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Rechtsschutzversicherungen - Aus Sicht der Anwälte

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas oohpss
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Hie rgibt es einige Kommentare von Anwälten zum Thema "Rechtsschutzversicherungen "und deren Gebahren im Leistungsfall.
Sollte man eigentlich vor dem Abschluß kennen, aber auch hinterher ist es hilfreich, damit man seinen eigenen Fall nicht als Einzelfall ansieht.

http://www.rsv-blog.de/

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,
langsam ändert sich da auch die Einstellung der Leute. Untersuchungen ergeben, dass das Internet immer mehr zur Information genutzt wird. Und auch hier bei uns im Forum ist es zu merken. Wir haben fast täglich um die 25 Anmeldungen, ohne jetzt die Qualität oder Mitarbeit werten zu wollen. Nicht jeder läßt sich mehr alles gefallen. ;)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo oophss,

ich kann den Link nicht öffnen.
Wie sollten, bevor wir Links einstellen, un sden Inhalt kopieren un dspeichern, damit später wenigstens die Inhaltsangabe oder eine Kopie weitergegeben werden kann.

Viele medizinische Links sind auch plötzlich weg, wenn ich diese nicht gespeichert hätte, dann wäre wertvolles Material verloren.

Gruß Ariel
 
... ich kann den Link nicht öffnen.
Wie sollten, bevor wir Links einstellen, un sden Inhalt kopieren un dspeichern, damit später wenigstens die Inhaltsangabe oder eine Kopie weitergegeben werden kann. ...
Hallo Ariel,
guten Morgen.

Ja, der Link funktioniert jetzt gerade nicht.
Möglicherweise haben die zu viele Anfragen?

Mit dem kopieren bin ich Deiner Meinung, alleridngs hatten die hier, soweit ich mich enterinnere, die Einträge anderer Blogs verlinkt. Das ist also eine Referenz auf eine Referenz und da wird es dann aufwendig mit dem kopieren.
Auch wenn ich grundsätzlich fast alles kopiere (deshalb ja meine Frage mit der Organisation ...), habe ich derzeit wenig Zeit dafür.
Wir haben nur noch 1,5 Jahre und uns beschäftigen:
1. Beurteilung des Sachverhalts durch Krankenkasse (also alles relevante vorbereiten)
2. Vorbereitung Strafanzeige gegen Land Bayern.
3. Vorbereitung Strafanzeige gegen eine Pfelgerin.
4. Vorbereitung Zivilklage gegen Krankenhaus.
5. Klage gegen Unfallversicherung (geht in den nächsten Tagen raus)
6. Einholung Kostendeckungszusage wg. BU-Versicherung.
7. Klage gegen BU (in spätestens ca. 4 Monate dauern)
8. Überprüfung Verkehrssicherungspflicht Krankenhaus (Anfragen bei allen möglichen Institutionen)
9. Dienstaufsichtsbeschwerde Polizei (Ist diese Woche raus)
10. Nächste OP (Besprechungstermin heute Nachmittag).
11. Suche diverse Fachärzte (vordringlich Schmerz, Psyche, Orhopäde, läuft andauernd)

Du siehst, wir haben noch einiges auf der Liste :( und da bleibt das kopieren/runtersaugen manchmal auf der Strecke. Und den Unfallreporter habe ich auch noch nicht durch ....

Ich bin aber zuversichtlich, dass der Blog wieder auftaucht und gehe mal davon aus, dass es eine Abmahnsache ist, denn der letzte Eintrag ging z.B. die Roland-Versicherung an und die haben da kein Blatt vorden Mund genommen.

Grüße
oohpss

PS.: Die Hoffnung stirbt zuletzt ...

PPS: Jetzt muss ich erstmal Röntgen-CDs kopieren ...

PPPS: Hier bekommt man noch einen Eindruck: http://209.85.129.132/search?q=cache:-LV624A-IKYJ:www.rsv-blog.de/+rsv-blog&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de
 
Internet Archive

Hallo Ariel,
hier noch ein Link, der manchmal in Notfällen, wenn die Website weg ist, helfen kann.

Dieses Internet-Archiv erstellt alle 2 Monate einen Schnappschuss des Internets. Da ist zwar nicht alles, aber immer noch viel mehr als nichts.

http://www.archive.org/index.php

Grüße
oohpss

PS.: Man muss sich ja nur zu helfen wissen ...
 
Hallo oohpss,

lese gerade Vorbereitung Strafanzeige gegen Land Bayern und Pflegerin.

Bitte bedenke dieses Rechtsmittel ist Nachteilig zu werten.

Warum ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, offensichtlich sind dir hierzu einzelheiten unbekannt.

nachzulesen hier
http://www.ngm-bayern.de/

Zivilklage etc. alles i.O. aber Strafrechtlich noch dazu in Bayern ist ein schwerer Verfahrensfehler, die spetzl der Justiz ticken anders.

Auf den Punkt gebracht, bei einer Strafanzeige bringste dich selbst in Beweisnot, ungeachtet von der Prozessordnung und Prozessrisiko die anders gelagert ist.

Jeder seriöse RA warnt vor solch einer vorgehensweise.

Überdenke noch mal dein vorhaben und mach dich schlau, ich müßte hundert Srafverfahren betreiben und laß die Finger davon.

Ansonsten sind alle deine anderen Punkte im Netz schlüssig hinterlegt und nachzulesen.

vg natascha und moin nach HH aus dem Bundesland wo die Festplatten bei der Justitz in Augsburg verschwinden.
 
... lese gerade Vorbereitung Strafanzeige gegen Land Bayern und Pflegerin. ...
Bitte bedenke dieses Rechtsmittel ist Nachteilig zu werten.

Warum ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, offensichtlich sind dir hierzu einzelheiten unbekannt.
nachzulesen hier
http://www.ngm-bayern.de/
Immer noch
Auf den Punkt gebracht, bei einer Strafanzeige bringste dich selbst in Beweisnot, ungeachtet von der Prozessordnung und Prozessrisiko die anders gelagert ist.
Beweis not habe ich nur, wenn ich keine Beweise habe, oder?
Mein/unser Prozessrisiko tendiert doch gegen 0 bei einer Strafanzeige. Oder was meinst Du?
Jeder seriöse RA warnt vor solch einer vorgehensweise.
Wenn man einen "Kunstfehler" juristisch bearbeiten will, gebe ich Dir ja Recht. Und davor hat der Anwalt auch gewarnt. Insbesobndere hat er darauf hingeweisen, dass dann die Versicherung des Gegner "zu" macht und es auf jeden Fall vors Gericht geht.
Überdenke noch mal dein vorhaben und mach dich schlau, ...
Mmmh, überleg, überleg.
Die Situation
1. Mögliche "Arzt-/behandlungsfehler" führen möglicherweise zu einem schadensverursachenden Ereignis.
2. Eine Pflegerin macht gegenüber der Polizei eine falsche Aussage. Nachteil: BU und UV verwigern erstmal Leistung. Klage gegen beide notwendig. Beweis: Krankenakte weicht von mündlicher Aussage erheblich ab.
3. Die Behandlung nach dem Unfall enthält freiheitsenziehende Maßnahmen = Bettgitter. Beweis: Krankenakte. Noch zu kärendes Problem: ein Teil der Behandlung erfolgte im Auftrag des Landes, ein Teil im Auftrag der Patientin bzw. Krankenkasse. Für Auftragsteil Land haftet Land, für Auftragsteil Patient, haftet Klinik.

Ergebnis von Überleg:
zu 1.) Muss begutachtet werden. Also alles zusammensuchen. Erstmal an Krankenkasse zur ersten Bewertung. Dann möglicherweise privates Gutachten. Dann möglicherweise RV überzeugen. Dann möglicherweise Zivilklage.
zu 2.) Hat nicht mit Klinik/mögliche Klage wg. "Arztfehler" zu tun. Also kein Risiko, weil gegen Privatperson wg. möglicher falscher Aussage. Da Strafanzeige wegen Verdacht kein Kostenrisiko, keine RV notwendig, aber mindestens Schuß vor Bug der Pflegerin.
zu 3.) Hat nichts mit "Arztfehler aus 1.) zu tun, also kein Risiko wg. Klage wg. "Arztfehler". Aber strafbewährt. Klageerstattung in Hamburg (;)). Ergebnis: Schuß vor Bug des Landes oder der Klinik. (Wie gesagt, hier geht es nicht im den Arztfehler, der zu den Behinderungen führte, sondern um einen Behandlungsfehler nach dem (möglicherweise durch die Klinik zu verantwortenden) schadensverursachenden Ereignis. Das ist also ein anderes paar Schuhe.

So natascha,
nun habe ich Dir meine/unsere Überlegungen gesendet.
Was meinst Du dazu?
Meinst Du es ist immer noch so gefährlich, wie in den Fällen wo aufgrund eines "Arzt-/Behandlungsfehlers" eine Strafanzeige UND eine Zivielklage erfolgen?

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss

da du ja anwaltlich vertreten wirst, wird der RA bzgl. Falschaussage der Pflegerin das richtige veranlassen.

Mein Hauptaugenmerk bezog sich auf Pkt 1 und 3

Ob die Krankenkasse i.V. MDK bzw Ärztekammer hier sachdienlich sein wird sei dahingestellt, nach mir vorliegenden Info siehe obengenannten link Notgemeinschaft war im Endergebnis diese stellen meistens frustrierend.

Siehe dazu die Statistiken. Und die Vetternwirtschaft genannter Gesellschaften.

Verstehe jetzt schon aufgrund der Konstellation dein vorhaben, verdammt viele beteiligte Glückwunsch dazu ,und möge die Lügnerin( Pflegerin) die erste sein die das Kartenhaus einstürzen läßt.

ZITAT.
Meinst Du es ist immer noch so gefährlich

Hallo oohpss ist halt alles eine überlegungssache wo setze ich an.
Wirst schon alles im detail berücksichtigt haben.

ps: zur not haste ja noch ne pussycat Implatations OP vor dir . grins.

vg natascha
 
... wenn man Ideen hat - zu wissen - wie!
und wer nicht von alleine drauf kommt, hat ja Dich!
Das ist zwar nett Ariel,
aber ich befürchte die Menge der Ideen die ich nicht habe, ist immer noch größer als die Menge derer, die mir einfallen ... :(
Da habe ich zum Beispiel keine gute. Was bedeutet hier "Movin Images!"?
Muß ich den Monitor hin und her schieben?

Grüße
oohpss
 
Hallo oophss,

ich meinte mit 'Movin Images', die bewegten Bilder von Busch und seinem Kollegen in deinem Link.

Die Ideen, die dir fehlen, die haben dann andere usw, deshalb sind wir ja so komplett!

Die Roland-Versicherung hat mich gleich beim ersten RS rausgeschmissen, weil mich ein Anwalt falsch beraten hat, und deshalb den Prozess verlor, soviel zu RS und deren Hilfe.

Dafür wurde dann dieser Anwalt erfolgreich wegen Falschberatung verklagt, und das von einem Anwalt, den ich mir selbst suchte und die Kosten trug der Beklagte.

Gruß Ariel
 
... ich meinte mit 'Movin Images', die bewegten Bilder von Busch und seinem Kollegen in deinem Link. ...
Ach so, da kann ich dem Monitor ja wieder hinstellen.
Die Ideen, die dir fehlen, die haben dann andere usw, deshalb sind wir ja so komplett!
Darf ich dann die Chanze nutzen und nochmal auf die Ideen-Abfrage aufmerksam machen?
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=11216

Na ja, die harte Schule halt. Ein aktiver Beitrag zur Qualitätsverbesserung im Rechtswesen. ;)
Unglaublich wo Du alles unterwegs bist.

Übrigens funktioniert der Link zum RA-Blog wieder.:)
Da hat ein Mandant seine Rechnung bezahlt und nun haben die ihren Hoster bezahlen können. Ja, ja dieser armen Rechtsanwälte.

Grüße
oohpss
 
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