Hallo Zusammen
Ich denke, meine Fragestellungen gehen hier fast an die Profis!
Bei der „versteckten“ Begutachtung durch die BG, werden oftmals () Gutachten erstellt, indem die BG nach einer „ärztlichen Stellungnahme“ der behandelnden Ärzte oder Operateure bittet, worin sie auch nach Unfallabhängigkeit fragt.
1) WORAN erkenne ich diese versteckten Gutachten?
Muss ich diese
a) vom Datenschutz überprüfen lassen, um sie rügen zu können?
b) unabhängig vom Datenschutz im 1.instanzlichen Verfahren rügen – ohne die bundesdatenschutzrechtliche Überprüfung abzuwarten?
2) Was ist, wenn der RA „vergessen“ hat, die Befangenheit eines Gerichtsgutachters zu rügen? Was kann man jetzt noch tun?
3) Lt. neuestem BSG-Urteil hat man ja nicht unendlich Zeit, die „vermeintlichen Rechtswidrigkeiten“ der BG zu rügen ………. Aber so lange man in der I. Instanz ist, ist es doch okay, oder?
4) Was ist, wenn der RA „vergessen“ hat, eine (oder 3) „vermeintliche“ Begutachtung(en) zu rügen, weil er einfach KEINE AHNUNG von diesen Dingen hatte? Obwohl Begutachtung drauf steht – der RA aber dennoch keine Sozialkompetenz besitzt
Und der Mandant „eigentlich“ auf die rechtliche Fachkompetenz setzt, WEIL der Mandant keine Ahnung hat!
Obwohl ich mittlerweile weiß, dass Fehler des RAs dem Mandanten zu Last gelegt wird L
Ich weiß …. Viele Fragen L ………… freue mich aber außerordentlich, wenn mir hier Jemand weiter helfen kann J
Lieben herzlichen Dank im Voraus.
Grüßle vom Herzblut
P.S. (NICHT an die Foren-Gemeinde gerichtet!) Ist mir mittlerweile total egal, ob irgendwelche neuen oder auch alten BG-SB sich hier herum treiben, denn wenn es dieses Forum nicht geben würde, wäre ich Euch und Euren ekligen fiesen menschenunwürdigen Taten NIE auf die Schliche gekommen!
Und Ihr wisst doch ………. Alles Schlechte kommt mindestens 3x so heftig auf Euch zurück ….ich wünsche Euch Durchhaltevermögen, wenn Ihr eines schönen Tages mal in eine ähnliche Situation kommt!
Ich wünsche Euch nichts Schlechtes – aber auch nichts Gutes!
Ich denke, meine Fragestellungen gehen hier fast an die Profis!
Bei der „versteckten“ Begutachtung durch die BG, werden oftmals () Gutachten erstellt, indem die BG nach einer „ärztlichen Stellungnahme“ der behandelnden Ärzte oder Operateure bittet, worin sie auch nach Unfallabhängigkeit fragt.
1) WORAN erkenne ich diese versteckten Gutachten?
Muss ich diese
a) vom Datenschutz überprüfen lassen, um sie rügen zu können?
b) unabhängig vom Datenschutz im 1.instanzlichen Verfahren rügen – ohne die bundesdatenschutzrechtliche Überprüfung abzuwarten?
2) Was ist, wenn der RA „vergessen“ hat, die Befangenheit eines Gerichtsgutachters zu rügen? Was kann man jetzt noch tun?
3) Lt. neuestem BSG-Urteil hat man ja nicht unendlich Zeit, die „vermeintlichen Rechtswidrigkeiten“ der BG zu rügen ………. Aber so lange man in der I. Instanz ist, ist es doch okay, oder?
4) Was ist, wenn der RA „vergessen“ hat, eine (oder 3) „vermeintliche“ Begutachtung(en) zu rügen, weil er einfach KEINE AHNUNG von diesen Dingen hatte? Obwohl Begutachtung drauf steht – der RA aber dennoch keine Sozialkompetenz besitzt
Und der Mandant „eigentlich“ auf die rechtliche Fachkompetenz setzt, WEIL der Mandant keine Ahnung hat!
Obwohl ich mittlerweile weiß, dass Fehler des RAs dem Mandanten zu Last gelegt wird L
Ich weiß …. Viele Fragen L ………… freue mich aber außerordentlich, wenn mir hier Jemand weiter helfen kann J
Lieben herzlichen Dank im Voraus.
Grüßle vom Herzblut
P.S. (NICHT an die Foren-Gemeinde gerichtet!) Ist mir mittlerweile total egal, ob irgendwelche neuen oder auch alten BG-SB sich hier herum treiben, denn wenn es dieses Forum nicht geben würde, wäre ich Euch und Euren ekligen fiesen menschenunwürdigen Taten NIE auf die Schliche gekommen!
Und Ihr wisst doch ………. Alles Schlechte kommt mindestens 3x so heftig auf Euch zurück ….ich wünsche Euch Durchhaltevermögen, wenn Ihr eines schönen Tages mal in eine ähnliche Situation kommt!
Ich wünsche Euch nichts Schlechtes – aber auch nichts Gutes!