlich da?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie habt Ihr dann darauf reagiert?

Viele Grüße

Röschen
 
Ich habe keine weiterführenden Infos fürs Roeschen, aber....

die Regressabteilung der KK (in den mir bekannten Fall - AOK Rostock ), schickt bei bestimmten ICD 10 - Diagnosen, automatisierte Fragebögen an Ihre Versicherten. Auszufüllen ist hier der berufliche Werdegang, der Kontakt zu belastenden chem. oder anderen belastenden Stoffen, evt. Verdachtsmomente aus dem beruflichen Werdegang mit Umgang zu belastenden Substanzen.
Hintergrund ist hier die Prüfung einer Krebserkrankung im Kontext zu einer Berufserkrankung, mit dem Ziel die Kosten an die entsprechende BG abzugeben. Die befragte Person ist 86, der Krebs ist seit letztem Jahr bekannt.

Was mich beschaeftigt ist, sollte die KK aufgrund eines evt. Verdachtsmomentes die Versorgung einstellen und die BG in die Verantwortung nehmen wollen. Die BG die Zusammenhangsbeurteilung starten und evt. sich nicht zuständig fühlen .......was passiert mit dem 86 jährigen Versicherten, muss er evt. klagen, muss er die Kosten für die Chemo verauslagen, kann er sich es überhaupt von Rente leisten, wie kommt er mit der zusätzlichen nervlichen Belastung klar, kann er überhaupt noch selber die notwendigen Schritte einleiten - ist er noch dazu fit genug, oder stirbt er vor einer entsprechenden Entscheidung darüber hinweg
Oder denke ich zu kritisch und die BG und die KK machen das unter sch aus und der Versicherte verspürt keinen seelischen Druck und ist weiterhin med. abgesichert
 
Hallo Röschen,

ja, ich habe ähnliche Erfahrungen, die aber nicht wirklich vergleichbar sind.

Meine Erfahrung hatte wirklich direkte Auswirkung auf die PKV, hier die Debeka, nachdem ich ihr nachvollziehbar einen Behandlungsfehler (nachvollziehbar) mitteilte. Das interessiere nicht weiter, sei ggf. Sache einer Rechtschutzversicherung und auch ein persönlicher Termin mit anschliessender Kommunikation mit dem Vorstand änderte nichts.
ABER: mehrfache Schreiben, in denen ich aufgefordert wurde, GA und Ergebnisse meiner Erfolge mitzuteilen. An Kosten der Aufklärung teilnehmen - nein, aber dann ein Ergebnis zum eigenen Vorteil nutzen schon.

Ähnlich hier (bin öffentl. Dienst, daher 2. Leistungsträger das LfF Bayern):
Ein Klinikaufenthalt in der Neuro Erlangen (ich wollte klären lassen, ob und was noch zu einer Besserung gemacht werden kann), bei der MRT's gemacht wurden. Das erste, von dem ich auch nie die Aufnahmen erhielt, konnte wohl gar nicht gemacht werden, da ein Mitpatient kurz vorher zu einer Aufnahme in eine externe Radioligie verbracht wurde, weil das interne gar nicht funktionierte. Ist natürlich von mir nachvollziehbar belegt worden (Methode: frag ich doch später mal nach, ob das Gerät wieder funktioniert; durfte halt nicht dokumentiert werden).

In Deinem Fall sehe ich es aber etwas anders. Der KK sind wohl die Hände gebunden, zumindest solange es nicht wirklich geklärt ist. Es fehlt denke ich schlicht die Klagebefugnis, weil offenbar (noch) kein Schaden für sie selbst vorliegt. Aber auch sonst wird sicher die Überlegung - vielleicht auch eine Art stillschweigender Vereinbarung - vorhanden sein, dass sich die Kosten gegenseitig aufwiegen, zumindest es sich nicht lohnt, zu klagen. Der Versicherte zahlt es ja über seine Beiträge, wozu mit den BG's, den Gerichten und den med. SV behängen?


Gruss

Sekundant
 
Hallo Röschen,

dein
Erst hieß es, dass sie sich die Unterlagen kommen lassen wollen, dann wurde mir über meinen Anwalt mitgeteilt, dass sie so lange nicht tätig werden, solange es ein offenes BG-Verfahren sei.
Da frage ich mich doch, wozu ist die Regressabteilung eigentlich da?:D

Ja..…die Geschichte mit der offen Tür und das die Damen und Herren von der KK
erstmals vor der Tür warten, ist „gang und gebe“, obwohl sie (s. 2.2 Vorgehensweise)
ihre eigene Ermittlungen anstellen (und den Versicherten ggf. vor einem SG-Prozess bewahren könnten, wird alles erstmals auf den
Versicherten abgeschoben
.

Vogel flieg selber:( und wenn du wieder zurück kommst, denne darfst du gerne
von deinen Erlebnissen berichten:o.

Jaua…was soll eine zwei- Mann- Abteilung (KK-Regress) gegen die mächtige liebe BG Ausrichten, zumal sie sich nach Aussage (von einem User / KK Angestellter) nur eingeschränkt auf die Gutachten/Berichte des MDK verlassen können.

Darum die Devise von KK/MdK::o
erstmals abwarten was kommt, die Finger nicht verbrennen, auf Tauchstation gehen und den Schwanz einziehen ergibt die ältesten Krieger!...:p

Info:

http://www.mdk-bayern.de/clients/mdk_bayern/webcms/CMS2Content.nsf/content/beratungjur.html?Open


W. Info:

Quelle:
http://www.mds-ev.de/media/pdf/Leitfaden_MedJur.pdf


http://www.mds-ev.de/media/pdf/Leitfaden_November_2009.pdf

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=25673


Grüße

Siegfried21
 
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