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Rechtsanspruch auf Belegung der Behandlungen ?

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas mikeae1
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

mikeae1

Mitglied
Guten Tag,

auf Empfehlungen auch aus diesem Forum soll ich für die weitere Vorgehensweise mir folgendes von der KK belegen lassen:

Auszüge über alle Behandlungen bis zum Schadenstag,
"die belegen, dass Du vor dem Unfall noch nie bei einem anderen Arzt warst wegen HWS, LWS, BSV, Drehschwindel etc.,und niemals Schmerzmittel verschrieben bekommen hast, geschweige denn Empfehlungen zu operativen Eingriffen.
Auch soll die KK der Schweigepflicht entbunden werden."

In welcher Form mit welchem Rechtsbehelf und §-Bezug beantrage ich dies bei der KK ? Danke im Voraus für hilfreiche Antworten - mikeae1
 
Hallo mikeae1,

ganz einfach, mach Dir dies nicht so schwer. Schreibe Deine KK an, Du möchtest eine Bestätigung, dass Du noch nie einen Arztbesuch wegen xy oder Behandlungen wegen xy hattest.

Die KK würde ich nicht einfach so von der Schweigepflicht entbinden.

Auch würde ich keinen Komplettausdruck von der KK nehmen, weil, wenn Du z. B. orthopädische Unfallfolgen hast, dann geht es niemanden etwas an, ob Du Deinen Blindarm noch hast, ob Dir als Kind die Mandeln o. Polypen entfernt worden sind, ob Du was weiß ich was, was nicht relevant ist hattest.

Das geht die nix an und kann zum Schluss noch als Nachteil für Dich genutzt werden.

Also, nie eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnen, alle Daten über Dich laufen lassen. Du bestimmst was "raus geht".

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank Kasandra,
das klingt nachvollziehbar für mich, obwohl ich defacto nichts zu verheimlichen hätte.
Jetzt mal abwarten und schauen wie die KK reagiert.

viele Grüße mikeae1
 
Ich wollte dies vor Jahren auch schon einmal von meiner Krankenkasse haben, da ich zu einer Privaten Krankenkasse wechseln wollte (das hatte ich denen natürlich nicht gesagt gehabt). Diese teilten mir aber mit, dass Sie dies nicht leisten können, da Sie die Informationen nur in verschlüsselter Form vorliegen hätten bzw. die Info bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegen. Fazit: Ich habe die Infos nicht erhalten. Falls die Sache bei dir anders läuft, wäre es nett wenn du dies hier schreibst.
 
... da Sie die Informationen nur in verschlüsselter Form vorliegen hätten bzw. die Info bei der Kassenärztlichen Vereinigung liegen. Fazit: Ich habe die Infos nicht erhalten. ....
Hallo H2O,
so kenne ich es auch bis auf die Ergänzung, dass die KK über Krankenhausbehandlungen alles hat.

Aber Vorsicht: Die KK hat nur Abrechnungsdaten! Wenn also ein Arzt eine Verdachtsdiagnose aufstellt und aufgrund derer eine Untersuchung durchführt, taucht in den KK-Unterlagen die ICD-Kosierung auf.
Niemand kann feststellen, dass e snur eine Verdachtsdiagnose war, die sich u.U. hinterher nicht bestätigt hat.

Zudem: Krankenhäuser fälschen die Abrechnungsdaten in sehr großem Umfang. Die entsprechenden Medienberichte sind noch im Netz verfügbar, die Fachartikel dazu ebenfalls.

Also sind solche KK-Unterlagen letztlich völlig sinnfrei, weil sich mit Ihnen nichts anderes nachweisen lässt, als das eine Abrechnung zu einer ICD-Kosierung stattgefunden hat.

Und mit einer individuellen Erkrankung oder Behandlung haben die ICD-Kodierungen wiederum nichts zu tun. Die sind nur erfunden worden, um das Abrechnungssystem zu vereinfachen. ICD-Kodierungen geben niemals den Zustand eines Patienten oder eine individuelle Behandlung wieder.

Lediglich im Sozialrecht wird gefoprdert, dass die Diagnosen in das ICD-Korsett gezwängt werden, aber ob man sich das im Streittfall gefallen lassen muss, muss jeder selbst entscheiden.

Grüße
oohpss
 
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