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Röntgenbilder im SG-Verfahren ?

gummibär

Erfahrenes Mitglied
Hallo Leute!

Ich brauche Euren Rat.

Wer hat Anspruch auf die Röntgenbilder, welche vom medizinischen Sachverständigen -von meiner Person-, im Rahmen des SG-Verfahrens angefertigt wurden?
Gutachten im Auftrag des SG, kein 109 er Gutachten.

Nach der Begutachtung habe ich versucht, die Röntgenbilder beim SG anzufordern. Vom Gutachter bekam ich nur die "alten" eingereichten Bildmaterialien zurück.
Ich habe sogar angeboten ggf. eine Person meines Vertrauens, als Direktkurier vorbeizuschicken..., um die unhandlichen Bildformate in Empfang zu nehmen.
Von der entsprechenden Kammer gab es ein deutliches Dementi. Ich habe "meine" Bilder nicht bekommen und durfte sie auch nicht einsehen.
Da mir diese Bilder aber als wichtige Beweismittel für die vorliegenden Körperschäden und die fortschreitende Verschlechterung dienen, hätte ich selbige gerne in meinen Privatbesitz.
Ich habe Angst, daß sie sonst für immer unauffindbar verschwinden könnten oder die BG dafür sorgt, sie im Nirvana verschwinden zu lassen.

Wie sollte ich am besten vorgehen?

Danke.

Gruß-Gummibär
 
Hallo Leute!

Schade, hat denn Niemand eine Antwort....

Tja, sind wohl alle im Sommerurlaub.

Gruß-Gummibär
 
Hallo Gummibär,

die Rö-Bilder bewahrt der Behandler hier also der Gutachter auf. Die Bilder solltest Du dort erhalten. Indem Du anfragst, ob er dir die Bilder zusenden könnte oder Du vorbeischaust um diese abzuholen.

So lief es bislang immer bei mir!


gruß

Hollis
 
Hallo Gummibär,

normaler Weise reicht ein Brief, mit der Bitte, um Aushändigung einer Kopie der Bilder - vllt. auch auf CD ! Bei mir klappte das eigentlich auch immer. Allerdings war da noch nie das SG Auftraggeber... Bei der DRV musste ich sie darüber anfordern.

Welche Begründung wurde Dir denn gegeben?

VG Santafee
 
Hallo,
also ich habe meine Bilder alle zu hause auf CD gebrannt, ob Röbi oder MRT.Haben mir meine behandelnden Docs ausgehändigt. Musste lediglich einen Unkostenbeitrag pro CD von 1€ zahlen.Die führe ich dann immer mit mir.
LG Karina13
 
Hallo,

Dein Zitat:

Wer hat Anspruch auf die Röntgenbilder, welche vom medizinischen Sachverständigen -von meiner Person-, im Rahmen des SG-Verfahrens angefertigt wurden?

Ich meine, das u. g. trifft auch für die Bilder zu, die z. B. im Rahmen eines SG-Verfahrens angefertigt wurden.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber...itnehmen-wem-gehoeren-die-roentgenbilder.html

Kann ich Röntgenbilder vom Arzt mitnehmen? Wem gehören die Röntgenbilder?

Eigentlich gehören die Röntgenbilder dem Arzt. Sie können diese also nicht ohne weiteres mitnehmen. Allerdings haben Sie – wie bei den anderen Behandlungsunterlagen auch – ein Recht darauf die Röntgenbilder in der Praxis einzusehen. Allerdings können Sie auch verlangen, dass der Arzt Ihnen die Bilder vorübergehend ausleiht. Das bietet sich insbesondere an, wenn Sie diese einem anderen Arzt zeigen wollen. Eine Begründung dafür müssen Sie nicht leisten. Das hat das Landgericht Flensburg entschieden (LG Flensburg, Az.: 1 S 16/07).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Patient ein Interesse daran hätte, sich nicht unnötig nach dem Arztwechsel einer erneuten Strahlenbelastung auszusetzen.

Grüße

Siegfried21
 
Danke, Leute...

Der ärztliche Gutachter hat seine ganzen angefertigten Röntgenbilder mit der Gutachtenausfertigung an das Sozialgericht gesandt.
An meine Person wurden die "alten", zur Auswertung einbehaltenden Bilder und CD`s zurückgeschickt.
Die aktuellen Bilder habe ich, trotz schriftlicher Anforderung beim SG, nie erhalten...
Selbstverständlich habe ich die Bilder mit der Begründung angefordert, daß es mir aus strahlenhygenischen Gründen nicht möglich ist, bei ständigen Parallelbegutachtungen jedesmal einen Röntgenmarathon über mich ergehen zu lassen.
Wurden diese Bilder nun Bestandteil meiner Gerichtsakte?
Oder wurden sie an den begutachtenden Arzt zurückgesandt?

Variante 3: Die Bilder sind als Bestandteil der Gerichtsakte an die nächst höhere Instanz, nämlich das LSG, weitergereicht worden.
Variante 4: Die beklagte BG, im erstinstanzlichen Verfahren per Urteil deutlich unterlegen, hat Akteneinsicht genommen und die Bilder im Nirwana verschwinden lassen.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

dann beantrage auch Akteneinsicht beim Gericht, vllt. siehst Du die Bilder dann und kannst um Herausgabe bitten/fordern ;).

VG Santafee
 
Hallo gummibär,

also nachdem die Akte gegen die DRV vom Sozialgericht geschlossen wurde, hat uns das Sozialgericht die CD mit den Röntgenbildern die der Gutachter angefertigt hatte, automatisch zugeschickt.
Ich habe sie nun wieder zu den erneuten Gutachten gegen die BG mitgenommen und der Gutachter hat sie nun wieder dort eingereicht, weil mein Mann ja nicht wieder erneut geröntgt werden wollte und die Bilder waren ja erst 3 Monate alt.
Gruß von stinababy
 
Danke an Alle...

Hallo Santafee!
Akteneinsicht bei der 1.Instanz = Örtliches SG oder bei der 2.Instanz = inzwischen zuständiges LSG ?

Es handelt sich übrigens nicht um eine gebrannte CD, sondern Rö-Bilder im klassischen Sinne.
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, wie bei Gericht neben den Akten in DIN A 4 Größe , große Wirbelsäulenaufnahmen, das gesamte Becken und Ganzbeinaufnahmen der Extremitäten gelagert werden sollen.- Die Formate sprengen doch jeden Rahmen.

Gruß - Gummibär
 
Hallo Gummibär,

ich kann es mir ja auch nicht unbedingt vorstellen, aber ich hatte auch Akteneinsicht beim SG und die Damen dort waren sehr nett, hätten bestimmt auf so eine Frage Antwort gewusst:rolleyes:. Ich würde die Einsicht dort stellen, wo Deine Akten sind = also LSG? Vllt. kann von da aus ein Telefonat dieser Damen helfen, Du weißt ja: persönlich geht vieles manchmal erstaunlich leicht;).

VG Santafee
 
Hallo,

gemäß der Rö-Verordnung hat der Arzt der die Bilder erstellt die Bilder zu archivieren und gegen Mißbrauch von außen zu schützen. Falls das Gericht Bilder hat, dann handelt es sich allerhöchsten um Kopien davon.

Den Umgang mit Rö-Bilder wurde hier im Forum bereits beschrieben von Seenixe, von mir und anderen ich glaube unter Herausgabeanspruch von Rö-Bildern!

Mit den Bildern kann der Richter nämlich nichts anfangen, er ist medizinischer Laie - auch die Damen und Herren vom SG. Diese benutzen die Bilder sicherlich nicht als PIN-UP!

gruß

Hollis
 
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