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Regelaltersgrenze

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas A.W.
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

A.W.

Mitglied
guten Morgen

Vielleicht kann mir jemand helfen.
Nach Gewährung meiner Erwerbsminderungsrente auf Dauer erhielt ich die
Zusatzmeldung *bis zum Erreichen der Regelaltersrente*
Es wird dann wohl noch einmal eine Neuberechnung der bis dahin gezahlten
EU- Rente geben.
Aber welche Faktoren müssen sich mit Erreichen der Regelaltersgrenze neu
berechnen lassen?
 
Hallo A.W.!
Ich glaube, die Höhe der Altersrente ändert sich dann nicht mehr.
In meinen Augen wird dann die volle Erwerbsminderungsrente einfach in eine Altersrente umgewandelt. Bei der Berechnung Deiner EM-Rente wird Dein Einkommen ja bereits fiktiv bis zum Regelarzeitsgrenze von z.Z. 67 Jahren hochgerechnet.
Ich kann mich aber auch irren.
Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der fundiertere Erfahrungen hat und meine Mutmaßung korrigiert.
Bedenke bitte auch immmer im Hinterkopf, daß auch vermeintlich unbefristete Eerwerbsminderungsrenten spätestens alle 2 Jahre von der DRV überprüft werden.
Ich kenne mehrere Personen, bei denen (trotz weiterer gesundheitlicher Verschlechterung) volle, unbefristete EMRrenten auch wieder entzogen wurden .Dies betrifft häufig "junge" Leute, denen die Rente nur wegen der Arbeitsmarktlage zugebilligt wurde.
In Sicherheit kannst Du Dich nur wiegen, wenn Du demnächst 67.Jahre alt wirst oder unter dem Vertraunenschutz für langjähgig Versicherte bereits mit 60/63 (mit erheblichen Abschlägen) eine Altersrente beanspruchen darfst.
Gruß- Gummibär
 
Du liegst da schon richtig. Die Altersrente ist mindestens so hoch wie die EM Rente wegen Bestandschutz. Daher weniger auf keinen Fall.Sollte man nebenbei natürlich noch was zuverdienen oder verdient haben wo Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt werden dann kann die Regelaltersrente noch steigen.

Grüße
drischi1981
 
Hallo,

auch uns wurde es so erklärt EM-Rente so hoch wie Altersrente und auch der Anschlag von 10,8% kommt auf die EM-Rente.

Mein Mann bezieht Altersrente als Schwerbehinderter (also ab 60 Jahre) und uns wurde gesagt es hätte keinen Unterschied gemacht ob er bis 63 EM-Rente und dann Altersrente bezogen hätte....die Abschläge von der EM-Rente hätte er auch weiterhin von seiner Altersrente bekommen.

Also müßtes es so sein: EM-Rente wie Altersrente mit 10,8% Abzüge und diese bleiben dann immer.

Frage:
Haben alle die nur eine befristete EM-Rente bekommen später auch Abzüge bei der Altersrente?

Vielleicht weiß das jemand. Ich finde dieses alles sehr ungerecht, besonders die Abschläge.

Gruß Kai-Uwin
 
hallo ihr beiden

Danke erstmal für eure Antworten.
Bei der Berechnung meiner EU-Rente standen nach meiner Meinung nur die Zeiten zur Debatte, in denen in die Rentenkasse eingezahlt wurde, und daraus
die Höhe der Rente dann berechnet wurde.
Das Schreiben der DRV verweist auf eine nun genehmigte Dauerrente, die dann bei Erreichen der Regelaltersrente in diese übergeht.
Bin übrigens 58 Jahre alt, und denke nicht, das diese zugesagte Dauerrente
noch einmal zurückgezogen wird.
Lasse mich auch gerne belehren.:)

mit freundlichem Gruß
 
Hallo A.W.

bei 58 Jahren kann ich mir auch nicht vorstellen das Du die EM-Rente nicht bis zur Altersrente bekommst.

Bekommst Du auch den Abschlag von 10,8% auf Deine EM-Rente?

Im Notfall könntest Du mit 60 Jahren in Altersrente für Schwerbehinderte wechseln (sollte die EM-Rente gestrichen werden)

Gruß
Kai-Uwin
 
moin Kai- Uwe

Danke für die Antwort.

Sorry, wenn ich nie was von dem 10,8% Abschlag hörte.
Er fand in meinem Schriftverkehr mit der DRV nie Erwähnung.
Ich denke ja auch nicht, das die EU, die als Dauerrente zugesagt
wurde, noch einmal gekappt wird.

schönen Tag noch
 
Hallo AW,
also, die EMR Rente, ob nun befristet oder auf Dauer ist immer mit den obskuren Abschlägen von bis zu 10,8% versehen und du wirst diese Abschläge auch beim Übergang in die RAR nicht los. Du hast dir nämlich "erlaubt" die Rente vor dem 63. Lebensjahr zu beanspruchen. Da wird dann pro Monat 0,3 % gekappt, aber bei 10,8% ist die Höchstgrenze. Mal als Beispiel: Ich hatte die EMR mit 55 Jahren bezogen. Das wären nach Adam Riese 8 Jahre x3,6 % jährlich , also ca 28%! Aber bei 10,8% dann die Begrenzung, damit nicht gar so hart auswirkt. Hochgerechnet wird dein Verdienst bis 60 Jahre. Du solltest in deinen Rentenbescheid schauen, da steht das Datum vom Eintritt der Erwerbsminderung, was der bewilligten Rente zugrunde liegt. Sollten danach noch rentenrechtliche Zeiten zurückgelegt worden sein, so wirkt sich das dann bei der nächsten, also der RAR aus.Z.b. du hast KG oder ALG bezogen und Renteneintritt rückdatiert könnten es noch ein paar Euronen mehr werden, wenn nicht eine neue Rechtsgrundlage alles wieder "wegfrisst"Auch steht in deinem Rentenbescheid, für welche Rentenarten du die Bedingungen erfüllst. Willst du mehr wissen, dannkann ich dir eine gute Seitemit Expertenforum empfehlen
www.ihre-vorsorge.de
Ich hoffe, ich konnte ien wenig helfen. Schreibe gleich noch einen 2. Beitrag zu meiner Rentensache.
LG Karina13
 
Hallo Ihr Rentner,
wie angekündigt, berichte ich mal von meiner Rentensache. Ich wurde 2004 aufgrund einer WS-erkrankung mit 55 Jahren EMR. Mir wurde die halbe EMR auf Dauer und die volle erst mal 3 Jahre befristet und dann noch mal drei Jahre befristet bis zum Oktober 2010.
So, ich bin JG 1949 und da greift Vertrauensschutz Stichtag 16.11.2000.
D.h. man ist vor dem 16.11.1950 geboren, war am 16.11.2000 SBH mit GdB 50 oder bu und eu nach altem Rentenrecht vor 2001 und bei Wechsel in die Altersrente für Schwerbehinderte mit 60 lagen 35 Jahre versicherungspflichtige Zeiten vor, dann wird die Altersrente abschlagsfrei.
Ich erfüllte alle Bedingungen ausser! den GdB 50 zum Stichtag. Nun, ich Schaf hatte im Jahr 2008 einen Antrag beim VA zur Neufestsetzung vom GdB gestellt, da mein WS Leiden noch nicht bewertet war und kreuzte auf dem Formular an: Ab Antragstellung Peng, das wars. Ich bekam 4 Monate später einen Sbh- Ausweis mit 50 GdB. Es liess mir keine Ruhe und ich recherchierte im Netz, dass man das rückwirkend machen kann. Im März 2009 wurde ich 60, habe dann im April nochmal Antrag gestellt wegen Rückwirkung zum Stichtag mit einem formlosen Begleitschreiben meinen Kummer wegen der gekürzten Rente und im Juli kam die rückwirkende Bescheidung: 50 GdB ab 01.01.1997 und juhu, die Abschläge waren weg. habe noch bis April rückwirkend den Mehrbetrag der Rente nachgezahlt bekommen. Leute, das war wie Weihnachten und Ostern auf einen Tag. Die Freude war gross, wenn man im Zusammenhang mit Krankeit überhaupt von Freude reden sollte. Ich war trotzdem happy.
Und der Clou war dann noch, dass man mit diesem Schreiben von amts wegen noch mal meine Akte geprüft hat und ich habe einen neuen Ausweis seit April 2009 mit 80 GdB und Merkzeichen G. Da war ich dann irgendwie fassungslos, bloss gut, ich sass bereits. Sorry für den langen Text. Ich wünsche wirklich jedem von euch, dass er in eigener Sache auch mal so ein Quentchen Glück hat. ich dachte mir im Stillen, die SBs sind mir aber sehr wohl gesonnen.Ja, das wollte ich euch mal mitteilen und euch sagen, dass man sich wirklich um alles selber kümmern muss, denn : "Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner"Ich weiss ,das kann nicht jeder und deshalb kann man so ein Forum wie unseres und auch andere nicht genug schätzen. Auch ich habe wertvolle Tipps und hinweise entnommen und mich auch bemüht, ein wenig zurück zu geben.
Den Betreibern deshalb ein ganz liebes dankeschön und auch den vielen Usern, die mit Ratschlägen helfen
LG Karian 13
 
Hallo Karina:),

an Deinem Beitrag merkt man dass Du Dich in alles selber tief eingearbeitet hast. Wenn man es "vom Kopf" her noch kann halte ich diesen Weg für sehr wichtig und gut.
Alles ist besser zu verarbeiten und es bringt oft viel mehr Erfolg als wenn man sich auf Rechtsanwälte oder Beratungsstellen verlässt.

Diese, selber erarbeiteten Erfolge streicheln die Seele und stärken das Selbstbewusstsein.

Es gibt oft Türen die man überhaupt nicht kennt und die sich durch freundliche Penetranz plötzlich öffnen.

Dein Beitrag zeigt (und ich hoffe es lesen viele die den Mut schon fast aufgegeben haben) man/frau muss kämpfen.

Ich freue mich total für Dich:):):)

Ganz lieben Gruß
Kai-Uwin
 
Karina

Danke für deine Hilfe.
War ja eigentlich in der Fahrspur noch einige Jahre zu arbeiten, und eine
höhere Rente zu erreichen.
Leider wurde ich bei diesem Vorhaben von einem Arbeitsunfall und einem
Gehirntumor gebremst.
Hab jetzt einen unbefristeten GdB von 100%
 
Hallo Aw!
Wenn Deine jetzige dauerhafte Erwerbsminderungsrente aus einer ehemals zeitlich befristeten EM-Rente hervorgegangen ist (welche, ich glaube bis zum Jahr 2007,-ggf. auch mehrfach- verlängert wurde...) dann stelle noch mal einen Antrag auf Überprüfung und Neuberechnung der Rentenhöhe.
Nach irgendeinem Gerichtsurteil, welches ich leider gerade nicht vorliegen habe, kann sich mit diesem Procedere eventuell noch eine kleine Rentenerhöhung ergeben.
Du genießt auf jeden Fall Bestandschutz, wenns keine Erhöhung gibt, gibt es aber auch keine Reduzierung.
Such mal hier im Forum. Wurde schon mehrfach behandelt.

Gruß-Gummibär
 
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