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Rückständige Krankengeldverfahren bei rückständigen Krankenkassen

Machts Sinn

Erfahrenes Mitglied
.
Nun haben es die Krankenkassen schriftlich, ihre Verwaltungsverfahren
sind „eher rudimentär“ = rückständig!

Das liegt aber nicht nur an der Gesetzlichen Krankenversicherung, denn im
Krankengeld-Bereich hat der 1. Senat des BSG mit seinem Präsidenten Justitia`s
Augenbinde allzu lange missverstanden. Wie sonst könnte es sein, dass bei den
Krankenkassen 33 Jahre nach Inkrafttreten des SGB X mit seinen bindenden
Vorschriften zum Verwaltungsverfahren und Verwaltungsakt immer noch
davon abweichende Praktiken vorherrschen, "die in anderen Sozialleistungs-
bereichen nahezu undenkbar wären"?

Wer mit wirklichkeitsfremden Fiktionen (Annahme, Hypothese, Erdichtung, Idee,
erdachtes Gebilde, Illusion, Konstruktion, Unterstellung) und Gegen-Fiktionen fern
ab vom Gesetz und ohne jeden Bezug dazu auf dünnem Eis rechtliche Pirouetten
dreht, muss damit rechnen, dass er irgendwann einbricht.

Nun ist es soweit! Dieses Urteil des Sozialgerichts Trier vom 24.04.2013, S 5 KR 77/12,

http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/...owguid={577DBCF0-1394-4E7E-86A4-6AB51999CB70}

ist nicht nur Anlass und Chance, die gnadenlose „BSG-Krankengeld-Falle“ endlich zu
„verschrotten“, sondern auch die Krankengeld-Leistungsverfahren in rechtsstaatlichen
Strukturen auf der Basis des SGB X neu zu ordnen
. Bisherige Ansätze der Rechtsaufsicht
des Bundesversicherungsamtes wurden durch Ignoranz bereits im Keim erstickt.

Gruß!
Machts Sinn
 
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