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Rücknahmeantrag eines rechtswidriger Beschluss/Schreiben

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Rolandi
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen und zwar:

einen Antrag auf Rücknahme eines rechtswidrigen unrichtigten Bescheides der nach § 96 SGG ohne Widerspruchsmöglichkeit der Klage angehängt wurde
oder
eines anderen unrichten Schreibens/Bescheides der BG
kann man den im Verwaltungsverfahren neben der Klage an die BG stellen oder ist beides möglich oder nur als Antrag im Klagerecht

Was ist sinnvoll - wer kennt sich aus.

Kann man neben der Berufungseinlegung noch hilfsweise was anderes einlegen?

Kann man Verfassungsbeschwerde einlegen in welcher Frist, mir wurde vor der mündlichen Verhandl. kein Anwalt, Akteneinsicht gewährt, mein vorheriger Anwalt hat 3 Tage vor der münd. Verhandlung gekündigt.

Verlangt noch über 900 Euro für Nichtstun - ca. 2 Woche als Anwalt tätig - eine davon nie erreichbar -

Für jeden Rat bin ich euch dankbar

Ich weiß ich kann einen Anwalt fragen, das brachte gar nichts außer, dass man mir sagte ich werde keine harten Geschütze gegen die BG fahren, obwohl es keine harten sind - was sagt ihr dazu?

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Wie ihr wisst hat der Richter falsch protokolliert in der mündlichen Verhandlung und unter Zeugen Unwahrheit wie diese Behauptung, dass ich keine Anträge stellen will. Mein umgehender Widerspruch, Anhörungsrüge wurde nicht protokolliert, Verhandlung geschlossen, usw.

Habe Befangenheitsanträge gestellt, das Protkoll angegriffen, die Urteile wurde versendet ohne vorher die Zeugen oder einen Beschluss zu erlassen.
Also meine gesamte Schreiben mit Anträgen usw. wurden ignoriert. Aufgrund von weiterer Beschwerde an das Gericht, nahm der Richter Stellung und behauptet wieder eine Unwahrheit, dass er den Befangeheitsantrag erst fast 2 Monate später erhalten hat und die Urteile schon versendet waren.

Anwälte gefragt, intressiert sie wenig, haben gar keinen Elan dagegen vorzugehen und man kriegt die Rechtsauskunft: da kann man nichts machen bzw. will man nichts machen trotz mehrere Zeugen.

Was kann ich hier noch machen neben der Berufung eine Nichtzulassungsbeschwerde?

Ich habe diese Lügen durch den Gerichtsvertreter satt, wo gar keine ein Interesse hat diese zu verfolgen, so walte und schalten Sie bei den nächsten Fällen weiter und nennen sich Gericht, der neutral ist.

Nachdem ich keine Anträge stellen durfte, frage ich euch, kann man die Anträge in der Berufung noch stellen und werden diese auch zugelassen?
Ich bin hier unsicher, den verschiedene Fachanwälte Sozialrecht sagen einmal ja oder einmal nein?

Wenn nein, was bleibt mir für ein Rechtsmittel übrig, damit dich die anträge stellen kann, die mir der Super Richter verwehrt hat ? Wir würden schon längst abgemahnt, gekündigt werden, denen geschieht nichts, so dass diese Gerichtsvertreter keine Grenzen mehr können und das Gesetz steht nur auf dem Papier weit weg von den Gerichtsvertreter.

Wer kann mir hier Licht ins Dunnkel bringen - Danke - denn von Anwälte kriegt man die nicht
 
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