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Rückforderung PUV nach 3 Jahren

die_anni

Mitglied
Hallo!

da wir wohl familiär mit Versicherungen nicht das größte Glück haben möchte ich um Hilfe bitten.

Folgender Sachverhalt:

Meine Schwiegermutter trat im September 2009 aus der Dusche heraus, dabei rutschte sie weg und schlug mit dem Gesäß auf die Fliesen. Vor dem Aufprall versuchte sie sich mit der rechten Hand abzustützen. Unfallbedingte Folgen waren nach einem Tag in der Notfallaufnahme eine Fraktur des Steißbein und einen Bruch des rechten Daumens.

Der Unfall wurde gemeldet. Die Ärzte im KH diagnostizierten eine Kausalität zwischen Krankheitsbild und Unfall. Die Versicherung leistete daraufhin eine Zahlung in Höhe von X.000€. In der darauffolgenden Zeit wurden die Rückenbeschwerden immer heftiger und der gebrochene Daumen wurde auch zunehmend eingeschränkter. Die selbstständige Tätigkeit als Medizinerin konnte nicht mehr vollumfänglich ausgeübt werden. Im jahr 2010 verrentung wegen Schwerbehinderung. Drastisch reduzierte Arbeitszeiten als Folge.

Im Jahr 2012 stellten wir einen Antrag auf Begutachtung. Diese war lt. Aussage eine Katastrophe. Gangbild wurde vor allen im Patientenwarteraum veranlasst. Wurde unterbrochen, Aussagen wie " ... haben sie sich mal nicht so!" getätigt.

Aus eigener Erfahrung riet ich dazu sofort den Versicherer zu kontaktieren und die Begutachtungsvorgehensweise zu beschreiben. Leider ist das nicht passiert.

Nunja, 2 tage nach der begutachtung kam der Hammer. Der Gutachter hatte bspw. 8 Wochen vor Begutachtung die Ärztin angeschrieben das erste Gutachten schrieb für die Versicherung. Zitat aus dem Anschreiben an die Ärztin: "Bitte überdenken sie ihre Diagnose aus dem Jahr 2009" ****

Er diagnostizierte das der Unfall zwar nachvollziehbar ist, aber der Grund die degenerativen Erkrankungen waren. Ich muss dazu sagen, meine Schwiegermutter arbeitete bis einem Tag vor dem Unfall voll! Arztbesuche sind nicht verzeichnet da sie schmerzfrei war!

Ende vom Lied, die Versicherung will alles zurück! Anwalt eingeschaltet. Ewiges hin und her. Die Versicherung geht nicht von der Forderung zurück. 2. Gutachten wurde eingeholt. Selbes Ergebnis, jedoch schreibt der Arzt das man die Kausalität nicht ausschließen kann, da jeder mensch individuell ist. *kurz gefasst*

So, nun sagt unser Anwalt sieht schlecht aus :(

ich stelle mir ernsthaft die Frage, kann dies rechtens sein?

Weder wurde durch meine Schwiegermutter die Ärztin beeinflusst, weder beeinflusste sie das Gutachten. Die Versicherung zahlte das geld aus aufgrund des erbrachten Gutachtens, nun kommt nach 3 jahren ein Arzt und sagt etwas völlig anderes.

Meine Frage: Ist die Versicherung berechtigt das geld voll zurückzufordern****

Lg *in vertretung*
die_anni
 
Hallo die_Anni,

hmmhh Du sagtest 3 Jahre nach dem Unfallereignis?

Na da würde ich doch mal sagen: "Pech für die Versicherung"****! Denn spätestens 3 Jahre nach dem Unfallereignis muss diese vertragsgemäß geleistet haben! Guck doch bitte einmal wann dieses "Gutachten" war?

Ferner gilt es zu berücksichtigen ob der "Schlechtachter" Deine Mutter überhaupt selbst physisch untersucht hat und vom Fach oder wie so oft, er nur anhand der Akten so etwas wie Glaskugel- und Kaffeesatzlesen betrieb.:D

Also mit Deinem Advokaten würde ich mich auch einmal eingehender befassen, wer so rechtlich vertreten wird...



Mit freundlichen Grüßen

Hola_007
 
Hallo!

Wir haben innerhalb der 3 jahre einen Antrag gestellt auf Begutachtung. Kurz vor Ende der 3 Jahresfrist.

Was ich nicht verstehe, wie das eine lt. "Ver sicherung" gerechtfertigte Rückforderung sein kann?

Wir haben das GA nicht erstellt, sondern ein Arzt. Dieses GA nahm die Versicherung als Grundlage zur zahlung der Versicherungsleistung.Die bildgebende Diagnostik wurde von 2 Oberärzten ausgewertet sowie einer FA für Chirurgie.

Der absolute Hit ist die Anfrage des nachgutachters wie in meinem gestrigen beitrag geschrieben! Wie kann ein Arzt einen anderen Anschreiben und ihm unterschwellig mitteilen das er das ändern soll was er vor 3 jahren diagnostiziert hat**** Im übrigen ist das Ergebnis dieser Anfrage, das der angeschriebene Arzt das alte Gutachten 1:1 übernommen hat und lediglich den letzten Satz änderte. Ein Kausalität zwischen Unfall und Beschwerden besteht-> (2009) NICHT -> (2012).




Theoretisch hieße das im Umkehrschluss für alle Versicherten das sie sicherheitshalber nicht an das ausgezahlte Geld gehen sollten, da es ja wieder verlangt werden könnte....
 
Hallo anni,

ich verstehe den Sachverhalt nicht wirklich.... Alsooo:

Was denn für eine Kausalität zwischen Krankheitsbild und Unfall? Für was hat die Versicherung denn gezahlt :confused:

Ich frage das nur um besser zu verstehen...und vielleicht andere hier im Forum auch, die dir möglicherweise Tipps geben können. Leider habe ich von vertraglichen/rechtlichen Dingen keine Ahnung.

LG
Bittermint
 
Ok, alles klar.

Also Versicherung zahlt ja nur wenn der körperliche Schaden in verbindung mit dem einhergegangenen Unfall steht. Also eine kausalität vorliegt.

Nun ist es so das im Jahr 2009 die ersten Ärzte die begutachtet haben eindeutig gesagt haben, "Ja, das ist so" Unfall und Schadensbild/Erkrankung/Einschränkung sind nachvollziehbar.

Daraufhin leistete die Versicherung. Innerhalb der 3Jahresfrist Antrag auf erneute Begutachtung gestellt, aufgrund Verschlechterung.

Dieser neue Arzt hat im Jahr 2012 einfach gesagt, das war alles falsch was damals diagnostiziert wurde. Es ist alles auf degenerative Vorschäden zurückzuführen!

Daraufhin sagte die Versicherung, bitte einmal Alles zurückzahlen! :(

Kann das rechtens sein? Dann brauch man keine PUV, wenn ein Arzt "einfach" sagen kann, das was meine Kollegen vor 3 Jahren geschrieben haben schmeiße ich einfach über den Haufen.
 
Hallo Anni,

vorab: Du wirst einen Fachanwalt brauchen.

So wie ich den Fall verstehe, gab es nur eine einzige (offizielle) Begutachtung und dies war Ende des dritten Jahres und diese kam zu dem Ergebnis, dass kein unfallrelevanter Dauerschaden vorlag.

Dein Problem ist, so versteh ich den Vorgang, dass die Versicherung auf Basis der ärztlichen Diagnosen des Krankenhauses eine Abschlagszahlung auf den zu erwartenden Endschaden (Funktionseinschränkungen/ Dauerschaden am Ende des dritten Jahres nach dem Unfall) geleistet hat.
Prüfe mal, ob die Unterlagen aus dem Krankenhaus in der Überschrift das Wort „Gutachten“ oder nur ärztliche Stellungnahme oder ähnliches beinhalten.

Grundsätzlich sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass es auf Basis der Endbegutachtung eine Nachzahlung, aber auch Rückforderungen, wie in Eurem Fall, geben kann.
Formal wäre das Vorgehen der Versicherung also korrekt, allerdings ist zu bezweifeln, dass es KEINE Kausalität zwischen Unfall und Dauerschäden geben sollte.
Letzteres hätte zur Konsequenz, dass hier keine Rückforderungen der Versicherung, sondern Nachforderungen von der Schwiegermutter bestünden.

Es gibt sicherlich Röntgenbilder/MRT von den Unfallverletzungen, Arztbriefe von den Therapiemaßnahmen und den Klinik-/Rehaaufenthalten usw.
Vielleicht zusätzlich Videoaufnahmen von Familienfesten, die die Einschränkungen innerhalb der 3 Jahresfrist zeigen und einiges mehr.

Auf Basis dieser Unterlagen kann sicherlich auch ein Gutachten nach Aktenlage im Auftrag des Gerichts erstellt werden. Aber wie eingangs erwähnt braucht ihr hier einen entsprechenden Fachanwalt.

Gruß und viel Erfolg

Mope

PS. Degenerative, aber altersbedingte, Verschleißerscheinungen sind keine Vorschäden, die zum Abzug / Kürzungen bei der Versicherungsleistung führen.
 
Zum Krankheitswert degenerativer Vorschäden

Hallo die_Anni,

zu den degenerativen Vorschäden habe ich hier nachstehendes veröffentlicht:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27844

Meine PUV schrieb mir vor einiger Zeit ebenfalls: "Zum jetzigen Zeitpunkt verzichten wir auf die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlung....

Ich habe einen sehr guten Rechtsanwalt für Versicherungsrecht, der mit meinem von mir privat beauftragten medizinischen Gutachter bestens kommuniziert.

Ich wünsche Dir viel Glück!

LG
Eva
 
Hallo!

Vielen Dank für den Link! Ich werde mit dem Anwalt nochmals Rücksprache halten. Wir sind total verunsichert! Bald ist der termin vor dem Sozialgericht....:(
 
Hallo!

Ma nach langer Zeit ein Update. Die gegnerische Versicherung hat nun zum 3. mal den Gerichtstermin sehr kurzfristig platzen lassen. Nervlich macht einen das alle. Man fiebert und fiebert auf den Tag hin, und dann .... bla bla bla -> wir kommen nicht. mal Wetter schlecht, kollege krank, Gutachten nicht da.

Naja, mein RA meinte, dass das dem hiesigen Richter nicht gerade schmecken würde. Sonstige Korrespondenz ist glatt für umsonst.

Schauen wir mal was 2014 bringt :o

Euch allen eine schöne und besinnliche Adventszeit.

Liebe Grüße
die_anni
 
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